(mich wundert allerdings schon sehr, dass der diese "Bastellösung" hingenommen hat.
Wenn ich das aus Ingenieursicht betrachte, wo liegt der Unterschied, außer das es heller ist? Die Glühfäden dürften an der gleichen Position sein. Die Bilux und H4 unterscheidet doch nur die Form des Glaskolben/Kugel und die Füllung mit Gas.
Es gibt ja auch H4 mit Biluxsockel mit Zulassung z.B. von Hella.
Insofern wäre es vermutlich einfacher jene Lampe zu kaufen, statt den Reflektor zu wechseln. Das Ergebnis wäre das selbe.
Und wenn dem Prüfer das auch bekannt ist, hat er es womöglich gleichgesetzt und so akzeptiert.(Spekulation)
Im Endeffekt wäre es ein Fall für den Richter, ob man eine solche Lösung als Ersatz für nicht mehr produzierte Bauteile verwenden kann/darf.