Traggelenk / Führungsgelenk ausgeschlagen

  • Hallo zusammen,


    wir waren heute mit unserem 85er 601 beim TÜV und es wurde Folgendes bemängelt:

    - Traggelenk / Führungsgelenk ausgeschlagen, 1. Achse links
    - Sicherheitsgurt 2. Sitzreihe fehlt.


    Jetzt stellt sich uns die Frage, reicht für die Rückbank jeweils ein Beckengurt oder muss es ein 3 Punkt Gurt sein. Im Internet konnte ich bisher Aussagen finden, die beides behaupten, deshalb hier mal eure Erfahrung.


    Bzgl. des Traggelenk/Führungsgelenk sind wir uns nicht sicher, was genau kaputt ist. Ich habe mal ein Video angehangen, vielleicht kann uns jemand bestätigen, ob wir den richtigen Mangel gefunden haben und wenn ja was wir brauchen um dieses Traggelenk zu tauschen. Bei Trabantwelt finde ich unter Traggelenk und Führungsgelenk nichts.


    traggelenk
    streamable.com

  • 85 war doch der Gurt für die 2te Sitzreihe noch gar keine Vorschrift, wenn von Werk aus keiner verbaut war. Und dies ist beim trabant sehr unwahrscheinlich das er von Werk einen hatte.


    Und das traggelenk heißt federgabel, und da wird sicherlich die Buchse verschlissen sein. Also einmal wie von Jim Panse verlinkt reparieren, quasi neue Buchse rein, passend austreiben, Spiel der federgabel einstellen, und das selbe dann noch bei der anderen Seite, und beiden laufbolzen (das untere "gelenk") und dann hast du die Achse einmal ausgebuchst, und hoffentlich erstmal Ruhe damit.

  • Jetzt stellt sich uns die Frage, reicht für die Rückbank jeweils ein Beckengurt oder muss es ein 3 Punkt Gurt sein.

    Hier genügt ein Hinweis auf den Einigungsvertrag.

    Demnach behalten Betriebserlaubsnisse der KTA der DDR für Pkw auch weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit, ohne das es, wie im Fall der Gurte, eine Nachrüstung erfordert.

  • Hier sind einmal die Mängel.


    Die Punkte wo wir halt tatsächlich nicht weiter wissen ist das Thema Sicherheitsgurte und Traggelenk, der restliche Krams auf der Liste ist kein Problem. Bezüglich Gurte meinte der Prüfer noch, das es hinten Gurte geben muss ab 1970, das ohne Ausnahme.


    quasi neue Buchse rein

    Sind das diese Buchsen hier? Link

    und bringt das Set hier auch was? Link


    Haben noch diese Woche die Kurzzeitkennzeichen deswegen würde ich die Mängelliste noch bis Donnerstag abarbeiten. Die Teile kommen schon nach einem Tag, daher denke ich mal ist das machbar.



    ______________

    Edit:

    Hier genügt ein Hinweis auf den Einigungsvertrag.

    Demnach behalten Betriebserlaubsnisse der KTA der DDR für Pkw auch weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit, ohne das es, wie im Fall der Gurte, eine Nachrüstung erfordert.

    Ich weiß nicht ob das auch für Fahrzeuge gilt, die zwischenzeitlich im Ausland angemeldet waren. Wir haben das Auto nur mit Polnischen papieren bekommen, tritt dies auch dann zu?

  • hast du einen Serien Auspuff dranne? Und eine standart frontscheibe drinne?

    Und nebenbei gefragt, was für rücklichtschalen hast du dranne?


    Mir kommt der Verdacht das du einen absolut unwissenden Prüfer erwischt hast.


    Der originale Auspuff ragt ein bisschen über das duroplast, aber ist nicht breiter als der radlauf, die Frontscheibe hat kein Prüfzeichen, und die rücklichtkappen haben auch nur eine wellenlinie wenn original...


    Wenn dann würde ich das komplettset nehmen, die federgabel selbst ist häufig verrostet, dadurch würde die neue Buchse nicht lange halten.

  • Ganz ehrlich, wenn ich da einige Mängel sehe, hat der Prüfer absolute keiñe Ahnung von DDR Fahrzeugen.

    Die Hälfte davon ist absoluter Quatsch.

  • Frontscheibe müsste die erste sein, sagt zumindest der Zustand der Scheibe, Schalen an den Rücklichtern hat der Vorbesitzer getauscht, sehen aber genau so aus wie die alten die vorher drauf waren und der Auspuff sieht neu aus, denke mal den haben die Vorbesitzer getauscht. Hab noch nen Bild gefunden wo man beides sieht.


  • Hier genügt ein Hinweis auf den Einigungsvertrag.


    Und weil es manchmal hilft den Leuten den genauen Paragraphen um die Ohren zu schmettern, gemeint ist:

    Anlage I Kap XI B III Anlage I Kapitel XI
    Sachgebiet B - Straßenverkehr
    Abschnitt III


    2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489),
    mit folgenden Maßgaben:


    (23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • mach mal ein Bild von der rücklichtschale wo man die Prüfzeichen erkennt.


    Der Auspuff steht wirklich ein wenig weit raus, aber ob das einen EM Wert ist? Schneid einfach ein bisschen was ab, runde die Kanten wieder und fertig. Konservieren tut er sich beim fahren von selbst ^^

    Und ich würde tatsächlich in Betracht ziehen eine andere prüforganisation aufzusuchen, oder mal eine vernünftiges Gespräch, mit ein paar nachweisen in der Hand, mit dem Prüfer führen.

