DDR-Kennzeichen zusätzlich am Anhänger

  • Guten Abend zusammen,


    Ich bin gerade dabei, den alten HP 280 von meinem Opa nach 30 Jahren Stillstand wieder auf die Straße zu bringen. Durch die Sammelleidenschaft meines Papas habe ich sogar das originale DDR-Kennzeichen des Anhängers.

    Jetzt meine Frage:


    Darf ich das DDR-Kennzeichen zusätzlich zum EU-Kennzeichen hinten am Anhänger befestigen? Ich wollte dem originalen Kennzeichen sogar eine eigene Kennzeichenbeleuchtung geben. Ist das legal? Mein Paps meint, dass das wohl nicht erlaubt sei, weil man nur ein Kennzeichen haben darf, und erst recht nicht das Kennzeichen eines "anderen" Landes. Meiner Meinung ist das Kennzeichen nicht mehr offiziell, also quasi nur irgendein Blechschild mit irgendwelchen Zeichen drauf. Was sagt ihr dazu? Ist hier vielleicht ein TÜVer oder jemand von der Rennleitung, der da den Gesetzestext im Kopf hat?


    Mit freundlichen Zweitakt-Grüßen

    Olaf.

  • Es ist nicht irgendein Kennzeichen mit irgendwelchen Zeichen drauf.


    Es ist eine Form von Kennzeichenmissbrauch. Gesetz wäre § 22 StVG Absatz 1 Satz 2:


    § 22
    Kennzeichenmissbrauch

    (1) Wer in rechtswidriger Absicht



    2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,


    Das schließt auch das zusätzliche (sichtbare) Anbringen ein. Das DDR-Kennzeichen kann mithin als andere Kennzeichnung angesehen werden, bzw. wird es als solches gewertet.

    Ich würds sein lassen. Zumindest nicht im öffentlichen Verkehrsraum.


    Ich hab am 89er auch vorn und hinten die originalen ersten DDR-Schilder dran, aber die richtigen EU-Kennzeichen darüber. Das Ganze so, dass man auf Treffen die äußeren Muttern abschraubt und so schnell die EU-Kennezichen abnehmen kann und die DDR Schilder dann zu Ausstellungszwecken sichtbar sind.


  • Ich kenne die Rechtslage in der USA nicht, aber ja, hier in Deutschland wäre auch das nicht zulässig.


    Wer sich sowas als Deko ins Heckfenster hängt, muss u.U. mit Sanktionen rechnen, zumindest wenn es den Anschein einer Kennzeichenkombination hat, also etwas mit Zahlen und Buchstaben.


    Gegen die Schilder auf den z.B. Namen stehen (sieht man bei Truckern oft hinter der Windschutzscheibe) wird kaum einer etwas haben, da hier nicht sofort der Eindruck eines Missbrauchs entsteht.


    Der Plan ein DDR-Kennzeichen mit eigener Beleuchtung hinten am Pkw/Anhänger zu installieren dürfte hingegen schon eher den Eindruck eines Missbrauchs erwecken.

  • Ok, aber wenn ich das Schild (mit Beleuchtung) vorne an den Anhänger mache, kann eigentlich keiner was sagen, oder?

  • Es bleibt bei meinen Ausführungen, egal ob du es vorn oder hinten an den Anhänger schraubst. Man sieht das zwar nicht sofort wenn er am Auto hängt, aber wenn er z.B. am Straßenrand abgestellt ist. Ist sicher nicht ganz so dramtisch einzustufen wie eine Anbringung hinten, aber ich würds trotzdem nicht riskieren, schon um dem möglichen Ärger aus dem Weg zu gehen.

    Bestenfalls an der Seite, dass wäre noch diskussionwürdig. Dort könnte man es als Dekoration/Werbung einstufen.

  • Davon sieht man ja hin und wieder schon mal ein paar rumfahren, die die alten US-Kennzeichen noch mit am Heck haben.

    Meine bessere Hälfte hatte mal in den 1990ern an der hinteren Stoßstange ihres Trabi ein fiktives US-Kennzeichen mit Bezug auf ihren Elvis-Fanclub angebracht. Bei einer Verkehrskontrolle durfte sie die Fahrt erst fortsetzen, nachdem sie es wieder abgeschraubt hatte.


    Ich kenne die Rehtslage nicht auswendig, aber alles, was irgendwie mit einem amtlichen Kennzeichen verwechselt werden könnte, gehört nicht an ein zugelassenes Kfz. Toleriert werden bestenfalls die Namensschilder von Truckern in der Frontscheibe. Da besteht auch wenig Verwechslungsgefahr.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Es bleibt am Ende noch die Frage was der Sinn dieser Sache sein soll. Mach es so wie Tim es dir vorgeschlagen hat, alles andere ist doch eh nur kikifax.

  • Ich werde einfach mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. Wenn die sagen, es ist I Ordnung (wo und wie auch immer), dann sollen die mir das schriftlich geben.


    Mein altes DDR-Länderkennzeichen hab ich ja auch an meiner Pappe, da hat auch noch nie ein Cop oder TÜVer was zu gesagt.

  • Hängs doch einfach hinten ran. Nur beleuchten darfst es halt nicht.


    Das ist ziemlich sicher auch kein Missbrauch, wenn das EU Kennzeichen zu erkennen ist.


    Notfalls deklarierst es als Deko und gut.



    Mal abgesehen davon, dass 2 Schiöder übereinander halt Kacke aussehen.

  • Mal abgesehen davon, dass 2 Schiöder übereinander halt Kacke aussehen.

    Ich denke, dass das eher in die Kategorie "Geschmackssache" fällt.

  • Mein altes DDR-Länderkennzeichen hab ich ja auch an meiner Pappe, da hat auch noch nie ein Cop oder TÜVer was zu gesagt.

