Es muss übrigens kein Notar bei der Patientenverfügung kein - ein Rechtsanwalt kann dies auch.
Ein Notar ist ein Jurist mit Beglaubigungsvollmacht - "mehr" nicht.
Und das Hauptproblem ist hier noch gar nicht genannt worden: Wie kommt die Verfügung im Ernstfall überhaupt zum behandelnden Arzt? Der Betreuer ist im Urlaub, die Person bewußtlos bzw. nicht ansprechbar oder dement.
Dafür gibts ein zentrales Vorsorgeregister und genau da sollte dieses hinterlegt und abrufbar sein, sonst ist ein (ggf. sogar gültiges) Stück Papier von dem niemand weiß und an das im E-Fall keiner rankommt. Nur mal so....