Trabant 601 nach 20 Jahren zulassen

  • Hallo, hoffe bin hier richtig, falls nicht berichtigt mich bitte.

    Kurz zu mir, bin der Max bin 23 und habe letztes Jahr einen Trabant P601 Kombi bekommen. Er stand 15 Jahre in einer Halle und die restlichen 5 draußen daher auch das zur Zeit noch weniger schöne äußere.

    Ich bin nun so weit das ich nur noch von einem Bekannten die Elektrik neu machen lasse und dann würde ich gerne zum TÜV.

    Nur kenne ich mich absolut noch nicht so richtig mit der Materie aus, ist nach dieser langen Zeit etwas anders als beim normalen TÜV? Worauf wird geachtet?

    Habe alle technischen Elemente überholt oder ersetzt. Die Karosse komplett konserviert und alles wieder zusammen gebaut. Und die Front nach unfallschaden vor 21 Jahren neu eingesetzt.

    Wäre euch dankbar für eure Erfahrungen auf dem Gebiet :)


    Hier nochmal wie er vorher ausgeschaut hat.

    Einmal editiert, zuletzt von 2taktKombi () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von 2taktKombi mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn er "erst" 20 Jahren außer Betrieb ist, müsste er den West-Brief bereits haben. Dann reicht also eine normale HU/AU. Voraussetzung ist natürlich, dass du ebendiesen Brief noch hast.


    Mit gültiger HU/AU kannst du das Fahrzeug dann in der Zulassungsstelle ganz normal zulassen.

    Die ehemalige "Stilllegung" nach spätestens 7 Jahre ist (auch rückwirkend) gestrichen worden.


    Soweit zumindest mein letzter Kenntnisstand.

  • Jenson

    Okay danke dir erstmal für die info, gesetzt den Fall ich besitze nur den kleinen Schein, den man mit sich führt und nicht den Brief, wie verhält sich das ganze dann?

  • Hi und willkommen!


    Dann wird das eine Untersuchung nach §21 StVZO zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis. Ist im Prinzip auch nicht viel mehr als eine normale HU, nur dass der Prüfer halt einen Datensatz erstellen muss aus dem dir die Zulassungsstelle dann wieder einen Fahrzeugbrief erstellt. Wenn du wenigstens den kleinen Schein noch hast wird das für den Prüfer aber bedeutend einfacher, da er Schlüsselnummern und Daten dort abschreiben kann. Ansonsten haben die aber im Normalfall auch Zugriff auf die Datensätze des KBA und können sich da was rausziehen.

    Kostet bisschen mehr als eine normale HU, aber du bekommst (sofern bestanden) auch den Kleber für 2 Jahre.


    Manche Zulassungsstellen möchten vorher aber einen Kaufvertrag aus dem hervorgeht dass du rechtmäßiger Besitzer bist, sowie eine eidesstattliche Erklärung dass der alte Brief zum Fahrzeug verloren gegangen ist oder aus anderen Gründen nicht mehr existiert und bieten diesen dann erstmal auf. Von daher ist es sinnvoll wenn du dich mal mit deiner Zulassungsstelle in Verbindung setzt und nachfragst wie die das handhaben.



    MfG

    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Das was du zum Zulassen machen musst sagt dir deine freundliche Zulassungsstelle. Es ist bis runter auf die Kreise überall anders.


    Manch eine Zulassung will mit einem Bundesdeutschen Brief nur eine HU, egal wie lange stillgelegt, die andere will nach Ablauf von 7 Jahren trotz Brief, egal ob BRD oder EU ein Vollgutachten.


    Insofern musst du bei dir fragen was sie wollen. Es nützt nichts wenn es hier heißt es reicht eine HU und deine Zulassung akzeptiert das dann nicht. Egal ob rechtens oder nicht, aber die Zulassungen haben regelmäßig bis auf geringe Ausnahmen den längeren Atem.

  • ne du brauchst den einfach nur HU konform herrichten, dann zur HU/AU fahren, und danach mit dem Zettel denndu da bekommst einfach zur zulassungsstelle, fertig. Im Normalfall wissen die technischen prüfstelle ja auch um die Probleme bei den zulassungsstelle, falls diese welche machen.


    Is wie schon gesagt wurde einfach ne normale HU Untersuchung, wenn du keine Papiere mehr hast wird es ne vollabnahme, aber das sollte der Prüfer dann auch automatisch wissen und machen.

  • Wenn ich die Tieferlegung so sehe, wird neben der Vollabnahme nach §21 (so handhabt man es hier bei uns, wenn das Fahrzeug so lange stand) noch eine Eintragung der geänderten Komponenten nötig sein.

    Ich würde in erster Linie mal die Behörde und dann die Prüfstelle abtelefonieren, wie die es gern hätten.

  • warum geht das nich anders? Wenn man die Tieferlegung weglässt passt das alles wunderbar ;)

  • Grandpa

    Ja darüber lässt sich nun streiten, ich finde es optisch schöner bzw kam es tatsächlich auf den selben Preis als wenn ich bei TW alles neu geholt hätte in original Höhe.

  • ne du brauchst den einfach nur HU konform herrichten, dann zur HU/AU fahren, und danach mit dem Zettel denndu da bekommst einfach zur zulassungsstelle, fertig.

    Und dann sagen die es reicht nicht.....

    Ist doch nicht schwer, ein kurzer Anruf in der Zulassung, Namen des Auskunftgebenden notieren und mit dessen Aussage zur Prüfstelle.


    Damit sollte dann alles glatt gehen und im Zweifel kann man sich auf den Auskunftgebenden berufen.

  • Und dann sagen die es reicht nicht.....

    Ist doch nicht schwer, ein kurzer Anruf in der Zulassung, Namen des Auskunftgebenden notieren und mit dessen Aussage zur Prüfstelle.


    Damit sollte dann alles glatt gehen und im Zweifel kann man sich auf den Auskunftgebenden berufen.

    Ich kann irgendwie bis heute nicht verstehen, wie unterschiedlich die einzelnen zulassungsstellen die Regeln auslegen... ich meine die 7 jahres regel gibt es ja nunmal lange nicht mehr, das sollte sich doch langsam rumgesprochen haben oder nicht?

    Aber gut wenn es stellenweise wirklich so unterschiedlich ist, dann ist ein Anruf wohl besser, zum Glück hatte ich solchen Ärger noch nie.

  • "Aber gut wenn es stellenweise wirklich so unterschiedlich ist, dann ist ein Anruf wohl besser, zum Glück hatte ich solchen Ärger noch nie."


    Fährst du gern nach Gü oder DBR um dann zu erfahren, das du was anderes brauchst?


    Zulassung ist Ländersache, die sogar in den Landkreisen variiert.


    Wenn ich überlege, wie oft ich in den letzten 15 Jahren immer wieder wg. komischer Vorgänge bei den Sachgebietsleitern saß....

  • wie gesagt in dbr hatte ich diese Sorgen noch nie, egal was ich hatte. Also entweder bisher immer Glück gehabt, oder nen Prüfer der schon wusste was er machen muss.

  • Die Frage ist, was du wie oft und wo zugelassen hast?

    Anhänger Re-Importe aus NL?

    Alte Autos mit DDR-Brief?

    Umtragung, weil falscher Hersteller in den Papieren steht?

    HRO, DBR, GÜ?


    Ich hatte meinen letzten Marathon im Oktober 2019, bei dem ich aufgrund der Namensänderung und z.T. Adressänderung fast 2 Stunden in DBR war.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Re-Import aus der Confoederatio Helvetica fetzt auch....

  • ich lasse freilich nicht soviel zu wie ihr, aber ist das der Maßstab? Nur mal aus den letzten jahren:

    Anhänger mit ddr-brief, kein Problem außer das die Nummer doppelt vergeben war, also erweitern lassen.

    Ddr Motorrad mit westbrief seid 10 Jahren abgemeldet, kein Problem.

    Normalen westwagen ummelden mit allem drum und dran, kein Problem.

    Mein trabant damals, kein Problem. Hp500 angemeldet, kein Problem....

    Papiere für s51 über die dekra kein Problem (müssen danach bei der zulassungsstelle gestempelt werden)...

    Und so könnte ich es weiterführen.


    Und all dies in dbr.


    Und was du jetzt mit reimporte anfängst verstehe ich nicht, den das ist ne ganz andere Geschichte als ein deutsches Fahrzeug zuzulassen...


    Aber soll mir recht sein, ich hatte bisher noch keinen Ärger, soweit meine Meinung, und ich glaube das darf ich ja frei sagen!

  • Niemand will deine Meinung beschränken, sondern auf andere Facetten verweisen.


    Schon einmal mal ein Auto nur mit DDR Brief zugelassen? Reicht da HU? Braucht es eine Vollabnahme?


    FIN ändern / erweitern lassen? Hersteller ändern --> nur HU oder spezielle Bescheinigung?


    EU-Ummeldung ohne Papiere (in sind NL keine Papiere bis 750 kg nötig). HU oder Vollgutachten? EU-Ummeldung sind angeblich der deutschen Zulassung gleichgestellt.


    Oder die 07 von HRO nach DBR rübertauschen? Oder umgekehrt? Alle Gutachten neu? Bestandsschutzwahrung?


    Ist das in HRO oder LRO gleich?





    PS: Zulassungen aus der Schweiz gehen nur mit Verzollungserklärung. Schweizer Zollamt? Heimisches Zollamt? Einfuhrzollamt?