Ich beziehe mich auf folgendes Zitat...
Da ja offensichtlich Teile des Herstellernachweises fehlen und der Hersteller das auch weis, müsse dies auch TW als Verkäufer durch den Hersteller so mitgeteilt werden, somit dürfe das FW nicht mit diesen Angebotstext verkauf werden, sondern müsse als Rennsportteil deklariert werden.
...denn wenn dieser Fall eintritt, ist der Vermarktet zu informieren. Der tritt ja sonst selber in Haftung.
Und klar, wo kein Kläger, dort kein Richter. Aber so geht es einfach nicht.
Ich muss dir aber in Bezug auf die Theorie recht geben, ebenso das Verhalten ggü Kunden ab einen bestimmten Warenumschlag.
Ich bleibe dabei, bezogen auf die Sachmangelhaftung würden die sich bewegen.