Probleme mit meiner Warnblinkanlage

  • Hallo.


    Und zwar habe ich ein kleines Problem mit meiner Warnblinkanlage.

    Ich habe ein Trabant mit einer 6V Anlage.


    Das Blinken an sich geht ohne Probleme.

    Nur wenn ich dann den Warnblinkschalter drücke, passiert nichts. Während dessen geht auch das Blinken links und rechts nicht mehr. Man hört auch kein klicken von einem Relais.


    Ich habe alles nach bestem Wissen und Gewissen laut Schaltplan angeschlossen. Der Warnblinkschalter wurde von mir schon einmal ausgetauscht. Des weiteren habe ich auch schon ein Elektrischen Blinkgeber eingebaut. Der hat ja aber mit der Warnblinkanlage meines Wissens nichts zu tun.


    Hat jemand eine Idee was ich tun könnte? Ich bin echt ratlos.



    Grüße


    Wetze

  • Als erstes solltest Du testen, ob das Blinken einsetzt, wenn Du den Schalter einige Male schnell hintereinander bestätigt. Die Kontakte korrigieren gern.

    Sollte das nicht fruchten, bewaffnet Du Dich mit einer Prüflinge. KEINE LED!

    Dann prüfst Du ob die Kabel an Klemmen 15 und 30 Spannung gegen Masse haben. Die Stecker dabei abziehen!

  • Hallo V603.


    Ich danke dir da für deine Hilfe. Mein Warnblinkschalter funktioniert jetzt.

    Und zwar habe ich mithilfe der Prüflampe festgestellt, dass ich auf der Klemme 30 keinen Strom habe. Bin dann die Leitungen weiter bis zu den Sicherungen. Und da war auch schon mein Fehler. Die Sicherung war schon leicht korrodiert. Sodass ein Messgerät war einen "Durchgang" festgestellt hat. Aber um die 6V weiter zu geben hat es leider nicht gereicht. Kurz an der Sicherung gerüttelt und schon ging es wieder.




    Allerdings habe ich jetzt ein 2. Problem wo ich aktuell leider keine Lösung gefunden habe beim Googlen. Und zwar habe ich ja geschrieben das ich einen Elektrischen Blinkgeber eingebaut habe mit 3 Polen. Der funktioniert auch Tadellos. Aber mein Problem ist jetzt. Wo schließe ich denn die Kontrolllampe vom Tacho an?

    Ich habe die Kontrolllampe schon auf allen Klemmen angeschlossen. Aber nichts hat so richtig funktioniert.


    Hat dafür jemand eine Lösung parat?



    Grüße Wetze

  • Was meinst du mit "elektrischem" Blinkgeber? Elektrisch sind sie alle ;) . Wenn du einen Elektronischen meinst, dann wäre ein Foto hilfreich. Mir sind nur die elektronischen Geber vertraut für (2 + 1) x 21W, die haben aber mehr als 3 Kontakte: Die beiden Schaltkontakte, zuzüglich Masse (31), sowie C für die normale Kontrolleuchte und C2 für die Anhänger-Kontrolleuchte. Es gibt auch andere Ausführungen, die hatte ich aber noch nicht in der Hand.


    Oder hast du vielleicht doch den ganz normalen Hitzedraht-Blinkgeber im Metalltopf verbaut? Der hätte genau 3 Anschlüsse: 49 und 49a für die Schaltkontakte, C für die Kontrolleuchte, Masse ist am Gehäuse. Hast du getestet, ob die Kontrollampe überhaupt funktioniert? Sie sollte leuchten, wenn du 6V auf die Leitung die zum Tacho geht gibst.


    Andere mögliche Fehlerquellen wären, dass es noch weitere zu hohe Übergangswiderstände gibt, und deshalb die Blinker zwar funktionieren aber viel zu wenig Strom aufnehmen. Bei Ausfall einer Glühlampe soll ja die Kontrolllampe auch nicht leuchten. In der Regel blinkt jedoch die Kontrollampe bedingt durch den Kaltstromstoß in solchen Fällen wenigstens 1x mit, danach wird auch das Ticken des Blinkgebers leiser, und die Blinkfrequenz ändert sich. Inwiefern eine schlechte Masseverbindung oder das Vertauschen der Anschlüsse 49 und 49a Einfluss auf die Kontrollampe haben, vermag ich jetzt nicht auswendig zu sagen.


    Gruß Steffen

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Fridl ()

  • Die ersten elektronischen hatten 31an der Bestigungslasche. C ist die Kontrolle für den ersten Kreis und dessen Beschaltung ist garantiert in allen Schaltplänen.

    Bei 3 Anschlüssen handelt es sich stets um 49, 49a und C.

  • Da wirst du wohl keine Kontrolllampe anschließen können. Das Teil ist vielleicht für ein Moped oder ähnliches, aber nicht für den Trabant.


