Du unterschlägst leider, dass der Bericht über "Verdachtsfälle" informiert. Deine Rechnungen Infektion vs. Impfung kann erst dann qualifiziert gegenüber gestellt werden, wenn sich die Verdachtsfälle am Ende auch als bestätigte Ereignisse in Folge einer Vakzinverabreichung feststellen lassen.
Das Argument trifft nicht.
Wir bewegen uns hierbei auf dem selben Level der Unsicherheit, wenn ich mit "schwerwiegend an C19 Erkrankten " vergleiche, von denen man auch nicht so genau weiss, ob die eigentlich jetzt doch wg. einem Herzinfarkt auf der ITS landeten und C19 nur "Beifang" war. Das ist die alte Geschichte mit der Laborratte, welche an der schlechten Musik des Doktors starb.
Es geht hier aber nicht um die Details, sondern um die Dimension.
Fakt ist, die Spritzerei hat keinen ausreichenden Saldo, um eine allg. Impfpflicht zu legitimieren. Die geben die Zahlen, so wie sie sind, einfach nicht her.
Insofern ist die Entscheidung zur Verfahrensweise insgesamt nach wie vor ein Anhäufung von Prognosen, Vermutungen, Baugefühlen und was auch immer. Such dir was aus.
Jede Entscheidung die wir treffen kann sich hinterher als richtig oder falsch herausstellen. Und besonders bei Langzeitgeschichten wird es zum Zeitpunkt der Entscheidung nur zu oft ein "Lottospiel" sein. Und dabei ist das Thema eigentlich egal, es ist überall und (fast) immer so.
Und genau deshalb sind schwerwiegende Grundrechtseingriffe auf der Basis derartiger Spekulationen absolut unverhaeltnismaessig. Und ja, das ist der *derzeitige* Stand der Dinge. Wer eine Impfpflicht, und sei es nur fuer bestimmte Berufsgruppen, dennoch durchboxt, kann hinterher nicht sagen, er haette es nicht gewusst (das die derzeitigen Spritzstoffe keine sterile Imunitaet verleihen, ist inzwischen gesichert).
Wenn man ein bekanntes Risiko in der Hoffnung "wird schon gut gehen" in Kauf nimmt, nennt sich das gemeinhin "grob fahrlaessiges Verhalten". Im Amt ist das ein Ausschlusskriterium.
Grundrechtseingriffe auf Basis grober Fahrlaessigkeit? Nein danke, ohne mich.