    Da haben sie wohl beide augen zugedrückt. Wobei die Toleranzschwelle bei fiktiven Nationalitätskennzeichen möglicherweise auch etwas größer ist. Ende der 1980er Jahre gab es mal eine Werbeaktion des damals neuen privaten Radiosenders "Antenne Bayern" in Form eines Nationalitätenkennzeichens "BY". Mit diesem Aufkleber fuhren bis in die 1990er Jahre unzählige Fahrzeuge durch unbehelligt Bayern. Inzwischen könnte das auch problematisch werden, denn BY dürfte heute an Weißrussland vergeben sein.

    Das ist ziemlich sicher auch kein Missbrauch, wenn das EU Kennzeichen zu erkennen ist.

    Das ist ziemlich sicher deine ganz private Meinung, die die Behörden nicht interessieren wird.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Fridl ()

  • Ich werde einfach mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. Wenn die sagen, es ist I Ordnung (wo und wie auch immer), dann sollen die mir das schriftlich geben.

    Die Zulassungsstelle als Quelle für eine Rechtsberatung zu nutzen ist wenig empfehlenswert. Die haben oft schon Schwierigkeiten die Gesetze die für ihre Arbeit maßgeblich sind zu verstehen und umzusetzen.

    Höchst unwahrscheinlich das die dir das zugestehen und dann auch noch schriftlich Verifizieren.

    Auch Tüv/Dekra sind keine zuverlässige/rechtssichere Informationsauskunft.


    Einzig ein Jurist mit Fachgebiet Verkehrsrecht könnte dir eine Auskunft geben, wenn dich das hier nicht zufrieden stellt, bzw. die erhoffte Antwort nicht dabei war. Ich wette aber, auch der wird dir nicht das sagen was du gerne hören magst.


    Ein Länderkennzeichen hat nicht den Kennzeichnungscharakter eines Nummernschildes. Es wird eher geduldet als ein altes, ungülitiges oder länderfremdes Nummernschild.

  • Hab das ehemalige DDR-Kennzeichen von Opa auch noch, genau wie seinen, jetzt meinen, Trabi. Das Kennzeichen hängt zur Erinnerung innen am Garagentor.

    Auf dem ersten Blick ist es nunmal nicht für alle als ein mittlerweile ungültiges Kennzeichen zu erkennen und manch einer denkt ein gültiges ausländiches Kennzeichen am Fahrzeug zu sehen und merkt sich aus gerechtfertigtem Anlass vielleicht genau dieses alte statt das neue Kennzeichen.

  • Ich hatte mein DDR-Kennzeichen am Kühlergrill mit Kabelninder fixiert. ich wurde damit geblitzt und war in einer Verkehrskontrolle. Keiner hatte es beanstandet. Vielleicht war es auch der Kultfaktor. Ob es erlaubt ist, glaube ich nicht, Aber Kult ist Kult :)

  • Wie bitte soll man das als Kennzeichenmissbrauch verstehen, wenn da drunter oder daneben oder sonstwo in direkter Nähe, das Original hängt.


    Abgedecktes Original, mag ich ja nachvollziehen aber als Deko daneben, ist das völlig Wurscht.


    Also entweder hängst es dir ran oder eben nich.


    Gibt nur die 2 Möglichkeiten. In Knast musste wegen keiner der beiden.

  • Das amtlich zugeteilte Kennzeichen ist die Legitimation um im öffentlichen Straßenverkehr teil zu nehmen.

    Ein Zweites direkt sichtbar mit ranzumachen, egal ob ein Früheres, Ausländisches oder was auch immer, ist und bleibt per se nicht zulässig wenn es den Eindruck eines Kennzeichens erweckt (und das tut ein altes DDR-Kennzeichen in jedem Fall) und erfüllt erstmal den Tatbestand des Kennzeichenmissbrauchs.


    Wie das letztendlich durch einen Richter bewertet und sanktioniert wird, nachdem es durch Verkehrsüberwachungsorgane beanstandet wurde, bleibt ungewiss und fallabhängig.


    Dokumente, Urkunden, Ausweise, Zertifiakte usw. kann man nicht immer als Deko verwenden, weil in bestimmten Fällen immer ein Missbrauchsvorwurf entstehen kann.


    Also entweder hängst es dir ran oder eben nich.


    Gibt nur die 2 Möglichkeiten. In Knast musste wegen keiner der beiden.

    Am besten wäre es, wenn du dich mit solchen Empfehlungen zurückhälst. Du bezahlst die Strafe dafür nicht oder? Und den Ärger nimmst du ihm ggf. auch nicht ab dafür?

    Gerät man an einen "scharfen" Richter, könnte bis zum einem Jahr Gefängnis im Raum stehen.

    Und auch wenn sowas zur Bewährung ausgesetzt wird, wirst du dich wohl kaum hinstellen und sagen: "ich übernehm das für dich".


    Zur Erinnerung, unser Forum ist kein rechtsfreier Raum! Insofern sollte man bitte immer daruf achten, nicht jeden geistigen Erguss ungefiltert nieder zu schreiben.


    Einfach mal weiter überlegen, was wohl an anderer Stelle passieren würde, wenn man neben das Originaldokument/Ausweis einen Früheren, Alten, Abgelaufenen zur Legitimation legt. Könnte hier und da neben Erheiterung über mögliche alte Passbilder, auch den ein oder anderen Ärger bedeuten.

  • Was ich schon öfter bei den Ami-Schlitten gesehen habe, dass das alte Kennzeichen komplett rot durchgestrichen (X) wurde. Damit wäre es ja als ungültig erkennbar. Aber wer will sein altes Nummernschild verunstalten und ob es dann rechtens oder nur geduldet wurde... :hä: