Corona COVID 19

  • Die Eltern sind es die danach jammern, nicht die Kleinen oder die Lehrer. Heute hat doch jedes 2. Elternteil Todesangst um seine Brut. Hinter jeder Ecke lauert schließlich der sichere Tod.

  • Im nächsten Sommer erst, heißt es jetzt, also noch gut ein Jahr.

    Und im nächsten Sommer ebenso. Und den darauf folgenden. Und...usw.


    Rotz hat es immer gegeben und den wird es auch immer geben. Die einzige neue Qualitaet ist das Tohuwabuhu drumherum. Mir stellt sich lediglich die Frage, wie lange wir das so weiter treiben wollen (da traegt jeder von uns etwas zu bei - oder auch nicht...). Denn das Keimpotential ist schier unerschoepflich, dass sich da nach C19 garantiert der naechste Erreger finden laesst, um eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" zu erklaeren. Und weil es sich bei den Rotzkeimen nicht selten um Zoonosen handelt, lassen die sich auch nicht ausrotten. Stichworte: Vogelgrippe, Schweinegrippe.


    Der Ausweg lautet: Damit leben. So wie immer. Aber "normal" geht ja im Zeitalter der Weltenrettung nicht mehr. Zu sproede, nicht "hipp".


    Ach ja. In Schweden war ich ganz legal wochenlang ohne Maske, ungeimpft und ungetestet unter Menschen. Und erfreue mich noch immer allerbester Gesundheit. Soviel zu meinem persoenlichen Zwischenstand nach 1,5 Jahren gesellschaftlicher Paranoia.

  • Sorry, aber bei unseren Jungen an der Schule sind es mit Sicherheit nicht die Eltern, die da jammern, es geht mehr von der Lehrerschaft aus, die sich ja sogar geweigert haben im Winter unter den Bedingungen zu Unterrichten und im übrigen kann Ich aber auch die Eltern verstehen, wenn die Kinder nach einer Woche Schulbesuch vollkommen verrotzt zu hause bleiben dürfen und ein Elternteil dann seiner Arbeit nicht nachgehen kann.

  • Hier nochmal was zum Thema Schweden. eine Meinung zum Umgang mit C19 aus Schweden.


    Den letzten Satz unterschreibe ich. Genauso hat es sich angefuehlt, als wir in D wieder von der Faehre runter gefahren sind und die Polizei der Bun(ten)desRepuplik nichts Duemmeres zu tun hatte, als Ungespritzen/Ungetesteten/Ungenesenen nachzustellen. Wobei die dabei zugrunde gelegte Verordnung (getestet=gespritzt=genesen; wo bitte ist der wissenschaftliche Beweis fuer diese Gleichsetzung? ) m.E. rechtwidrig sein duerfte, weil sie m.E. den Straftatbestand der Noetigung erfuellt (entweder Du laesst Dich mit einem abenteuerlichen Gentechnik.-Zeugs spritzen oder Du bekommst Stress!).


    Leider wird die notwendige Strafverfolgung in D jedoch schwierig. Denn die Richter wurden ja bereits eingeschuechtert (siehe das weimarer "Maskenunrteil") Und welcher Richter hat schon Lust, seine Amts- und Privatraeume von einer durchgeknallten, obrigkeitshoerigen Staatsanwaltschaft durchsuchen zu lassen?


    Banenenrepublik. Oder wie ein Kollege immer zu sagen pflegt: "bundesdeutsch vertrottelt".

  • Wer setzt "getestet=gespritzt=genesen" ? :gruebel:

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

    Einmal editiert, zuletzt von Atomino. ()

  • Der globale Pandemietest ist ja auch noch nicht abgeschlossen ;)

    Erst waren es jahrelang die Tierseuchen mit Kuh, Geflügel und Schweinepest, danach waren wir Menschen dran.

    Und wie es läuft sieht man ja.

  • Egal ob Ärzte/Hosen-Fan oder nicht. Hier mal ein mögliches Konzert unter Pandemiebedingungen. Am besten ist das Ende vom Musikvideo.

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  • Leider wird die notwendige Strafverfolgung in D jedoch schwierig. Denn die Richter wurden ja bereits eingeschuechtert (siehe das weimarer "Maskenunrteil") Und welcher Richter hat schon Lust, seine Amts- und Privatraeume von einer durchgeknallten, obrigkeitshoerigen Staatsanwaltschaft durchsuchen zu lassen?


    Banenenrepublik. Oder wie ein Kollege immer zu sagen pflegt: "bundesdeutsch vertrottelt".

