DDR-Kennzeichen zusätzlich am Anhänger

  • Zeigt mir doch die Stelle im Gesetz, die explizit sagt, dass ich ein DDR Kennzeichen eben nicht als Deko am Anhänger haben darf, wenn ein aktuelles dabei ist!

    Bis dahin solltet ihr meine Beiträge erstmal nicht als "geist Ergüsse" abtun.


    Nein ich zahle seine Strafe nicht, würde aber meine bezahlen, wenn ich sowas vor hätte.


    Rechtsfrei hin oder her.

  • §22 StVG - Straßenverkehrsgesetz:


    (1) Wer in rechtswidriger Absicht

    1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
    2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
    3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.






    Über die genaue Auslegung und Interpretation kann man jetzt streiten. Vielleicht ist es in Ordnung, wenn man das alte DDR Kennzeichen mit dazu hängt, da man dann die "andere Kennzeichnung" nicht "in rechtswidriger Absicht" an den Anhänger getan hat. Vielleicht auch nicht, da man bewusst eine zweite und falsche Kennzeichnung hinzugefügt hat. Aber die Interpretation überlasse ich am besten den Juristen und wir bewegen uns hier auf jeden Fall im grenzwertigen Bereich.

  • Hab ich das in meiner ersten Anwort in dem Thread so undeutlich geschrieben?


    §22 Kennzeichenmissbrauch

    (1) Wer in rechtswidriger Absicht



    2.
    ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,


    Das schließt auch das zusätzliche (sichtbare) Anbringen ein. Das DDR-Kennzeichen kann mithin als andere Kennzeichnung angesehen werden, bzw. wird es als solches gewertet.

    Wenn du meinst es muss da explizit stehen: " es dürfen keine DDR Kennzeichen zusätzlich angebracht werden"

    dann darfst du das gerne so für dich bewerten und entsprechend handeln.

    Offenbar hattest du bisher sehr wenig Berührungen mit der deutschen Justiz. Sei froh.


    Und dennoch ist es nich erwünscht hier solche halbgaren Tips zu geben.

  • Wie gut ich die Justiz kenne gehört hier nicht her.


    Eure Antworten zielen ALLE IMMER aif den Fall ab, dass KEIN amtliches Kennzeichen angebracht ist.

    Das solltet ihr berücksichtigen, da könnt ihr noch soviele Zitate aus dem Netz kopieren.


    Es soll hier IMMER auch ein amtliches Kennzeichen zu sehen sein, was den Betrug oder dessen Absicht wohl minimiert.


    Wer ein altes Kennzeichen versehentlich als echtes ansieht, ist einfach nur dumm und sollte nicht als Polizist oder Ordnungsamtmitarbeiter arbeiten.


    So einfach ist das.

  • Meine Nachbarin arbeitet bei einem Schilderdienst. Ihr Firmenauto ist ringsum mit Nummernschilder beklebt. Da würde sicher auch keiner auf die Idee kommen das das ein Kennzeichenmissbrauch ist.

    Allerdings am Heck befindet sich nur das amtliche.

  • Ich wollte hier echt keinen dritten Weltkrieg auslösen, Freunde. Mir ging es nur darum, dass ich, falls es verboten sein sollte, keine extra Löcher in meinen Anhänger bohren wollte. Ich werde jetzt also eine extra Halterung für das (zusätzliche) DDR-Kennzeichen dran befestigen und wenn mich jemand höflich bittet, dieses zu entfernen, dann kann ich das tun, und es werden keine Löcher zu sehen sein. Sollte ich doch im Knast landen, gebe ich euch hier bescheid, sobald ich wieder raus bin. Versprochen.

    Euer Olaf

  • Erklär mir doch mal bitte wenigstens was dir daran gefällt. Ich wäre froh wenn das Problem mit meinem hinteren Kennzeichen an meinem P50K gelöst wäre und ich nicht mehr hinten 2 Kennzeichen hätte was mir schriftlich als illegal bestätigt wurde.

    Es ist einfach nur überflüssig wie ein Kropf.

  • Es mag vielleicht dem ein oder anderen hirnrissig vorkommen. Aber das ist meiner Meinung nach Geschmackssache. Der Anhänger gehört meinem Opa. Es hat für mich also vor allem eine emotionale Komponente, dass ich auch mit SEINEM alten Kennzeichen wieder unterwegs bin.

  • Eure Antworten zielen ALLE IMMER aif den Fall ab, dass KEIN amtliches Kennzeichen angebracht ist.

    Das tut es eben nicht! Durch die zusätzliche Anbringung als Dekoration ist eine Urkundenfälschungsabsicht wohl kaum nachweisbar, aber ein Kennzeichenmissbrauch bleibt es trotzdem.

    Es wird hierdurch eine Beeinträchtigung der Erkennbarkeit erzeugt. Auch wenn eigentlich jedem klar sein sollte, dass die DDR Schilder ganz sicher keine Gültigkeit mehr besitzen, so hat der Polizist dennoch einen Strafverfolgungszwang, der es ihm verbietet beiden Augen zuzudrücken nur weil der Besitzer es ja nur als Dekoration angebracht hat.


