Sportsitze im Trabant?

  • Ich war beim TÜV. Ist also offensichtlich nicht überall gang und gebe.

  • Im Rahmen der Schaffung der Richtlinie für Vollabnahmen wird es wohl demnächst grundsätzlich die Pflicht für alle Prüforganisationen sein - allein schon der Rechtssicherheit der Begutachtungen wegen.


    Und ein weiterer Aspekt kommt dazu: Hessen leistet sich derzeit eine übergeordnete Begutachtungsstelle, die grundsätzlich alle erteilten Abnahmen nochmals gegenprüft - und ggf. zurückweist.

    Inkl. Neubegutachtung.


    Wenn weiterhin Gefallensgutachten umhersausen, wird dies ggf. auch woanders eingeführt (damit der Gutachtentourismus nicht überhand nimmt) - dies kann man über diesen Weg auch etwas entkräften.


    Es gibt auch Prüfzentralen, die stichprobenartig alte Gutachten intern prüfen - auch dies erfreut die früher etwas spendableren Prüfingenieure....


    PS: Sofern die Exekutive mittels Datalink draußen auch drauf zugreifen kann, kann man sich den Spaß mit "zur Prüfung mal schnell umbauen" auch schenken, da sollte dann das Gleiche wie auf den Bildern zu sehen sein.

  • Kann ich auch bestätigen. Ich war vor gut 1,5 Jahren zur Abnahme der Scheibenbremse. Da wurden so viele Fotos gemacht, dass es es kaum möglich sein würde auch nur ein Teil hinterher gegen etwas anderes auszutauschen.

    Auf meine Frage hin, bestätigte mir der Prüfer, dass alles was er macht, im Computer zentral gespeichert wird.

  • Na das ist hier bislang immer anders gewesen, Fotos hat bei der SB-Abnahme keiner gemacht.

  • ich hatte nur mal ne Abnahme von ner s51 bei der dekra machen lassen, selbst da hat er Fotos von allem möglichen gemacht. Das is jetzt ungefähr nen Jahr her.


    Und ja ich weiß das es auch günstiger beim kba geht, brauchte die Papiere aber zeitnah ;)

  • Hallo


    also ich bin euch auf jeden Fall schon mal dankbar für eure Antworten.

    Aber gehen wir mal davon aus, dass ein Auto abgenommen wurde, dass sich quasi noch im Bau befand macht das ja eigentlich auch keinen Sinn. Da kommt dann noch ein Teppich rein, vielleicht noch originale Spiegel oder werden die Sitze neu bezogen. Dann müsste ich ja jedes mal wieder ein Gutachten machen lasse.....:rolleyes:


    Aber noch mal zurück zu den Sitzen.

    Dokumente vom Vorbesitzer habe ich so gut wie keine, leider. Also fällt die Möglichkeit weg.

    Die Frage ist ja aber wenn ich die Sitze, die an sich ja schon zeitgenössisch sind, für die Begutachtung ausbaue weil ich mich nicht mit dem Prüfer rumschlagen will, wie tragisch ist so etwas?

    Ansonsten ist das genau das gleiche wie mit meinem 84er Käfer. Wenn ich da den Prüfer mit Gesetzestext und Dokumenten davon überzeugen will, dass eine nachgerüstete Endstufe zu dieser Zeit möglich war oder dass man sich ein Brett mit Steckdose auch zu dieser Zeit hätte bauen können riegelt er völlig ab und nörgelt an allem rum. Das ist halt das Problem bei solchen Prüfungen....

  • Lass sie einfach drin. Die sind zeitgenössisch und ich sehe keinen Grund die zu beanstanden. Die kann (wird) es so gegeben haben.

    Dss sollte auch ein kundiger Prüfer erkennen.

    Kommt auch drauf an wo du das machen lässt.

  • Und im zweifel prüfer wechseln.

    Viele Menschen wurden dazu erzogen, nicht mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie scheuen sich nicht, es mit leerem Kopf zu tun (Orson Welles)

  • Guten Abend


    Also das mit dem Prüfer wechseln leuchtet mir ein. Aber man muss auch sagen, dass wir hier echt weit im Westen sind. Hier hat fast keiner Ahnung vom Trabant und gleich zwei mal nicht mit zeitgenössischem Tuning. Ich glaube das wird ein langer und steiniger Weg.....

