Scheunenfund ohne Papiere

  • Hallo Leute,


    ich hatte vor kurzem das unverschämte Glück einen Trabant Scheunenfund angeboten zu bekommen.

    Natürlich gleich angeschaut und da stand er unter einer dicken Staubschicht bedeckt steht er da trocken unter einem Vordach. Ein P50 noch ein DDR Kennzeichen dran. steht wohl mindestens 15 Jahre da. Optisch keine Schönheit ein paar Teile fehlen aber eine super Substanz. Natürlich hab ich gleich zugesagt und er wird die nächsten Tage abgeholt.

    Jetzt die Preisfrage: Besitzer ist wohl schon eine ganze Weile verstorben, Papiere gibt es selbstverständlich keine. Nur den Besitzer vom Grundstück, wo das Fahrzeug damals abgestellt wurde gibt es noch. Hier hat doch bestimmt schon mal jemand Erfahrung mit sowas gemacht. Wie bekomme ich für das Ding neue Papiere?


    Bilder gibts erst wenn er abgeholt wurde:thumbup:

  • Das steht schon mehr als ein Dutzend mal im Forum drin, daher wäre es nett wenn du erstmal die Suche bemühst.


    Gib einfach mal nur "Papiere" in die Suche ein da findest du mehr als genug zu lesen.

  • Ach und was ich ganz vergessen hab. Kann ich irgendwie das Baujahr rausfinden? Am P601 hab ich ja das Schild über dem Tank, aber der hat an der Stelle nur eine Nummer eingestanzt. Gibt es da irgendwo anders ein Schild?


    Das steht schon mehr als ein Dutzend mal im Forum drin, daher wäre es nett wenn du erstmal die Suche bemühst.


    Gib einfach mal nur "Papiere" in die Suche ein da findest du mehr als genug zu lesen.

    Hab ich gemacht, aber da gab es meistens immer noch einen Besitzer oder zumindest nen Kaufvertrag.

    Einmal editiert, zuletzt von Klinsbeam86 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Klinsbeam86 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Verrate uns die FIN und du bekommst das Baujahr, womöglich sogar den Monat genannt.

  • Das wäre ja Klasse. Dazu müsste ich aber erst nochmal hinfahren und die Nummer besorgen. Hab Leider keine Fotos gemacht. Aber ich komme gerne darauf zurück.

  • Frag bei deiner Zulassungsstelle nach.

    Hiet können dir X Leute sagen wie es bei ihnen war. Wenn deine Zulassungsstelle aber sagt, dass sie es so oder so möchte, kannst du denen ja auch nicht sagen: "Aber XY aus dem ABC Forum hat geschrieben das geht so und so."

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Als aller Erstes brauchst du eine Eidesstattliche Erklärung vom VORBesitzer, zumindest in MV.


    Dann musst du 6 Monate warten und wenn in der Zeit keiner kommt und sagt, dass der Ihm gehört, dann bekommst du die Papiere.


    Wichtig ist die Erklärung vom Verkäufer, ohne die gehts hier nich.

  • Als aller Erstes brauchst du eine Eidesstattliche Erklärung vom VORBesitzer, zumindest in MV.

    Dann wirds wohl ne Einbahnstraße, der ist ja tot. :|


    Scherz beiseite, die Eidesstattliche muss man selbst geben.


    Wie und was du bringen musst ist, von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Stichwort "Scheunenfund" fallen lassen und dann schauen was geht.

    Und immer nett sein, auch wenns schwer fällt!!

    Meine Antwort ist nicht der Weisheit letzter Schluss. :)

  • Hallo Leute,


    ich hatte vor kurzem das unverschämte Glück einen Trabant Scheunenfund angeboten zu bekommen.

    Ich versteh jetzt nicht,

    du schreibst, du hättest den angeboten bekommen.

    Dann hast du doch jemand, der ihn dir verkauft. Dann kannst du doch einen Kaufvertrag machen, da darf auch 1 Euro drin stehen, oder geschenkt oder nicht fahrfähig oder Ersatzteile, je nach dem, was du besprochen hast.

    Der Verkäufe sollte dir unterschreiben, daß die Fahrzeugpapiere verloren gegangen sind.

    Im Kaufvertrag muss der Verkäufer mit Name Anschrift evtl. Geburtstag (Personalausweis kontrollieren) aufgeführt sein.


    Für das Fahrzeug muss im Kaufvertrag mindestens die FIN eingetragen sein.

