Verbraucherrecht, Garantie und Gewährleistung im Wandel der Zeit
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Daß 20.000 km nicht genug sind, ist unstrittig. Aber nach 6 Jahren zu erwarten, daß der Hersteller die neue Welle bezahlt und auch noch Originallack nebst neuen Stoßstangen liefert, ist schon ein bißchen ... nunja ... weltfremd, oder?
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Ich stell mir gerade vor ich sage dem Kunden , die Kurbelwelle hat 15.000km Garantie.
Auffällig ist der sehr höfliche Umgangston und für Ausdruck gebe ich auch eine 2.
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Den höflichen Umgangston empfinde ich als normal. Ohne diesen ereicht man pre se nichts, vor allem, wenn man eine Kulanzlösung anstrebt.
Ich stell mir gerade vor ich sage dem Kunden , die Kurbelwelle hat 15.000km Garantie.
Ja, das wird wirklich schwierig. Aber gerade im VW-Konzern sind ja vor einiger Zeit eher kurzlebige Motoren mal wieder durch die Schlagzeilen gegeistert,..
Ich hoffe für dich, dass du für ein Autohaus einer anderen Marke arbeitest,
Gruß Steffen
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Ich finde das schon recht seltsam, 20.000Km sind ja nun wirklich nichts und das spielt es eigentlich auch keine Rolle wie alt das Fahrzeug ist. Wenn die Inspektionen nachweißlich sind, muss Ersatz geliefert werden.
Im Umkehrschluss bedeutet das für mich, wenn Sachsenring schon keine Garantie nach 5Jahren und 20.000km übernommen hat, reicht wohl für meine Motoren 6 Monate und 5000Km.
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Da bist Du gut aufgestellt...
Mit der Kulanz (der Begriff war damals m.W. eh unüblich) hatte man's damals nicht sonderlich. Wie oben schon erwähnt, mussten die Kunden mit ihrer Reklamation nach Ablauf der Garantiezeit schon sehr hartnäckig sein, um doch noch eine Leistung zu bekommen.
Sachsenring musste sich ja schließlich auch keinen Kundenstamm schaffen und bei der Stange halten, der war einfach reichlichst da und die Autos bekanntlich heiß begehrt.
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Die Gleichlaufgelenkwelle sollte ja lebenslang, sprich 100000km+, halten. Vielleicht gab es da nach 60000km ja ähnliche Forderungen.
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Ok ich habe die Beiteäge mal rausgelößt, dass es ja mehr um eine geforderte Kulanz geht.
Insofern Feuer frei zu Diskussion um Garantie, Gewährleistung, Kulanz.
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Es gab da in der DDR in der Tat erweiterte Garantieverpflichtung bei Konstruktions- und Produktionsfehlern.
Ich selbst habe zum Beispiel im Frühjahr 1990 nach fast 6 (in Worten: sechs) Jahren eine Wäscheschleuder zurückgegeben und den vollen Kaufpreis zurück erhalten.
Der Hintergrund: Die Schleuder zeichnete sich durch eine sehr hohe Drehzahl aus. Wir waren damit sehr zufrieden. Durch Zufall traf ich 1989 ein Bekannten, der in einer Vertragswerkstatt arbeitete und mir davon berichtete, dass aus Sicherheitsgründen bei diesem Fabrikat die Trommel ausgetauscht werden müsse. Das ließ ich durchführen. Später sprach er mich an und sagte, es gäbe weitere Mängel und man könne die Schleuder an den Hersteller zurück schicken. Dies tat ich: Empfänger zahlt". Nach knapp 3 Wochen hatte ich das Geld auf dem Konto und kurze Zeit später gab es die Deutsche Mark. Wir haben uns dann bei Quelle eine neue Schleuder gekauft. -
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Auf den Trabant gab es, zumindest in den 80er Jahren, eine Herstellergarantie von 6 Monaten. Das war halt so.
Nach Ablauf dieser Zeit spielten Kilometer eigentlich keine Rolle mehr.
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Und das war im Westen zu der Zeit auch nicht viel anders.
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Wer es (noch) zur Hand hat, schaue doch bitte einmal in das "Garantie und Durchprüfungsheft".
Auch interessant: DDR-Haushaltsgeräte: Per Gesetz unkaputtbar | MDR.DE
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Ich habe hier eine Ausgabe, die zu einem 1990 ausgelieferten 601 L gehörte. Dort steht dass der VEB Sachsenring als Hersteller eine Zusatzgarantie nach §150 Zivilgesetzbuch für die Dauer von 12 Monaten, maximal aber 10.000km gewährt hat, welche ab Fahrzeugübergabe parallel zur gesetzlichen Garantie nach §§148 und 149 ZGB galt. Ausgenommen davon waren Starterbatterien und Bereifung, für Erzeugnisse der Fahrzeugelektrik traten die Betriebe der Erzeugnisgruppe AKA Elektrik sinngemäß ein.
MfG
MatzeEdit: Ich hab die drei Seiten mit den Bedingungen für Fahrzeug-, Batterie- und Reifengarantie mal abfotografiert.
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... Ausgenommen davon waren Starterbatterien und Bereifung,...