    Am besten, du rufst mal bei Trabantwelt an, um es kostenlos umzutauschen, falls der Blinkgeber tatsächlich als Trabant-Ersatzteil angeboten war. Der Herr Hoffmann ist eigentlich sehr nett, und wird dir sicher eine zufriedenstellende Lösung anbieten.


    Edit: auf den Ersten Blick habe ich es übersehen, was ist denn das, was auf dem zweiten Bild nach unten aus dem Gehäuse heraus schaut? Ist das eventuell der gesuchte Anschluss?

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Fridl () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Okay dann werde ich das mal Versuchen.


    Das war da so aussieht wie ein Anschluss ist die Halterung.


    Aber vielen Dank für die Hilfe.


    Grüße Wetze

  • Ja natürlich, V603, hab ich auch nicht angezweifelt.

    Mir ging´s bei der bildl. Darstellung eher darum, das am Nachbau Blinkgeber kein "C" Anschluss für Kontrolle explizit dran ist.

    Bei gleicher Umgebung lebt doch jeder in einer anderen Welt!


    Artur Schopenhauer

  • An dieser Stelle sei erwähnt


    Wetze falls du eine Anhängerkupplung am Trabi hast benötigst du auch noch einen C2 Anschluss für die Anhängerblinkkontrolle ( der vierte Anschluss auf dem Bild von WW_Trabi ) oder musst das ganze mit einem zweiten Blinkgeber lösen.




    Ich möchte hier gleich mal meine Frage anhängen/einwerfen, wenn ich darf. Wenn ich an meinem 89er Uni die Warnblinkanlage einschalte, dann blinkt neben der Warnblinkkontrolle auch immer die Anhängerblinkkontrolle mit. Auch wenn kein Anhänger angesteckt ist. Ist das normal?



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonmatze ()

  • Ja. Sobald das Relais mehr als als 2 mal 21 Watt versorgt wird C2 aktiv. Das Relais kann nich unterscheiden ob es einen Anhänger mit einer Birne mit versorgt oder du den Warnblinker an hast. Es bekommt nur die Last mit.

  • Auch beim Warnblinken versorgt der Blinkgeber nur 2x 21W. Das zweite Blinkerpaar wird über das Relais im Warnblinkschalter versorgt. Das fälschliche Mitblinken des C2 dürfte daher nicht normal sein.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Also ich habe gerade mit einer Dame von Trabantwelt gesprochen. Die sagten mir das die Kontrollleute nur Pflicht ist wenn man eine Anhängerkupplung hat. Somit würde das bei mir entfallen und dem TÜV aus der Hinsicht nichts im Wege stehen.


    Allerdings bin ich am überlegen ob ich trotzdem den Elektronischen Blinkgeber mit 4 Kontakten bestelle. Damit die halt einfach funktioniert.


    Aber trotzdem vielen Dank für die Hilfe.

  • Ich kenne zwar die Abhängigkeit der Schaltung nicht, aber bei den Trabis mit Warnblinkkippschalter und AHK ohne zusätzliches Anhängerblinkrelais, blinkt die AHK Blinkkontrolle bei Warnblinken immer mit. Ist bei meinem 88er Uni nicht anders. Und bei den Fahrzeugen die ich sonst in der Konfig. kenne auch.

    Ich behaupte also, warum auch immer, das ist normal.

  • Also ich habe gerade mit einer Dame von Trabantwelt gesprochen. Die sagten mir das die Kontrollleute nur Pflicht ist wenn man eine Anhängerkupplung hat. Somit würde das bei mir entfallen und dem TÜV aus der Hinsicht nichts im Wege stehen.

    Es geht um die normle Kontrollleuchte im Tacho mitte die an den original vorhandenen "C" angeschlossen wird.

    Insofern sollte man die Dame von TW fragen wo man den dann anschließen soll, wenn das Relais keine C Kontakt hat.

  • Ich konnte auf die Schnelle keinen Gesetzestext finden. Aber Wikipedia schreibt:

    Zitat

    In Deutschland ist es viel detaillierter geregelt: Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z. B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine für beide Fahrzeugseiten oder zwei für jeweils die entsprechende Fahrzeugseite Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden.

    Sicher findet sich noch jemand, der zitieren kann.

    Aber ich bitte zu bedenken, dass ausnahmslos alle technischen Einrichtungen funktionsbereit sein müssen. Dazu würde ich auf jeden Fall die Kontrollleuchte für den Fahrtrichtungsanzeiger zählen. Folglich würde ich keinen Blinkgeber als Ersatzteil akzeptieren der die normale Funktion nicht gewährleistet. Punkt.

  • V603 hat da Recht.

    Ist eine Kontrollleuchte eingebaut, dann muss sie auch funktionieren.


    Mal abgesehen davon, hatte ich gestern das gleiche Problem wie der TE,

    Eine Sicherung saß nicht korrekt in ihrer Halterung.