Hilfe bei der Elektronik

  • Man kann somit einen H4 Scheinwerfer in einen älteren Trabant ohne Höhenverstellung einbauen, wenn man sie korrekt einstellt. Im Grunde also je nach Beladung, muss man es vor Fahrtantritt kontrollieren und ggf. nachstellen.

    Mit Verlaub das sehe ich grundsätzlich anders. Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Dort stand, dass die Umrüstung auf Scheinwerfereinsätze mit H4 nur im Zusammenhang mit dem Austausch der Scheinwerfertöpfe mit manueller Nachstellung zulässig ist. Weil das schon zu DDR-Zeit galt, dürfte das auch heute gelten. Ebenso sollte das für Scheinwerfer gelten, die nicht aus DDR-Produktion stammen. Egal mit welchem Prüfzeichen, das auch nur die grundsätzliche Verwendung für den geprüften Zweck erlaubt und nicht aussagt, dass man damit tun kann, was man gerade will.

  • In diese Richtung würde ich auch eher für richtig/rechtens halten. Eben weil das schon zu DDR-Zeiten beim Trabant so war. Jedes mal die Scheinwerfer nachzustellen bei wechselnder Beladung ist ja eigentlich auch nicht praktikabel...

  • Ich würde mal behaupten wollen das an den Plastehebeln an den H4 Scheinwerfern sich auch fast nie einer zu schaffen gemacht hat nachdem der Koffer hinten drin war.

  • Der Koffer allein reicht ja auch nicht aus. Ich habe die Verstellung schon mehrfach benutzt.

    Ich bin auch nicht so ein Arschloch, wie es mir jetzt in der dunklen Jahreszeit tgl. entgegenkommt. Selbst im Westauto muss ich jeden Tag mindestens einmal den Innenspiegel auf "Antiblend", oder wie das heißt, stellen, da ich immer irgendwie immer so einen Trottel hinter mir habe, wo ein Scheinwerfer deutlich zu hoch eingestellt ist, es einfach mit Nebelscheinwerfern bei nassem Asphalt gefahren wird etc. Ab und an, wenn es mir zu bunt wird, kommt die NSL, aber auch das kapieren die meisten schlicht und ergreifend nicht. Für mich sind 30% aller Verkehrsteilnehmer mittlerweile nachprüfungswert. Mit allen Konsequenzen. Manchmal erscheint mit der Straßenverkehr als rechtsfreier Raum.....

  • Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe. Dort stand, dass die Umrüstung auf Scheinwerfereinsätze mit H4 nur im Zusammenhang mit dem Austausch der Scheinwerfertöpfe mit manueller Nachstellung zulässig ist.

    Klingt plausibel.


    Allerdings frage ich mich gerade gerade, wie das eigentlich bei den Motorrädern war. Da gabs zwar Verstellbare Hinterfedern, aber die hatten letztendlich lediglich 2 Einstellungen...


    Und waren die ganzen mittels MZ/Trabant-Einsätzen umgerüsteten Ladas dann eigentlich auch illegal unterwegs?

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Mit Verlaub das sehe ich grundsätzlich anders. Ich weiß nicht mehr, wo ich das gelesen habe

    Das darfst du ja gerne, dafür sind wir hier.

    Gut wäre aber ein richtiger Beleg.

    Ich will das nicht bestreiten, aber ich habe auch schon viel irgendwo gelesen.


    Es gibt bestimmte Sachen auch im Bereich Auto, die waren in der DDR so und so geregelt. Heute treffen sie aber nicht mehr zu. Ich hab kein Beispiel an der Hand, hab ich aber mal gelesen. ;)


    Viele Dinge die in der DDR noch zulässig waren behalten am Auto ja auch ihre Gültigkeit, wie ein 89er ohne NSL oder Gurte hinten.


    Was wäre denn am H4 ohne Höhenverstellung nicht richtig das man eine Zulässigkeit verweigert?

  • Für mich sind 30% aller Verkehrsteilnehmer mittlerweile nachprüfungswert. Mit allen Konsequenzen. Manchmal erscheint mit der Straßenverkehr als rechtsfreier Raum.....

