Sagen wir mal so: mit der Versicherung muss im Verhältnis zur EU einiges im Argen sein, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat bis zum 1. 5. 22 den versicherungstechnischen Betrieb der Fahrzeuge ohne vorhandene Auslandsversicherungskarte innerhalb von Deutschland sichergestellt, seit gestern ist diese Ausnahmeregelung aber eben verfallen.
Damit der wird der Nachweis einer Versicherung obligatorisch um weiterhin am Verkehr teilnehmen zu können.
Ja, ich hatte eigentlich auch Haftpflichtversicherung gemeint aber dummerweise nur Pflichtversicherung geschrieben. Hängt dort laut meinem Bekannten auch nicht an der Anmeldung des Fahrzeugs, so wie bei uns. Er hat lange gebraucht, um unser Zulassungs- und Versicherungssystem zu verstehen.
Da werden sich die ukrainischen Flüchtlinge mit PKW aber ganz schön umgucken, wenn sie sehen, was das Alles bei uns so kostet, vom doppelten Benzinpreis mal abgesehen.