    Jemand, der hier seit Monaten den über jede wissenschaftliche Expertise erhabenen Oberlehrer mimt, qualifiziert sich mit so einer Aussage natürlich gottgleich.


    Wenn ein Gericht auf einem Gebiet, auf dem es fachlich/sachlich nicht zuständig ist urteilt, dann ist das schlicht rechtswidrig. Wenn der vorsitzende Richter, dem man eine akademische Graduierung unterstellen muss, das nicht erkennt oder erkennen will, dann ist das wenigstens fahrlässige Rechtsbeugung. Wenn die sachlich zuständige Staatsanwaltschaft ihrem rechtsstaatlich verordneten Ermittlungszwang nachkommt, dann nennt man das Legalitätsprinzip. Steht alles im Grundgesetz. Aber Hauptsache man kann mit dem Lappen wedeln, wenn es der eigenen verkrachten Ideologie opportun ist.


    Junge, Junge...

  • Das Video erinnert irgendwie an das Bild vor den Grundschulen beim bringen und abholen :thumbup: . Keiner darf den Schulhof betreten, nur genau zur zeit dürfen die Kinder rein, also treffen sich alle vor der Schule ^^

  • Jemand, der hier seit Monaten den über jede wissenschaftliche Expertise erhabenen Oberlehrer mimt, qualifiziert sich mit so einer Aussage natürlich gottgleich.


    Wenn ein Gericht auf einem Gebiet, auf dem es fachlich/sachlich nicht zuständig ist urteilt, dann ist das schlicht rechtswidrig. Wenn der vorsitzende Richter, dem man eine akademische Graduierung unterstellen muss, das nicht erkennt oder erkennen will, dann ist das wenigstens fahrlässige Rechtsbeugung. Wenn die sachlich zuständige Staatsanwaltschaft ihrem rechtsstaatlich verordneten Ermittlungszwang nachkommt, dann nennt man das Legalitätsprinzip. Steht alles im Grundgesetz. Aber Hauptsache man kann mit dem Lappen wedeln, wenn es der eigenen verkrachten Ideologie opportun ist.


    Junge, Junge...

    Der erste Beitrag hier im Forum und gleich so nett. Hat was...


    Und wenn Du mal gaaanz tief Luft holst und Dich evtl. noch etwas in die Materie einlesen wuerdest, koenntest Du schnell erkennen, dass es um die Zustaendigkeit des Gerichts leider nicht so eindeutig ist, wie zu hier glauben pflegst. Und wenn Du schon mit dem GG daher kommst: Es gibt auch andere, manierliche Wege, fehlerhafte Urteile zu revidieren als mittels Duchsuchung von Amts- und Privatraeumen herumzupoltern. Fuer mich sind das einer freiheitlichen Gesellschaft unwuerdige Gestapo/Stasi-Methoden. Aber jeder hat natuerlich das Recht, so etwas gut zu finden...eine solche Gesellschaft ist jedoch nicht die meine.

  • Das leuchtet doch ein, dass es eben einen Unterschied zwischen

    fehlerhafte[n] Urteile[n]

    und Rechtsbeugung gibt. Warum? Weil es halt den Tatbestand der Rechtsbeugung im StGB gibt. Was soll denn bitte als Rechtsbeugung strafbar sein, wenn nicht eben die vorsätzlich falsche und damit Willkürentscheidung eines z.B. unzuständigen Richters? Wobei: Ob der Mann vorsätzlich gehandelt hat, ist ja grade Gegenstand der Ermittlungen. Diese müssen aber bei Vorliegen eines Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 StPO zwingend eingeleitet werden. Ich hätte bei der Sachlage auch ein Verfahren eingeleitet, ja: Einleiten müssen. Obs dann am Ende für eine Anklage reicht, kann man im vorhinein sowieso nicht wissen, dafür gibts ja die Ermittlungen. Wenn z.B. im Telefon des Beschuldigten eine SMS gefunden würde (Konjunktiv 2, bitte!) des Inhalts, daß er genau weiß, daß er unzuständig ist, aber der Partei zuliebe trotzdem entscheiden will? Was dann?


    Wohlbemerkt:

    wenigstens fahrlässige Rechtsbeugung

    ist aus gutem Grund nicht strafbar, denn, wie sagt der Lateiner: Errare humanum est. Irren ist menschlich.