    Also ich hab bis vor einiger Zeit auch noch gedacht, dass wenn ich nochmal geprüft werden müsste ich alles ohne Zip und Zap bestehe. Hab meine 3 Prüfungen (schriftlich und praktisch) damals ohne irgendwelche Fehler bestanden. Vor kurzem wäre ich aber tatsächlich fast durchgefallen, als ich mir son paar Fragebögen von der Tochter eines Kumpels angeschaut habe. Und ich bin mir sicher ich wäre hier nicht der Einzige.


    Jahre lange Erfahrung bügelt auch kein Fehlverhalten aus..z.B. Schulterblick wiederholt nicht gemacht und das wars. Und das bei jedem Blinken, Abbiegen usw...wer macht das? Ich nicht.

  • An besten sind die Fragen wegen Drogenkonsum, da musst du eigentlich selbst schon Konsument sein um die richtig zu beantworten


    Bei den Scheinwerfern meint mein Prüfer des Vertrauens: Bei Bilux und H4 ist wenn serienmäßig verbaut, keine LWR gesetzlich vorgeschrieben bei Fahrzeugen die vor dem 1.1.1990 erstmals in Betrieb genommen wurden, auch muß diese nicht nachgerüstet werden, bei Umrüstung von Bilux auf H4, wenn diese Scheinwerfer entweder vor dem 1.1.1990 serienmäßig eingesetzt wurden, oder aber es sich um für diesen Fahrzeugtyp geprüfte Nachrüstteile handelt.


    Somit kann bei einen Trabant mit Bilux Lichtanlage auch auf H4 umgerüstet werden ohne LWR, da die H4 Einsätze später, aber vor 1.1.1990 serienmäßig im Trabant verbaut wurden, nur bei Nachbauteilen muß man darauf achten, das sie eine Zulassung für das Fahrzeug haben vom Hersteller.

  • .... z.B. Schulterblick wiederholt nicht gemacht und das wars. Und das bei jedem Blinken, Abbiegen usw...wer macht das? Ich nicht.

    Schulterblick geht für mich gar nicht. Das sind immer 1/10 Sekunden die mir im Notfall fehlen, wenn der vor mir in die Eisen steigt. Das habe ich Sohnemann auch erklärt. Richtig eingestellte Rückspiegel sind wesentlich wichtiger. Beim Westblech läßt sich ein Rundumblick einstellen, beim Trabbi ist das was anderes.

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • @Atomino.


    Einen toten Winkel wird es egal bei welcher Einstellung der Spiegel immer geben.

    Selbst die modernen Spiegel, welche Objekte im toten Winkel erkennen, sind nicht über alle Zweifel erhaben.

    Wenn du so nah am Vordermann bist, das du wegen der kurzen Zeit deinen Blick nicht abwenden kannst, läuft da etwas falsch.

    Meine Antwort ist nicht der Weisheit letzter Schluss. :)

  • Du sagst es: serienmäßig. Aaaber: ausschließlich MIT Zusatzverstellung

    Mario hat genau das gesagt was ich auch schrieb.


    Und bei der heutigen Prüfung werden die Regeln der BRD und nicht der DDR vorausgesetzt.

    Und erst wenn es Abweichungen gibt, die nicht in Einklang mit den heutigen und damaligen bundesdeutschen Gesetzten stehen, kommen wir noch mit dem Einigungsvertrag und dem Bestandsschutz. (siehe NSL und Gurte hinten).


    Im Falle der Scheinwerfer ist es m.M. nach genau umgekehrt. Hier kommt uns die bundesdeutsche Gesetzgebung zugute, in der keine grundsätzliche Höhenverstellung bei H4 vor 1990 gefordert ist.


    Dem entgegen steht natürlich die hier schon erwähnte Betriebserlaubnis. Aber wer hat die schon vorliegen...…

  • hog3-17 - die Seitenfenster kann ich im Augenwinkel übersehen, was dahinter kommt sehe ich im Seitenspiegel und was dahinter ist taucht im Rückspiegel auf. So habe ich die Spiegel eingestellt. Ein Auto was ich überhole, kann ich immer im Blick behalten und ein Auto was mich überholt ebenfalls ohne den Kopf/Schulterblick von vorn wegdrehen zu müssen.