  • Kues Freising hat letzte Woche keine Fotos gemacht bei einer 21er Abnahme. Stahlflexbremsleitungen im leistungsgesteigerten 1,1er ABE nicht mehr gültig damit.

  • Ich vermute, es gibt einen Unterschied zwischen Abnahme von Teilen und dem H-Kennzeichen.

    Auch bei mir wurden im November letzten Jahres einige Fotos gemacht, die laut Aussage der GTÜ - Prüferin zum KBA hochgeladen werden müssen.

  • Bei bei uns ist es immer konkret bei einer Erteilung einer Betriebserlaubnis/Vollgutachten.


    Ob normales Kennzeichen, H oder 07 spielt dabei keine Rolle.


    Da hier so gut wie nie Teilabnahmen erfolgen, kann ich dazu nicht sagen.

  • Erstmal zum Thema: es scheint überhaupt niemanden zu interessieren ob die Sitze erstmal grundsätzlich eingetragen sind? Sind sie das nämlich nicht, würde ich mir erstmal darum Gedanken machen, das H ist dann zweitrangig. In der Anlage zu §23 StVZO steht klipp und klar das ein Umbau zulässig ist der binnen der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung möglich war. Damit sehe ich hier kein Problem falls die Sitze eingetragen sind.


    Zum Thema Fotos: das ist Interna beim DEKRA e.V., und wird bei anderen Organisationen anders gehandhabt. Es besteht keine Pflicht zu Fotos, der DEKRA hat aber in einer Arbeitsanweisung formuliert das die Möglichkeit diese einem Gutachten anzuhängen zu nutzen ist. Dies wird bei internen Audits auch kontrolliert. Es dient einzig der Nachweisführung bei Reklamationen. Behörden, oder gar das KBA haben keinen Zugriff auf DEKRA-eigene Server. Die Dokumente und Bilder müssten im Einzelfall umständlich angefordert werden. Auch ist es seit kurzem so, das nicht jeder Sachverständige mehr Zugriff auf die alten Gutachten hat, dies geht nurnoch während der Gültigkeit, also max. 2 Jahre.


    Auch die von Mossi angesprochene Bündelungsbehörde in Hessen hat keinerlei Zugriff auf die Nachweisdokumente. Hier wird aber alles was auch nur ansatzweise Zweifel erweckt zurückgewiesen und beim Prüfer werden Nachweise angefordert. Auch werden dort des öfteren Prüfer aus dem Verkehr gezogen. Wenn die Gefälligkeitsbegutachterei so weiter geht wie bisher, dauert es nichtmehr lange bis auch andere Bundesländer auf diese Idee kommen. Spätestens seid Öffnung der Technischen Dienste für alle Organisationen sehe ich alle Tore dafür geöffnet...


    DEKRA-intern beschäftigt man sich bei der Technischen Leitung in Klettwitz gerade relativ Intensiv mit dem Thema Trabant-Tuning. Es kann gut sein das wir alle bald sehr viel Spaß haben wenn es ums eintragen lassen geht.

  • Wenn der irgendwann in Rente ist, interessiert das auch keinen mehr....

  • Erstmal zum Thema: es scheint überhaupt niemanden zu interessieren ob die Sitze erstmal grundsätzlich eingetragen sind?

    Wenn es umgebaute Originalsitze sind, sollte keine Eintragung nötig sein? Das wäre dann die Frage bei den E30 Sitzen.

  • Und da gibt es verschiedene Meinungen bei den Sachverständigen. Solange die Rueckenlehne um min. 15 Grad verstellbar ist und der Sitz geprüft wurden ist, verhindert es keine HU. Ich fahre seid ueber 10 Jahren Recaro Sitze die ursprünglich aus einem Mini stammen. Allergisch werden die nur bei zusammengebruzelten Sitzschienenadaptern...Und das gibt es bei BMW Sitzen nicht...

    Einmal editiert, zuletzt von JL ()

  • Na dann ist doch alles easy. Zumal die ja ordentlich gemacht aussehen.