Man kann somit einen H4 Scheinwerfer in einen älteren Trabant ohne Höhenverstellung einbauen, wenn man sie korrekt einstellt. Im Grunde also je nach Beladung, muss man es vor Fahrtantritt kontrollieren und ggf. nachstellen.
Mit Verlaub das sehe ich grundsätzlich anders. Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Dort stand, dass die Umrüstung auf Scheinwerfereinsätze mit H4 nur im Zusammenhang mit dem Austausch der Scheinwerfertöpfe mit manueller Nachstellung zulässig ist. Weil das schon zu DDR-Zeit galt, dürfte das auch heute gelten. Ebenso sollte das für Scheinwerfer gelten, die nicht aus DDR-Produktion stammen. Egal mit welchem Prüfzeichen, das auch nur die grundsätzliche Verwendung für den geprüften Zweck erlaubt und nicht aussagt, dass man damit tun kann, was man gerade will.