    Im Verkehr hier in Berlin möchte ich nicht einen Wimpernschlag nicht auf meinen Vordermann achten müssen.

    Und falls Du gern ausreichenden Sicherheitsabstand halten möchtest, findet sich schnell jemand, der dort reinsticht.

    Aber das ist nicht nur hier so.

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Du sagst es: serienmäßig. Aaaber: ausschließlich MIT Zusatzverstellung.

    Die Verstellung war weder zu DDR noch nach BRD-Verkehrsrecht vorgeschrieben, sondern erst ab 1.1.1990, es war lediglich eine "Zusatzausstattung", somit ist es bei der Nachrüstung von H4 nicht zwingend notwendig, auch diese Vorrichtung zu übernehmen.

  • Das mit dem Schulterblick ist in vielen Autos auch gar nicht möglich, da z. B. nach hinten keine Scheibe ist zum rausgucken bzw die Ladung die Sicht verdeckt.

    Zu meinen Scheinwerfern , sowohl Streuscheibe als auch Reflektor sind Typgeprüft, wenn man sie als einzelne Bauteile betrachtet. Sie lassen sich miteinander verbinden ohne an ihren etwas zu verändern.

  • Die letzten beiden Sätze meinst du nicht ernst oder? Ein V8 Motor ist auch typgeprüft und mein Trabant ist auch typgeprüft. Trotzdem brauche ich eine Abnahme wenn ich den V8 in den Trabi bastle und kann die nicht einfach so kombinieren und behaupten, ist ja beides für sich typgeprüft.:D

  • Deshalb schrieb ich ja "ohne etwas zu verändern an den Teilen" was denn bei so einem V8 eher nicht der Fall ist. Und ja, so ganz ernst gemeint wars nicht da ja Streuscheiben und Reflektoren in der Ausführung eigentlich so miteinander verbunden sind das sie sich im Normalfall nicht zerstörungsfrei von einander trennen lassen.

  • Das mit dem Schulterblick ist in vielen Autos auch gar nicht möglich, da z. B. nach hinten keine Scheibe ist zum rausgucken bzw die Ladung die Sicht verdeckt.

    Zu meinen Scheinwerfern , sowohl Streuscheibe als auch Reflektor sind Typgeprüft, wenn man sie als einzelne Bauteile betrachtet. Sie lassen sich miteinander verbinden ohne an ihren etwas zu verändern.

    Den macht man ja auch nicht durch die Heckscheibe ;) Darum ist er bei fehlendem Rückspiegel/ Heckscheibe nicht ganz unwichtig.

  • Am Ende hast du da etwas zusammengefriemelt, was nicht zusammengehört und ein Bauteil, nämlich den Kleber, hast du dabei sehr wohl verändert. ;)


    Auch wenn die Lösung im technischen Sinne sicherlich ordentlich ist und auch gut funktioniert, es ist eine Veränderung an der lichttechnischen Anlage deines Fahrzeuges, die so höchstwahrscheinlich nicht zulässig ist.


    Nicht falsch verstehen, ich persönlich habe nichts gegen deine Lösung einzuwenden und bisher scheinst du ja auch noch nicht an den “Richtigen“ geraten zu sein. ;)


    Gruß

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

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  • Ich hatte gehofft, dass wir uns (schon wg. evtl. Mitleser und Nachahmer) darauf einigen können, dass solche Basteleien, wie Deine (die Du am Besten wohl für Dich behalten hättest), an solchen Beleuchtungseinrichtungen nicht statthaft sind. Punkt.


    Was den toten Winkel angeht: den kann man (zunindest auf der li Seite) problemlos kpl. eliminieren, indem man einen jener kleinen Zusatzspiegel anbringt, die man an der Frontscheibe unten li via Saugnapf oder Klebepad befestigen kann. Habe ich inzw. in allen Autos bis hin zum Westblech.

    Seitdem kann ich mir den (von Zeit zu Zeit wg. gewisser Verschleißerscheinungen schwer fallenden) Schulterblick kpl. sparen, und zwar ebenso risikolos, wie guten Gewissens. :)