Bei Bereifung wiederum weiß ich, dass es eine zweijährige Garantie gab. Ich hatte seinerzeit mit der 150'er MZ permanent Probleme mit den hinteren Reifen. Dort sind mir immer die Seitenwände von innen gerissen. Der Riss "knabberte" dann immer den Schlauch kaputt. Erst durch Hinweis meines Bruders, habe ich dann 2 defekte Reifen beim Chemiehandel reklamiert. Dort habe ich dann nach einiger Zeit zwei neue bekommen.
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Es gab da in der DDR in der Tat erweiterte Garantieverpflichtung bei Konstruktions- und Produktionsfehlern.
Ich selbst habe zum Beispiel im Frühjahr 1990 nach fast 6 (in Worten: sechs) Jahren eine Wäscheschleuder zurückgegeben und den vollen Kaufpreis zurück erhalten.
Vermutlich Ermafa. Die mussten das machen. Der Minister hatte sie dazu verdonnert.
Hintergrund war die Neuererbewegung und die damit verbundenen Prämien. Da wurde dann so lange Material eingespart, bis die Dinger den Hausfrauen um die Ohren geflogen sind.
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...kurze Zeit später gab es die Deutsche Mark. Wir haben uns dann bei Quelle eine neue Schleuder gekauft.
Und, war das dann das gleiche Gerät, nur mit "Privileg"-Aufkleber über dem "AKA"-Schild?
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Wäre möglich...
Für die WE-Kurbelwellen wurden Garantiezeit- und km (wg. häufiger frühzeitiger Ausfälle) aber irgendwann über den normalen Fzg.Garantiezeitraum hinaus hochgesetzt, oder?
P.S.: Habe gleich nochmal die SRI gewälzt:
Die Info kam im April 85 und es gab Motor-Nr.-Bereiche (teils G-Erweiterung für KW, Kolben+Zylinder sowie Kurbelhehäuse, ein früherer Nr.-Bereich war nur auf KW und KR-Abdichtung beschränkt.
Es wurde eine auf 2 Jahre und 20tkm erweiterte Garantie gewährt.
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Für die WE-Kurbelwellen wurden Garantiezeit- und km (wg. häufiger frühzeitiger Ausfälle) aber irgendwann über den normalen Fzg.Garantiezeitraum hinaus hochgesetzt, oder?
Ja gab es.
Ich hab mal versucht alles zusammen zu tragen was es so an Zusatzgarantie gab.
Ab 1957 Werksgarantie 6 Monate oder 10.000km, nur für Erstbesitzer Feb. 1964 geschlitzte Kolben Garantie 10.000km oder 12 Monate (nur auf Kolbenfresser) Nov. 1964 Vergaser der HB Reihe erhalten Gütezeichen Q, damit Garantie 10.000km (bis max. 18 Monate) oder 12 Monate Sep. 1965 Lenkung vollst. erhält Gütezeichen Q damit Garantie 12 Monate oder 10.000km Mai 1966 Zusatzgarantie für alle nadelgelagerten Kurbelwellen, 2 Jahre ab EZ. oder 15.000km Aug. 1967 Die Garantiebestimmungen fiir Fahrzeuge von Investtragern, also betriebseigene Fahrzeuge, sind nach § 24 der 5. Durchfuhrungsverordnung zum Vertragsgesetz (GBI. Nr. 57, Teil II, vom 31. 5. 1965) geregelt. 12 Monate bzw. 20 000 km Investtrager sind: Deutsche Post volkseigene Betriebe Betriebe mit staatlicher Beteiligung Produktionsgenossenschaften 4 landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (Fahrzeuge Land und Forst) Feb. 1968 verlängerte Garantie für Alfer Zylinder Mot.Nr. 60-308511 bis 60-374121 (Fertigungsprobleme Abweichung von TGL-Norm) 20.000km innerhalb von 3 Jahren nach EZ. Apr. 1969 NJ206 Getriebelager nicht verfügbar, daher wurde für knapp 2 Monate weiter 6206 verbaut. Garantie dafür verlängert auf 30.000km (unbefristet) Mai 1969 Probleme in der Pleuelbuchsenherstellung, Garantie auf 20.000km bis 31.12.1969 01.10.1969 Durch einen höheren Qualitätsstand ab sofort Garantie für alle Trabant 12 Monate und 10.000km Apr. 1970 für div. Motorentypen P60 Garantie auf 24 Monate bzw. 20.000km Feb. 1972 für Papierluftfilter nur 3 Moante oder 5.000km Garantie Aug. 1972 verlängerte Motorgarantie nur noch für Pleuelbuchsen, Rest Motor wieder normale Garantie Okt. 1973 Für alle G50S Getriebe ab 1.1.71 Garantieverlängerung auf 3 Jahre für Losradfresser und Folgeschäden Dez. 1973 Garantie für P63 Motor der als Antrieb für Kabelseilzug dient auf 500h in 12 Monaten nach Abnahme TKO Unitras, jedoch höchsten 18 nach Auslieferung Feb. 1985 Garantieverlängerung für div. Motornummern auf 20.000km bzw. 2 Jahre (bis 1.11.1985) Aug. 1987 Garantieverlängerung für Kurbelwelle auf 20.000km bzw. 2 Jahre aber nur für Werksmotore nicht für Wellen über den E-Teile Handel -
Sehr gut, danke.
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