Corona COVID 19

  • Es gibt keine Impfpflicht im Gesundheitswesen, das wird immer wieder falsch kommuniziert. Ein Altersheim zb kann auch weiterhin ungeimpfte Personen beschäftigen, muss dies aber dem Gesundheitsamt melden. Bislang gibt es für gar nichts eine Impfpflicht. Das ist dem Träger überlassen. Auch die Impfpflicht ab Mitte März ist noch lange nicht durch und es wird Ausnahmen geben, wie neulich in einem ZDF Beitrag zu sehen war. Gerade die Altenheime machen sonst dicht.

  • Ah...jetzt hattest du editiert. Ich wollte schon fragen, ob du vielleicht schon mehr Informationen hast, wie es ab dem 15.03.22 im Gesundheits- und Pflegesektor weitergeht.


    "Die Hersteller wird's freuen..."

    Nicht nur die. Irgendwann mal zufällig ins aus derzeitiger Sicht richtige Portfolio investiert, generiert die derzeitig größtenteils lausige Zeit gleichzeitig auch hier und da Freude. :S

  • Der Versuch die Impfpflicht juristisch sicher zu


    - installieren

    - kontrollieren

    - sanktionieren


    wird zweifelsohne interessant.

  • Aus meiner Sicht wird immer so getan,

    wenn das Personal in Pflegeheimen, Krankenhäusern usw. geimpft ist,

    sind Bewohnern und Patienten besser geschützt.

    Das ist doch aber quatsch, denn geimpfte können genauso Überträger sein.

    Das einzige ist, daß die Ausfallrate beim Personal mit Impfung wohl wesentlich geringer sein wird.

    Aber das scheint in Politik und Medien einfach nicht anzukommen/einzurasten.

    Wie schräg muß man eigentlich im Hirn verdrahtet sein, um das nicht zu kapieren.

    Wahrscheinlich sind die einfach zu verblendet - s. #5657 - a la Man In Black. :doof:

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Es gibt keine Impfpflicht im Gesundheitswesen, das wird immer wieder falsch kommuniziert.

    und wieso steht dann seid zwei Tagen überall etwas anderes geschrieben? Es wird immer wieder von einer einrichtungbezogenen Impfpflicht geschrieben.

    Woher stammen die Infos die du hast, und wie aktuell sind diese?

  • Grandpa - das ist doch nicht so einfach.

    Das ist von Bundesland zu Bundesland, von Einrichtung zu Einrichtung, von Tag zu Tag ständig anders.

    Heute kann man irgendetwas sagen und es wird irgendwann der Tag kommen, an dem das dann paßt.

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Es gibt zwar keine "Impfpflicht" aber ein Berufsverbot, genauer ein Betretungs- und damit Berufsausuebungsverbot.


    Quelle: § 20a IfSG Immunitätsnachweis gegen COVID-19 Infektionsschutzgesetz (buzer.de)


    Dem Arbeitgeber bleibt dann nichts anderes uebrig, wie den betreffenden Mitarbeitern eine personenbedingte Kuendigung auszusprechen, einen Afhebungsvertrag zu schliessen oder mit den betreffenden Personen ein vorlaeufuges Ruhen des Arbeitsrechtsverhaeltnisses zu vereinbaren (ein sozial eingestellter Arbeitgeber wird das so machen).

  • aber die meisten Arbeitgeber werden es sich schlichtweg nicht leisten können Mitarbeiter zu beschäftigen die nicht arbeiten dürfen.


    Und andere werden es sich nicht leisten wollen. Was haben sie gestern für ein Beispiel gebracht, in einer Klinik sind 3000 Angestellte, und davon 20% ungeimpft. Und schon Fehler 600 Mitarbeiter. Und so wird es in einigen großen Einrichtungen sein.

  • Der Genesenenstatus gilt m.W. nur nur 2 Monate.


    Die ersten 28 Tage nach einem pos. PCR Test gilt man als noch nicht als "genesen" und der Genesenenstatus endet am Tag 90 nach dem 1. positiven Test.

    Nein - oder war das evtl. bisher (wie so vieles andere auch) von Bundesland zu Bundesland verschieden?

    Zumindest stehen in meinem Genesenenzertifikat nach wie vor (noch) 180 Tage ab 1. posit. Test drin - also das besagte halbe Jahr.

    JETZT wurde das halbiert, mit einem politischen Federstrich... X/

  • Quellenrechere ist leider muehsam.


    Zitat RKI: Quelle: RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise

    "

    a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein

    UND

    b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen

    UND

    c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen."


    Interessant finde ich aber die Quellenangaben des RKI fuer dessen "fachliche Begruendung". Die 3 im Verweis angegebenen Quellen wurden nicht korrekt zitiert. Da haetten die auch fast - "Quelle: Internet." - hinschreiben koennen. Bei Pruefungen benutzen wir dienstlich fuer so etwas die Floskel "Die Grundlage der Entscheidung ist auch mit erheblichen Aufwand nur schwer erschliessbar". Bedeutet Note 5. Durchgefallen. Fuer mich ist das RKI in Teilen nur noch ein korrupter Laden. Den muss man diesbezueglich echt nicht mehr ernst nehmen.

  • Ja.


    Wuerde ich das RKI ganz! korrekt zitieren, gehoert zu meinem Verweis freilich noch der Zusatz "zuletzt aufgerufen am 18.01.2022 um 21.55 Uhr" dazu (Asche auf mein Haupt).


    Die Regelung trat am 17.01. rueckwirkend! zum 15.01.2022 in Kraft (siehe Quelle). Wobei das "Regieren mittels fachlicher Vorgaben eines Institutes" juristisch auch wieder so ein Unding ist. Normal macht man bei so etwas eigentlich auch noch eine Stichtagsregelung (Vertrauensschutz). Aber was ist gegenwaertig schon normal?

  • Das ist genau das, was mich am meisten ärgert! Du bist über Nacht zum Ungenesenen und Ungeimpften abgestuft. Wenn, dann hätte man das zum Ende des Monats in Kraft treten lassen sollen, um den Betroffenen eine normal übliche bzw. nötige Reaktionszeit einzuräumen.

  • Die sonstigen Entscheidungen traten erst immer nach einigen Tagen in Kraft :gruebel:

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • So schnell geht das jetzt: Wer 1x mit J&J geimpft ist, gilt nicht mehr als vollständig geimpft.

    Die Spielregeln ändern sich schneller als das Wetter im April.

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

    Einmal editiert, zuletzt von Atomino. ()

  • Die Unberechenbarkeit zeigt die Planlosigkeit mit der agiert wird.


    Das Hauptproblem einer Kaste von Berufspolitikern in 3 min erklärt:


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  • Krapproter

    Na mal sehen wie lange der Beitrag noch online ist.

    Spätestens wenn die Pharmaindustrie darauf aufmerksam wird, ist er offline.