    Also bitte, laßt mal die Fachleute machen, entgegen der Stammtischmeinung treffen sie -wir- ihre/unsere Entscheidungen in der Regel wohlüberlegt und auf der Grundlage dessen, was wir in jahrelanger Ausbildung gelernt haben. Daß es dabei immer mindestens eine Seite gibt, die mit der Entscheidung unzufrieden ist, gehört halt zum Berufsbild. "Likes" sammelt man da eher keine, wer das braucht, muß Influencer werden.

  • Wie so vieles bei dieser Pandemie, so muss auch in diesem Fall die Zuständigkeit noch abschließend bewertet werden.

    Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsrichters würde ich zu seinen Gunsten davon ausgehen das er nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat.

    Und sollte er sich dabei doch zu weit aus dem Fenster gelehnt haben, dann ist das halt so und es wird eine Rüge und Eintrag in die Personalakte geben, oder auch einfach nur dudu und garnichts weiter.

    Bevor aber der nicht Fall abgeschlossen ist, wird alles Spekulation bleiben und bis dahin gilt: in dubio pro reo.

    Bis dahin kann man dazu Meinung haben und austauschen.


    Insofern sollte jeder hier in der Diskussion die Meinung der anderen Teilnehmer akzeptieren und tolerieren, auch wenns sie mit der eigenen Meinung nicht d`accord geht.

  • @Stra3enko:ter : Ich fürchte, Du hast den Benzinhahn vergessen... Aber trotzdem: Willkommen im PF! :winker: (falls Du nicht schonmal anderweitig hiergewesen sein solltest... :zwinkerer: )


    Wie seinerzeit schon erörtert: hätte derselbe Richter in selber "fahrlässiger Rechtsbeugung" PRO Maskenpflicht geurteilt, kein Staatsanwalt hätte sich wohl auch nur ansatzweise darum geschert. Da bin ich mir so gut wie sicher. :zwinkerer:

    Und ganz ehrlich: mir ist jemand mit einer eigenen, aus eigenem Nachdenken und aufmerksamen Beobachten der Vorgänge entstandenen "Ideologie"/Meinung (und sei sie auch "verkracht") immer noch lieber, als das weit verbreitete Wiedergeben und Nachleiern des sogen. 'Mainstreams', der aktuell (vor)herrschenden Ideologie. - Also dessen, was "von oben" als gut und einzig richtig propagiert und von den meisten Medien mehr oder minder ebenso weiterverbreitet wird. Oft ist es das sogar (richtig), genauso oft aber eben auch nicht. :schulterzuck: Es ist also eigentlich Sache des "mündigen Bürgers", das immer wieder zu hinterfragen, bzw.: sollte es sein. :zwinkerer:

  • Dass man dabei Gestapo-Vergleiche zieht ist legitim? Und so eine "verkrachte" Meinung soll ich als ideologisch gefestigter Mainstream-Quarker tolerieren bzw. akzeptieren?

  • Die hat er erst im 2. Beitrag angestellt, "gebissen" hast Du auf den vorherigen. Nur darauf bezog sich meine Antwort. :winker:

    P.S.: In HH wurde dieser Tage auch aus eher zweifelhaften Gründen hausdurchsucht/übermäßig schweres Geschütz aufgefahren (#Pimmelgate :grinser: ) Verhältnismäßigkeit ??

  • Dass man dabei Gestapo-Vergleiche zieht ist legitim? Und so eine "verkrachte" Meinung soll ich als ideologisch gefestigter Mainstream-Quarker tolerieren bzw. akzeptieren?

    Das kannst du halten wie du magst. In der Pandemie kam allgemein schon sehr oft der NS-Vergleich und ist damit kein Alleinstellungsmerkmal vom User Postkugel.


    Es liegt an dir möglichst sachlich darauf zu reagieren oder eben nicht.

    Unsere User sind halt ein sehr gemischtes Publikum von oben bis unten, von arm bis reich, von unterbelichtet bis hyperintelligent.

    Von allem was dabei. Wir achten auf die Regeln, werden aber nicht stringent jeden Kommentar analysieren und bewerten.


    Und wenn neue User hier ohne Vorstellung in ein hochemotionales Thema einsteigen und ihre Expertise vollkommen unklar ist, dann rücken sie sich selber automatisch in den Fokus der Forenüberwacher ;)

  • So neu ist der User vermutlich gar nicht...

    Sowas kann ich z.b. nicht nachvollziehen... weshalb können die Leute sich nicht einfach mit ihren alten Namen anmelden?

    Doppel Account ist ja nicht erwünscht, also lässt man seinen alten löschen, und erstellt dann ne Zeit später nen neuen...