Sportsitze im Trabant?

  • Passt jetzt nicht direkt zu dem Thema deiner Sitze , ich habe Sitze vom Ford Capri drin , ich wollte die eingetragen bekommen aber es hieß , brauche ich nicht.


    Es sind schonmal geprüfte Sitze aus einem anderen Fahrzeug , Verstellung nach vorn und hinten sowie Lehnenverstellung sind gegeben.

  • Und hier interessiert mich, ob das auch bei umgebautem Sitzmöbel so ist. Ich meine, nein.

    Einmal editiert, zuletzt von Hegautrabi ()

  • Es ist relativ einfach und dann doch wieder kompliziert. Es sieht jeder Prüfer anders. Ich habe über die Jahre div. Prüfer und div Sitze gehabt. Auf original Haltpunkten, auf veränderten Punkten, original veränderte Sitze, E30 Sitze, Sportsitze usw.

    Selbst beim gleichen Sitz kamen von unterschiedlichen Prüfer abweichende Aussagen.


    Im Zweifel entscheidet es später ein Richter.


    Wenn man ganz sicher gehen will, dann lässt man es eintragen (egal was man verändert hat). Wenn der Prüfer sich weigert, abbrechen und zu einem anderen gehen.

    Ich hatte dann auch die E30 Sitze eintragen lassen, auch als der eintragende Prüfer sagt ich bräuchte das nicht. Mit dem Arrgument, dass ich bei einer Kontrolle (eventuell) den Ärger habe und er dann nicht dabei ist und in seinem grünen Kittel mit Dekralogo erklären kann das ist schon ok so, war dann auch alles gut.


  • Nun kann es bei mir auch sein das er es nicht eintragen wollte um nicht seinen Namen drunterzusetzen.


    Meine Sitze stehen mit veränderten Haltepunkten auf 5mm starken Metallleisten.


    Wie es mit veränderten Haltepunkten aussieht kann ich nicht sagen , ich habs gemacht aber mich nicht weiter damit beschäftigt. Sicher würde ich die gern eintragen lassen aber da beginnt wieder die Suche nach einem anderen Prüfer.

  • Ich finde §19 Abs. 2 StVZO sehr eindeutig und in Bezug auf die Sitze gibt es wenig Diskussionsspielraum. Egal welcher Kumpel anderer Meinung ist, und auch egal welcher Prüfer ausreden findet um nicht seinen Namen neben den Stempel schreiben zu müssen.


    Wenn durch den Umbau eine mögliche Gefährdung zu erwarten ist erlischt die Betriebserlaubnis. Mit dem richtigen Beamten an der Seite wird das ziemlich schnell unspassig.


    Bei geprüften Sitzen mit E-Zeichen (wie beim e30) mag das auf den unveränderten Haltepunkten gehen weil beides als geprüft anzusehen ist. Bei jeglichen Eigenbauten, ob nun Sitz oder Aufnahme, geht es nicht. Es fehlt der Nachweis das Sitz und Halterung den Anforderungen der StVZO genügen.


    „Mein Kumpel hat gesagt...“ hilft weder in der Kontrolle, noch vorm Richter. Wenns erstmal hart auf hart kommt, sehen viele „Kumpel“ die Welt plötzlich ganz anders.


    Ich will nicht schwarz malen, man muss auch mal aufm Teppich bleiben bei allem Paragraphenwahn in Deutschland. Aber zumindest sollte man Wissen was man tut (und nicht hinterher heulen oder auf andere schimpfen) wenn man sich schon der Situation aussetzt.

  • Mir persönlich ist das vollauf bewusst , ich habe einen Satz Originalsitze auf Lager liegen, sollte es durch eine Kontrolle hart auf hart kommen, dann muss ich halt in den sauren Apfel beissen und wieder umbauen.


    Die Gefährdung anderer hält sich mit meinem Sitzumbau in Grenzen, sodass es für mich in Ordnung ist.


    Gern hätte ich es auch eingetragen , aber nun fahre ich schon 4 Jahre so rum also bleibt es wohl so.


    Wie sieht es denn mit "originalen" Sitzen aus anderen Fahrzeugen aus wo die Schienenbefestiegung adaptiert wurde, hat da jemand Erfahrung?

  • Also ich hab da noch ein paar König Komfortsitze die ich, wenn ich einen richtig guten Sattler finden würde, durch aus mit dem Dicken adaptieren würde. Die sind nicht bullig, man quasi alles einstellen und die sind geprüft.



    Aber die müssen (da eh Neubezug notwendig), mit passendem Stoff bezogen werden und das nicht nur als Überzieher.

  • Das muss ich mir mal in Ruhe anschauen und messen. Ich hatte die damals im Opel auf originalen Recarokonsohlen geschraubt.

  • Hallo


    Also das was Matt McBowl da sagt mag ja alles richtig sein, allerdings ist für mich immer noch die Frage wann ein Sitz als nicht mehr original anzusehen ist. Das fängt ja alles schon am Aufpolstern und neu beziehen an. Ich würde behaupten alleine durch diese zwei „Umbauten“ lässt sich ein Sitz bis zur Unkenntlichkeit (z.B. Meine Sitze?) verändern. Und ich hab noch nie in einem Fahrzeugschein so etwas gelesen wie „originalsitz; aufgepolstert und bezogen“ oder ähnliches. Ich kann mich aber natürlich auch täuschen.....

    Ich glaube ich werde mal alle meine Fragen sammeln (gibt auch viele zu H-Kennzeichen und 07er Nummer) und an verschieden Stellen senden, die mir als entsprechend hoch in der Pyramide vorkommen. Ich werde mich dann auf jeden Fall noch mal melden.


    Gruß Benjamin

  • Bei einem Sitz mit Airbags drin würde z. B. die Abe erlöschen wenn der falsche Bezug drauf ist.

  • Im Trabant ist eine Abnahme eines Ausauschsitzes auch mit Konsole deutlich einfacher als an den meisten anderen Fahrzeugen, da der Sicherheitsgurt nicht mit dranhängt. Somit muß der Sitz in erster Linie sich selbst tragen.

  • Das Problem beim Umbauen der Originalsitze ist nicht die Sattlerarbeit, sondern die Ausführung der Kopfstützenerweiterung. Hier kann man eigentlich keine Eignung nachweisen. Ein gutwilliger Prüfer schaut sich vielleicht die Schweissung/Schraubung des Rahmens an.

  • Diese ergibt sich bei mir auch nicht , an den Ford Sitzen sind Kopfstützen dran.


    Ich habe über die Originalbefestigungspunkte 5mm Stahlstreben quer zur Fahrbahn verschraubt , weil der Fordsitz in der Aufnahme ca. 4cm schmaler ist als der Trabisitz. In diese Streben hab ich dann Löcher gebohrt und die Sitze mit 10.9er Schrauben verschraubt.


    Die Schwachstelle an dieser Konstruktion wäre hier die originale Sitzaufnahme , die ist viel kleiner dimensioniert.


    Vielleicht nehm ich das Thema beim nächsten Tüvtermin nochmal auf und ersuche eine Eintragung.


    Was ich als Laie behaupten möchte ist das der Trabisitz wesentlich klappriger in seinen Schienen sitzt als der Fordsitz.