Bei einen Firmenwagen aus meinem früheren Arbeitsleben waren teilweise auch noch die Halterungen vorhanden. Das wurden vom Finanzamt und der Zulassungsstelle mal stichprobenartig kontrolliert und das Fahrzeug zwangszurückgeschrieben.
Also ja, ist möglich. Würde ich dann aber den Behörden nicht sagen, das da noch Halterungen sind, man weiß ja nicht was die rückwirkend daraus noch machen.