    Als Käufer müssen deine Daten natürlich auch drin stehen, dann Datum und beide Unterschriften.

    Du kannst dem Verkäufer ja ne Kopie des Vertrages machen.

    Der Kaufvertrag ist auch zu deiner Sicherheit, wenn es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt.

  • Dann bekommt der Verkäufer Post von der Zulassungsstelle eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Tut er das nicht , weil er die Papiere auch wirklich nicht verloren hat , ist es das gleiche wie vorher.

    Dann läuft es bei uns in MOL auf Einzelfallentscheidungen hinaus.


    Ich befasse mich gerade mit dem gleichen Problem beim 353 , klar hab ich nen Kaufvertrag in dem alles vermerkt ist , aber wenn der damalige Verkäufer sich nicht meldet stehst du wieder am Anfang.

  • Einfacher (und i.d.R. auch schneller) soll so etwas angeblich gehen, wenn man einen Kaufvertrag vorlegen kann, aus welchem hervorgeht, dass man das Fahrzeug sehr wohl mit Papieren gekauft und diese anschließend aber selbst verbummelt hat. Dann durchläuft man den bereits oben beschriebenen Algorithmus: Vorlage der Verlusterklärung/ Antrag auf Aufbietung sowie der Abgabe der eidestattlichen Versicherung. Anschließend erfolgt die Aufbietung durch die Behörde...wenn da noch ein Dritter involviert ist, wird es meistens kniffliger...


    Ich hab das aber auch nur von einem Kumpel gehört und dessen Kumpel hat eine Kumpeline und die soll so etwas schon öfter erfolgreich gemacht haben.

  • Ich habe sowas auch schon gemacht , hat funktioniert.


    Ging aber bei mir auch schonmal schief, HP 650 ohne Papiere vom Sohn gekauft , Vater war schon seniel , keine Papiere da.

    "ich" habe die dann verbummelt , es eidessattlich versichert das ich der Verbummler war. Leider war im Register hinterlegt das der seniele Mann die Papiere selbst schon verbummelt gemeldet hat.


    Mann sollte vorher durch gute Bekannte prüfen lassen ob es zu dem Fahrzeug noch irgendwas gibt.


    Ich hab schon beides durch.

  • Und wie bist du aus der Nummer wieder raus gekommen? Das war doch eine eidliche Falschaussage oder wie das genannt wird.

  • Das war doch eine eidliche Falschaussage oder wie das genannt wird.

    ...und hat (bei Vorsatz) zur Folge: bis zu 3 Jahren keinen Trabant mehr fahren oder Geldstrafe oder bei Tateinheit/ - mehrheit beides zusammen oder mehr als beides zusammen. Deswegen mache ich so etwas nicht.

  • In der Hinsicht hatte ich bei meiner Zulassungsstelle Glück. Ich hatte keine Papiere, keinen Kaufvertrag und so eine Erklärung musste ich auch nicht machen. Ich hatte lediglich das beim Vollgutachten erstellte Datenblatt.

    Ich hatte dafür kein Glück mit der Genehmigung meines hinteren Kennzeichens. Da haben die sich hier alle quergestellt.

  • Ich kann mich noch wage dran erinnern , es ist schon 10 Jahre her glaub ich. Ich musste zur Polizei und mir bescheinigen lassen das der Anhänger nicht gestohlen gemeldet ist.


    Dann hab ich mir in der Zulassungsstelle enorm Wasser geschwitzt und erklärt das der alte Mann einen Infarkt hatte und seitdem nicht mehr genau weiß was er sagt , das bestätigte dann der Sohn und so bin ich zu der Zulassung gekommen.


    Haben möchte ich das nicht nochmal , kann man alles machen , ich würde mich nur vorher genau informieren was zu dem fahrzeug noch existiert.


    Bei meinem 353 fehlen auch jegliche Papiere und der Vorbesitzer ist nicht auffindbar oder erreichbar.

    Der ganze Vorgang hängt jetzt erstmal durch Corona in der Luft , aber auch für solche Fälle wird es eine Lösung geben. Irgendwie wird es einen Weg geben den wieder zuzulassen denn das Fahrzeug existiert ja nunmal.


    Sollte der nie einen Westbrief gesehen haben wird es einfacher , also kurz nach der Wende abgestellt und nie wieder in Betrieb genommen, davon ist bei meinem auszugehen.