    Das hat dann auch rein garnichts mit Dummheit zu tun.


    Deiner Auffassung nach könnte ich mir x-beliebig viele Kennzeichen ans Auto/Anhänger bammeln die dem Gefährt früher mal zugeteilt waren? Oder wo wäre die Grenze? Eins, zwei, drei zusätzliche Schilder, oder egal wie viele?

    Es spielt ja dann keine Rolle, solange das aktuell auch gültige dabei ist.

  • Trägst du aus sentimentalen Gründen auch seine alten Schuhe.

    Ich habe auch an der Garagentür eine Sammlung mit den alten Kennzeichen die mir irgendwas bedeuten, aber es würde mir im Traum nicht einfallen sie irgendwo am Fahrzeug zu befestigen an einer Stelle wo sie nie hingehört haben.

  • Also

    1. Nein, seine Schuhe trage ich nicht. Zu denen habe ich keine Verbindung. Aber die Urlaube mit seinem Anhänger werden mir immer im Gedächtnis bleiben.


    2.Ich habe keine Garage, und damit auch keine Garagentür, wo ich solche Kennzeichen aufhängen könnte.


    3. Wo haben denn Kennzeichen sonst hingehört, wenn nicht ans Fahrzeug?

  • An der entsprechend vorgesehenen Stelle am Fahrzeug. Es spricht auch nichts dagegen wenn du dir das Schild in den Kofferraum legst.

    Du kannst es dir ja auch an einer Schnur um den Hals hängen. 🤣

    Dein Opa würde wahrscheinlich auch nur mit dem Kopf schütteln.

  • Ich wollte hier echt keinen dritten Weltkrieg auslösen, Freunde. Mir ging es nur darum, dass ich, falls es verboten sein sollte, keine extra Löcher in meinen Anhänger bohren wollte. Ich werde jetzt also eine extra Halterung für das (zusätzliche) DDR-Kennzeichen dran befestigen und wenn mich jemand höflich bittet, dieses zu entfernen, dann kann ich das tun, und es werden keine Löcher zu sehen sein. Sollte ich doch im Knast landen, gebe ich euch hier bescheid, sobald ich wieder raus bin. Versprochen.

    Euer Olaf

    Dem entnehme ich, dass du es sowieso gemacht hättest?

    Insofern hättest du dir die Frage ansich ja auch sparen können. :schulterzuck:

    Ich wünsche dir, dass es nur bei der einfachen Bitte nach Entfernen und einer mündlichen Verwarnung bleibt.

    Du solltest dann nur nie wieder an den Gleichen geraten und wieder das Schild dran haben. Mit Vorsatz wäre die Strafe dann u.U. deutlich mehr als ohne. :zwinkerer:

  • Wie ich ja schrieb, hinten nicht und auf der Motorhaube bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.

  • Vorn bzw Hinten an einen Zulassungs- oder Versicherungspflichtigen Fahrzeug darf nur das gültige für dieses Fahrzeug zugewiesene Kennzeichen angebracht sein, andere Tafeln die zu der Verwechselung mit einen Amtlichen Kennzeichen oder Kennzeichentafeln die nicht dem Zulassungsland und der Zuteilung entsprechen sind nicht gestattet. Es geht da von Ordnungswidrigkeit bis zum Straftatbestand. Dies ist die Auskunft eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht.

  • Unsereins schraubt mitunter aus beruflichen Gründen um und fährt mit DDR-Kennzeichen auf öffentlichen Straßen. Das ist illegal, muß aber manchmal sein, um Fotos für 79oktan zu generieren. Da hilft nun alles nichts. Die Staatsmacht hat uns bei solchen Gelegenheiten bisher nicht belangt und kann auch unterscheiden, ob da jemand Schindluder treibt oder irgendwas dahintersteckt, was man ggf. erklären kann.


    Sowas wie die hier angefragte Variante käme mir aber nicht in den Sinn. Umgeschraubt wird auf den Treffen und für besagte Fotoshootings, aber mit zwei Tafeln fahren, nur um das DDR-Kennzeichen während der Fahrt am Fahrzeug zu haben? Wozu? Man kann es doch sowieso nicht sehen, wenn man im Auto drinsitzt.

  • Es bleibt am Ende noch die Frage was der Sinn dieser Sache sein soll. Mach es so wie Tim es dir vorgeschlagen hat, alles andere ist doch eh nur kikifax.

    So wie ich das ja Anfangs schon schrieb.


    Solche Kasperletheaterautos mit Dachgepäckträger behängt mit allem möglichem Unrat gibt es ja einige, muss man jetzt nicht mögen, verbieten kann man es erst wenn es nicht mehr im Rahmen des Gesetzes ist.

  • Nochmals zum Bedenken, weil einige meinen ein DDR-KENNZEICHEN kann nur als Deko und nichts anderes mehr angesehen und verstanden werden. Nur weil wir wissen wie ein Kennzeichen eines nicht mehr existierenden Landes aussieht, weiß das der Rest der Bevölkerung nicht auch. Und schon ist Verwirrung und Ärger mit den Ordnungshütern möglich.