Was daran (das Hausrecht des ZA respektieren) 'vorauseilender Gehorsam' gewesen sein soll, erschließt sich mir nicht so recht...
Solange der Gesichtslappen nicht nachweislich nützlich oder gar gefährlich ist, kann und darf das nicht aufs Hausrecht gemünzt werden, geschweige denn irgendjemand dazu gezwungen werden. Wie wir alle wissen, gibt es keine vernünftigen Daten oder gar Studien, die die Maßnahme rechtfertigen. Wer sie tragen will, soll sie tragen, wer nicht, dem sollte kein Nachteil daraus entstehen. Wenn sowas als Hausrecht durchgeht, dann müssen alle womöglich bald Mickey-Mouse-Ohren oder sonstigen Unsinn tragen, um nicht Diskriminiert zu werden?
Selbst das RKI, warnt vor dem dauerhaften tragen von Masken mit Bezug auf den Arbeitsschutz, der eine arbeitsmedizinische Untersuchung, begrenzte Nutzungsdauer, Pausen und den Einmalgebrauch von Masken vorsieht. Es ist und bleibt eine PSA. Gleichzeitig sieht man Kinder, die den Lappen im Gesicht haben, weil die Eltern oder andere Erwachsene an einen Nutzen "glauben" oder selbst Angst haben ... Kranke Welt ...