  • Den Auspuff wollten wir sowieso mal abflexen, ich habe mal nen Bild von den Aktuellen Schalen gemacht sowie von den alten, ich weiß leider nicht welche Wellen du meinst.


    An den Katzenaugen steht was drauf, denke mal das sieht der Prüfer als Prüfziffer.


    An den Seitenscheiben steht ESG Torgau drauf, das hat er an der Frontscheibe nicht gefunden, deshalb meinte er auch "keine Sichere scheibe"




    Müssen wir zur Nachprüfung nicht zu der Tüv stelle wo wir auch beim ersten mal waren oder kann die Nachprüfung von jeder weiteren Tüvstelle durchgeführt werden

  • wenn es eine originale rücklochtschale ist, sollten diese Zeichen drauf sein


    Zum Thema Scheibe, auf einem meiner steht auch esg-Torgau drauf, auf dem anderen ebenfalls nix in der Frontscheibe, und an den Seitenscheiben nur noch sehr schlecht lesbar.


    Du kannst auch zu einer anderen TÜV Stelle fahren, aber es werden halt alle dokumentierten Mängel nochmal kontrolliert.

  • Gut die Schalen kosten nicht die welt, die können wir auch tauschen. Mich ärgert das mit der Frontscheibe, ich habe mal bei Trabantwelt & Co geschaut, dort ist auf den Frontscheiben nichts von einem Prüfzeichen zu sehen. Der TÜV wo wir waren ist auch der einzige im Umkreis von 30km, durch die Kurzzeitkennzeichen dürfen wir auch nur zu diesem, da alle anderen Prüfstellen außerhalb des Bezirks liegen. Ich glaube ich Fahre morgen Vormittag nochmal vorbei und werde den Prüfer mal zurede stellen.

  • Wer prüft eigentlich die Prüfer? 🤔


    Bei Nachbauteilen gibt's gegebenenfalls teilweise berechtigte Einwände, aber ansonsten....


    Die Instandsetzung der Federgabelagerung setzt schon etwas knoff-hoff voraus.

    Und wenn die klapprig sind, wird es bei der anderen Federgabel und den unteren Schwenklagerbolzen auch nicht besser aussehen.


    Das wird dann häufig einmal alles komplett.


  • Ich weiß nicht ob das auch für Fahrzeuge gilt, die zwischenzeitlich im Ausland angemeldet waren. Wir haben das Auto nur mit Polnischen papieren bekommen, tritt dies auch dann zu?

    Das hast du eingangs nicht erwähnt. Das Fahrzeug muss, um unter den Schutz des Einigungsvertrages zu fallen, eine Erstzulassung in der DDR bzw. im geeinigten Deutschland haben.

    Wenn die Erstzulassung nicht hier war sondern im Ausland, kann es Schwierigkeiten geben.

    Ein Reimport fällt grundsätzlich erstmal unter Bundesdeutsches Recht und zwar das von 1949 an.

    Da gilt es dann geschickt zu verhandeln oder Lücken des Systems nutzen.

    Z.B. ohne Papiere ein Vollgutachten machen. Vorher prüfen ob es zur FIN einen Datensatz beim KBA gibt.


    Also sollten wir direkt oben und unten tauschen? Ausgeschlagen scheint es nur oben.

    Man sollte (eigentlich vor der HU) alles überprüfen. Dazu muss man es sich genau anschauen und ggf. zerlegen, reinigen usw.

    Dabei kann man dann den Zustand von Federgabel und Schwenklagerbolzen prüfen.

    Und dann wird gemacht was gemacht werden muss.


    Und das alles ohne Erfahrung am Trabant und in vier Tagen ist ein sehr sportliches Ziel.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tim () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Tim mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Man sollte (eigentlich vor der HU) alles überprüfen

    Wir haben vorher schon einiges geprüft und ausgetauscht/repariert.



    Zum Vollgutachten, da sind wir ja aktuell dran, haben für den Tüv auch alle Papiere auftreiben können, nur wissen wir halt nicht wie man Information dazu bekommt, wo das KFZ erstmals zugelassen war. Muss man das beim KBA spezifisch anfragen oder gibts da Online Auskunft zu? Hab bisher nichts gefunden.

  • Zum Vollgutachten gehst du in so einem Fall ohne Papiere. Die Erstzulassung wird dann auf den 1.7. des Baujahres gelegt, was sich anhand der Fahrgestellnummer feststellen lässt.

    Es wird dann von einer erstmaligen Zulassung in der DDR ausgegangen.

    Datensätze beim KBA werden nach 7 Jahren gelöscht. Von Fahrzeugen aus der DDR vor 1990 gibt es da nichts. Und auch sonst nirgendwo wenn man keine DDR Kfz-Brief hat und auch nicht weiß wo in welchem Bezirk es damals zugelassen wurde um ggf. dort auf Archivsuche zu gehen.


    Deine polinschen Dokumente lässt du ganz einfach zu Hause.

  • Zeigen die polnischen Papiere einer Erstzulassung dort in Polen? Wenn nein, wurde er wahrscheinlich vor 1990 in der DDR erstmalig für den Verkehr zugelassen.