Trabant Anmeldung

  • schönen guten Abend/Nacht.

    Bin neu hier, und habe seit Freitag einen trabant 601 welcher schon seit ça.30 abgemeldet ist. Habe beim Kauf auch den großen Fahrzeugbrief mitbekommen. Morgen geht es zum tüv und danach zur zur Zulassungsstelle. Gibt es da irgend welche Probleme bei der Zulassungsstelle? Weil nur fahrzeugbrief vorhanden ist? Oder sollte es klappen mit Anmeldung wenn er tüv bekannt?


    ps. Trabant wurde komplett neu aufgebaut.

  • Hallo und Willkommen. Welchen großen Fahrzeugbrief, DDR oder BRD? Tüv nur §19 oder §21? Am besten ist es bei deiner Zulassungsstelle anzurufen und zu erfragen was sie sehen wollen. Das wird leider nicht einheitlich gehandhabt und ist von Bundesland zu Bundesland, manchmal von Kreis zu Kreis unterschiedlich.


    Was hast du beim Neuaufbau nach den 30 Jahren alles mit dem Trabi gemacht, um ihn wieder in Betrieb zu nehmen? Paar Bilder sind immer gern gesehen.

  • Damit fährste zum TÜV und anschließend zur Anmeldung.

  • Damit fährste zum TÜV und anschließend zur Anmeldung.

    Und auch das ist keine allgemein gültige Aussage. Es gibt Zulassungen die dennoch ein Vollgutachten (nach §21) verlangen, weil dieser Brief lange abgelaufen und die Daten im ZFZR des KBA lange gelöscht sind.

    Das Gesetz dazu ist sehr schwammig, so dass es bei jeder Behörde anders ausgelegt wird.

    Der schon erwähnte kurze Anruf bringt hier Sicherheit bei der Vorgehensweise. Name des Sachbearbeiters am Telefon notieren und sich bei Unstimmigkeiten auf diesen berufen.

  • Super, sollte somit keine Probleme geben, ist der BRD-Brief schon.


    Und auch dies ist ein Trugschluss, wie ich neulich feststellen durfte.


    Alte BRD-Briefe, die damals bei der Umschreibung aus den DDR-Briefen erstellt wurden, haben immer wieder mal eine deaktivierte Plausibilitätsprüfung.


    Dies war früher in der analogen Welt eher unproblematisch, ist mittlerweile aber der Grund und Auslöser für ein Vollgutachten, wenn sich die EDV beim Amt gegen eine Falscheingabe mit Blockade des Zulassungsvorganges wehrt.


    Mit anderen Worten: es kann klappen, muss aber nicht. Vermutlich ist auch dies ein Grund für die verschiedenartige Handhabung, manche Zulassungsstellen haben vermutlich keinen Bock mehr auf dieses abgebrochene Vorgänge etc. und fordern daher gleich ein Vollgutachten.


    PS: In Anbetracht des eigenen Kuriositätenkabinetts an Falscheinträgen in Fahrzeugpapieren (am meisten in nach der Wende ausgestelllten BRD-Briefen) ist es nicht verwunderlich.


    Wobei es noch weitere DDR-typische Fallstricke gibt.

  • Moin, ich hab sowas vor 3 Wochen hiermit durch

    war von Februar 94 bis Februar 95 zugelassen und danach bis 2014 gelengtlich mit roter Nummer bewegt. Also Westbrief vorhanden. Bei unserer Zulassungsstelle angerufen und Auskunft bekommen, da Brief vorhanden nur normale HU und dann zulassen. Mein Dekra-Prüfer wollte mir unbedingt ein Vollgutachten aufquatschen..... ging wirklich so einfach bei mir und als Krönung das 80er KZ bekommen mit Eintragung durch die Zulassungsstelle. Also vorher immer die Zulassungsstele kontaktieren....

    Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken

  • Nochmal, die KFZ-Zulassungsstellen sind kommunale Behörden und damit gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung.

  • Nochmal, die KFZ-Zulassungsstellen sind kommunale Behörden und damit gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung.

    Das war nur als Beispiel von mir gedacht, deshalb schrieb ich ja auch immer vorher Zulassungsstelle kontaktieren......


    Und weil es nicht einheitlich ist, wollte der Prüfer mich ja auch auf das Vollgutachten verweisen, er kommt aus einem anderen Zulassungsbezirk und da kann es schon wieder ganz anders sein.....

    Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken