Trabant nur DDR Papiere

  • Nun, ich habe oben beschrieben wie es geht und an wenn es zu richten ist.

    Ganz ausführlich steht es auch im Gesetz und auf der Seite des KBA.

    Es geht nur schriftlich per Post! Weder per Anruf, noch per email oder Fax.


    Dabei geht man ja erstmal davon aus, dass es garkeine Daten gibt, weil schon ewig abgemeldet. Daher würde die Antwort des KBA lauten: zu diesem Fahrzeug sind keine Daten gespeichert.

  • Von der Seite des KBA:


    Allgemeine Informationen

    Die Erteilung von Auskünften aus dem ZFZR ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Unter welchen Voraussetzungen, für welche Sachzwecke und an wen Daten übermittelt werden dürfen, ergibt sich aus den Übermittlungsvorschriften der §§ 35 ff. StVG. Die Übermittlung aus dem ZFZR setzt grundsätzlich eine entsprechende formlose schriftliche Anfrage voraus.

    Als Empfänger der Auskünfte kommen zunächst Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Inland (§ 35 StVG) und zuständige Stellen im Ausland (§ 37, § 37b StVG) in Betracht. Die Datenübermittlung muss zur Erreichung eines der in diesen Rechtsgrundlagen abschließend genannten Sachzwecke erforderlich sein.

    Aus dem ZFZR können auch an private Empfänger (Bürger und Unternehmen) einfache Registerauskünfte nach § 39 Absatz 1 StVG oder erweiterte Registerauskünfte nach § 39 Absatz 2 StVG erteilt werden. Diese Auskunft kann auch an Empfänger im Ausland übermittelt werden.

    Die Anfragen sind formlos schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 223, zu senden.

    Die Auskunft nach § 39 StVG wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ausnahmslos auf dem Postwege übersandt und ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für eine Auskunft beträgt je Kraftfahrzeug oder Anhänger derzeit 5,10 € und wird im Zuge der postalischen Zustellung im Wege der Nachnahme erhoben. Dabei sind ebenfalls Postentgelte und Nachnahmeentgelte zu zahlen.

  • Vielen Dank und sorry, dass ich das oben scheinbar überlesen habe. Das hätte die Dame beim KBA mir ja auch mitteilen können. Ich habe jetzt auch die passende Homepage dazu gefunden, nachdem meine erste Suche auf der Seite des KBA erfolglos war:


    https://www.kba.de/DE/Zentrale…t/zfzr_auskunft_node.html


    Edit: Du warst schneller! Danke!

  • Vermutlich ist auch das KBA so groß, dass dort offensichtlich nicht jeder weiß wie was funktioniert.

    Und weil sowas auch kaum noch jemand macht.

    Schriftliche Anfragen per Post sind anno 2021 wohl er Ausnahme als Regel.


    Man könnte es auch bei der Polizei vor Ort ( richtiges Polizeiamt kein Revierpolizist vor Ort) versuchen und dort eine Anfrage machen, mit der Begründung das man eine mögliche Straftat vermutet. Viele haben so schon eine Auskunft bekommen, dass ihre FIN nicht zu Fahndung ausgeschrieben ist. Mehr muss man ja auch nicht wissen und mehr bekommt man beim KBA ja auch nicht wenn alles "sauber" ist.


    Nur wie erwähnt, wenn man dann doch plötzlich Daten bekommt, weil schon jemand mit der FIN rumfährt.....dann wird es interessant.....

  • Aber wenn du doch bereits BRD Papiere hast, musst du meines Wissens nur eine neue HU und AU machen lassen und kannst das ganze zulassen.


    So geht es zumindest bei mir in NRW.

  • Das ist der benannte Fall von föderaler Auslegung des Gesetzes. Daher immer der Hinweis die für einen persönlich zuständige Zulassung zu den geforderten Unterlagen zu befragen.


    Entscheident ist der §14 der FZV:


    Sind die Fahrzeugdaten und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.


    Insofern reicht manchen Zulassungen ein HU mit Bundesdeutschem Brief als Nachweis für die Fahrzeugdaten.


    Anderen Zulassungen reicht das nicht und sie halten sich genau an die Löschfristen die im §44 der FZV angegeben sind:

    § 44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister

    (1) Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach § 8 sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 5 sieben Jahre, nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, zu löschen.

    (Abs. 5 beschreibt Diebstahl und anderweitiges Abhandenkommen als Ausnahme)

  • Ja, klar. Papiere habe ich und natürlich kann ich das Auto irgendwie mehr oder weniger einfach zulassen, wenn die HU erfolgreich ist und alles sauber ist. Ich habe halt das "Problem", dass der Wagen nie auf den direkten Vorbesitzer zugelassen war und somit für mich keine lückenlose Kette der Besitzer vorhanden ist. Wem der Wagen nach der Stilllegung in 2006 und meinem Erwerb alles gehörte, weiß ich also nicht und entsprechend auch nicht, ob er potentiell zwischen 2006 und heute gestohlen und dann über Dritte an mich weiterverkauft wurde.

  • Wenn die FIN irgendwann mal als gestohlen gemeldet wurde und nicht wieder aufgetaucht ist, dann ist das beim KBA ohne Zeitablauf gespeichert.


    Ich würde sowas versuchen bei mir in der Kreisstadt auf dem Polizeirevier mit allen mir zu Verfügung stehenden Unterlagen zu erfragen. Eine Abfrage ob die FIN zu Fahndung ausgeschrieben ist, sollten die nach Angabe des Sachverhalts kostenlos machen können.

  • Aber wenn du doch bereits BRD Papiere hast, musst du meines Wissens nur eine neue HU und AU machen lassen und kannst das ganze zulassen.


    So geht es zumindest bei mir in NRW.

    So habe ich es auch erlebt, nach 19 Jahre Stilllegung (ging immer von 18 aus, ein Blick in die Papiere sagten aber 19 Jahre). Im neuen und aktuellen TÜV-Bericht wurde sogar als Kunde mein Opa vermerkt, obwohl er schon lange tot ist und fast 100 Jahre jetzt alt wäre. Tja, so hatte er nochmal eine Amtshandlung. Ich habs ja schon immer gesagt, durch den Erhalt des Trabbis lebt mein Opa weiter. :)

    Was ich ursprünglich sagen wollte, Neuzulassung ging total unkompliziert, trotz unterschiedlicher Nachnamen und der vielen vergangenen Jahre. Auto herrichten, neuer TÜV, versichern und anmelden, fertig.


    Ich denke kompliziert wird es bei richtig alten Oldtimern, die es nur noch ein oder sehr wenige Male weltweit gibt, ohne Papiere und bekannten Daten...

  • Ja, die Anfrage ist vor allem für mich, weil die noch anstehenden Arbeiten bis zur Verkehrstauglichkeit und die HU nur dann Sinn ergeben, wenn das Auto zulassungsfähig ist.

    Wenn die FIN irgendwann mal als gestohlen gemeldet wurde und nicht wieder aufgetaucht ist, dann ist das beim KBA ohne Zeitablauf gespeichert.

    Super. Nachdem ich mir von der Polizei hier verarscht vorkam, habe ich jetzt eine schriftliche Anfrage ans KBA gesendet. Die 5,10€ plus Porto und Nachnahmegebühr bezahle ich dafür gerne. Mal sehen, was und wie schnell sie antworten.

  • Wenn deine Begründung gut und schlüssig war, dann sollte einer Information, die im besten Fall einfach sagt, dass dazu rein garnichts gespeichert ist, nichts im Wege stehen.


    Sollte keine Anwort kommen, dann wäre es interessant das weiter zu verfolgen.

  • Ich verstehe nicht, warum sich die Zulassungsstelle quer stellt. Vielleicht mal andersrum probieren: Termin machen und die Zulassung beantragen. Da wird ein Vorgang angelegt und eben diese KBA Abfrage gemacht, da es für das Fahrzeug keine Papiere gibt. Es käme dabei auch heraus, ob evtl. schon ein Westbrief existiert. Dabei kannst du sogar ein Kennzeichen zuweisen lassen. Der Vorgang wird abgeschlossen, wenn alle Vorraussetzungen (TÜV, AU, etc.) erfüllt sind.

    Blöd ist halt, dass jede Stelle das anders macht. Selbst bei den Zulasungsstellen innerhalb unseres Landkreises gibt es Unterschiede. Stichwort Kleinkraftradkennzeichen an einer beliebigen MZ.

  • Es käme dabei auch heraus, ob evtl. schon ein Westbrief existiert.

    Nein, dass käme dabei nicht heraus. Solange das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde, werden alle Daten nach 7 Jahren gelöscht.


    Insofern, alles was (ab morgen) vor 2014 stillgelegt wurde, hat beim KBA keinen Datensatz mehr. Daher würde man so auch nicht herausfinden ob schon jemals ein Westbrief ausgestellt wurde.


    Und hier wurde geschrieben, dass es sich um eine Stilllegung aus 2006 handelt.


    Im besten Fall bekommt er also eine Auskunft, dass es keinen Datensatz gibt und somit das Fahrzeug (besser die FIN) "sauber" ist, oder im allerschlimmsten Fall steht gleich die Polizei vor der Tür um das Fahrzeug sicher zu stellen.

  • Ich hatte auch schon geschrieben, es geht mir nicht um die Papiere. Ich habe das Fahrzeug, einen BRD Fahrzeugbrief und entwerteten Schein. Da der Vorbesitzer aber selbst nicht im Schein steht, und ich nicht weiß, wem das Fahrzeug zwischen 2006 und heute alles gehörte, kann das Fahrzeug auf dem Weg zu mir theoretisch eben auch zwischendurch Mal nicht verkauft, sondern gestohlen worden sein. Ich möchte einfach nur für mich wissen, ob das Fahrzeug "sauber" ist, bevor ich eben noch mehr Zeit und Geld investiere um es in einen verkehrssicheren und erhaltungswürdigen Zustand zu versetzen und eine Oldtimerbegutachtung zu veranlassen. Für die Zulassung und bevor die Zulassungsstelle hier irgendwas macht, brauche ich dann aber mindestens auch eine bestandene HU Bescheinigung, eine EVB usw. Bis das aber passieren kann, ist noch einiges zu tun. Und da es gerade bei Schneeregen nicht so spaßig am Auto ist, kümmere ich mich eben jetzt um sowas.


    Fazit: Ich habe beim KBA angefragt und werde berichten, was dabei rauskommt. Eigentlich wollte ich aber den Thread von Jannik gar nicht so missbrauchen, ich habe im Vergleich zu ihm eben BRD Papiere, aber dafür keine Sicherheit über die Vergangenheit des Autos. Daher: Danke für eure Hilfe und zurück zu Janniks Thema.

  • So, es gibt ein Update. Ich hatte dem KBA einen Brief geschrieben und dort erklärt, dass ich ein Fahrzeug erworben hatte, was nie auf den Vorbesitzer zugelassen war. Entsprechend hatte ich um eine Auskunft gebeten, ob eine Suchmeldung gegen das Fahrzeug vorliegt, um eine mögliche Wiederinbetriebnahme abzuklären und um die eigentlichen Eigentumsverhältnisse zu klären.


    Die Antwort des KBA kam heute per Post: Sinngemäß sagen sie, sie können mir nicht weiter helfen, die Klärung von Besitz- und Eigentumsverhältnissen nicht Aufgabe des KBA ist.


    Scheinbar gibt es für mich vor der echten Zulassung und den entsprechend vorher anfallenden Kosten zur Herstellung der Verkehrssicherheit und der HU-Prüfung keine Möglichkeit herauszufinden, ob das Fahrzeug zulassungsfähig ist.

  • Die Antwort des KBA kam heute per Post: Sinngemäß sagen sie, sie können mir nicht weiter helfen, die Klärung von Besitz- und Eigentumsverhältnissen nicht Aufgabe des KBA ist.

    Ich kann nur mutmaßen, dass es möglicherweise am Wortlaut der Anfrage gelegen haben könnte, dass die Antwort nicht die ist die du gerne gehabt hättest.


    Um es abzukürzen könntest du jetzt damit nochmal zu einem großen Polizeirevier gehen und dort freundlich aber bestimmt sagen, dass du doch einfach nur wissen willst ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist oder nicht. Man sollte dort mit dem KBA Brief doch erkennen können das du es da ja versucht hast.

  • Ich hab mir sowas schon selbst geschrieben und von der örtlichen Polizeidienstwache stempeln lassen. Allerdings ging es nur um einen 2 Taktroller. Die Abfrage erfolgte quasi am Tresen. Dauerte 5 min., kostete ein höffliches auftretten mit anschließendem danke.