4 Sitzer auf 2 Sitzer umbauen wozu?

  • Bei einen Firmenwagen aus meinem früheren Arbeitsleben waren teilweise auch noch die Halterungen vorhanden. Das wurden vom Finanzamt und der Zulassungsstelle mal stichprobenartig kontrolliert und das Fahrzeug zwangszurückgeschrieben.

    Also ja, ist möglich. Würde ich dann aber den Behörden nicht sagen, das da noch Halterungen sind, man weiß ja nicht was die rückwirkend daraus noch machen. ;)

  • Ich denke nicht das es das Finanzamt beim Trabant interessiert, denn als LKW war die Limo ohne Rücksitzbank garantiert nicht gemeldet.

  • Tja, wie gesagt. Bei uns auf Arbeit gabs damals trotzdem Ärger deswegen. Muss man ja nicht unbedingt ausposaunen bei der Rückschreibung auf 4-Sitzer das da zumindest die Halterungen für die Rückenlehne noch vorhanden ist. Nicht das man doch mal an einen übergenauen Sachbearbeiter kommt.

  • Da stelle ich mir die Frage, warum macht man sich die Mühe sowas umtragen zu lassen.... Also von 4 auf 2 Sitzen.. Macht für mich keinen Sinn...

  • Da stelle ich mir die Frage, warum macht man sich die Mühe sowas umtragen zu lassen.... Also von 4 auf 2 Sitzen.. Macht für mich keinen Sinn...

    Wenn da z.B. eine Musikanlage oder Gepäckablage statt einer Rückbank drin war, kann das eine Forderung seitens eines Prüfers gewesen sein, dass wenn keine Bank drin ist, man die 2 Plätze hat austragen zu lassen. Das war vermutlich zum Zeitpunkt der Umtragung gar nicht der Wunsch des Besitzers.;)

    Wenn in den Papieren 4 Sitze drin stehen, müssen die auch vorhanden sein.

  • Temporäres Entfernen ist statthaft. Viele ältere Kombis haben z.B. schnell zu entfernende Rückbänke für Transportfahrten.


    Es geht hierbei um die erwähnten (dauerhaften) Umbauten durch entfernen der Sitzbank und Einbau von z.B. fest verschraubten Sperrholzplatten mit Boxen.


    In solchen Fällen haben Prüfer schon das Austragen der Sitze verlangt, ansonsten keine HU.

  • Ich glaube, daß hier auch Leute aus den NL unterwegs sind, die wissen, oder bestätigen können.

    In den NL war es üblich, Ein Fahrzeug(PKW) auf 2 Sitze umzurüsten, wegen der Steuer. Das Fahrzeug galt dann als minderbesteuertes Transportfahrzeug. Ob dazu auch die Fenster hinten gegen Bleche getauscht werden mussten ist mir nicht bekannt.

    Jedenfalls mussten die eingeschweißten Sitzbefestigungen entfernt werden. Evtl. war das solch ein NL Fahrzeug, welches dann seinen Weg zurück gefunden hat und die Fahrzeugzulassung mit den vorherigen(NL) Zulassungspapieren auf dem Gebiet der Bundesrepublik erfahren hat. (weil dort nur 2 Sitze eingetragen waren)

    Ist aber eben eine Vermutung.

    Die Minderbesteuerung ist irgendwann ausgelaufen

  • Das kann ich bestätigen. In den 90zigern hat man oft zum Steuern sparen gerade auch bei großen Hubräumen auf 2-Sitzer umgebaut und als LKW zugelassen.

    Dann wurde nach Gewicht besteuert und die PKW sind ja leicht.

    Später ist man wieder davon weg als das Sonntagsfahrverbot kam und die als LKW zugelassenen Pkw Sonntags keine Ausflüge mehr über die Autobahn machen konnten.

  • Ich glaube, daß hier auch Leute aus den NL unterwegs sind, die wissen, oder bestätigen können.

    In den NL war es üblich, Ein Fahrzeug(PKW) auf 2 Sitze umzurüsten, wegen der Steuer. Das Fahrzeug galt dann als minderbesteuertes Transportfahrzeug. Ob dazu auch die Fenster hinten gegen Bleche getauscht werden mussten ist mir nicht bekannt.

    Die Sitze müßten meist raus wegen eine geforderte Mindestlänge der Ladefläche. Wenn das Fzg groß genug war, konnten die drin bleiben.. Ob die Fenster zuschweißen noch immer gilt, weiß ich nicht, es wurde wegen der erheblich verringerte Sicht sehr kritisiert.

    Der Suchbegriff ist hier "Grijs Kenteken", aber ich fand so schnell kein deutschsprachige Quellen.

  • Das Fahrzeug in dem Betrieb wo ich einst tätig war wurde zum Ausliefern von Waren genutzt und deswegen die Rückbank entfernt, um wie schon von Anderen genannt, es steuerlich günstiger als LKW zuzulassen. Es musste dementsprechend auch schon damals ein Fahrtenbuch geführt werden.

    Postgolf mit 2 Sitzen gab es vor 20, 30 Jahren so einige in der Westverwandschaft.

  • Da stelle ich mir die Frage, warum macht man sich die Mühe sowas umtragen zu lassen.... Also von 4 auf 2 Sitzen.. Macht für mich keinen Sinn...

    Bei mir ist die Rücksitzbank auch ausgetragen, obwohl noch alle Halterungen vorhanden sind. Für die ursprüngliche, und bereits beschriebene, Musikanlage musste sie damals weichen. Mittlerweile ist die Anlage zwar nicht mehr vorhanden, dafür aber zwei Vollschalensitze, ohne Lehnenverstellung und ohne Kippfunktion, mit H - Gurten, welche im hinteren Bodenblech verschraubt sind. Für die Sitze und Gurte wurde dann die Rücksitzbank auch ausgetragen. Die Halterungen durften aber bleiben. Wird wieder mal von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich gehandhabt, wie es scheint :/

  • Ich denke so unterschiedlich ist das nicht. Die Forderung nach der Entfernung von Sitzhalterungen und den Rückhalteeinrichtungen gab es nur wenn der Umbau zur Änderung der Besteuerung dient, also um das Fahrzeug auch nach Papieren zum LKW zu machen.


    Beim Umtragen auf 2 Sitzer wegen z.B. einer Musikanlage, ohne das es eine Änderung der Fahrzeugklasse gibt, das Auto bleibt also ein Pkw, gibt es meiner Kenntnis nach keine Forderung zum Entfernen von Sitzhaltern und Gurtpunkten.