Das Ofen-Schornsteinfeger-Heizung-Thema

  • Generell war genau das ein Vorteil der alten Schwerkraftheizungen.....


    Gravitation ist immer da und Physik kann hier so nicht ausfallen.....

  • Moin,

    mit dem Netzabschaltung haben wir aber heute auch noch, es vergeht kein Winter mehr bei uns, dass das Netz abgeschaltet wird. Das ist aber seit dem Hochwasser 2003 so, wo wir genauso abgesoffen waren wie die in Sachsen......., seitdem habe ich zwei Generatoren ein im Keller wenn im Winter der Strom weg ist und einen oben auf dem Boden, wenn wir dochmal wieder absaufen.

    Aber man sieht wieder mal wir von den Strom so abhängig sind und so können die Lobbyisten auch jede Erhöhung durchsetzen.

    Aber wenn ich die DDR-Zeit zurück denke, hat es mich gefreut, Ich wohnt die letzten Jahren in der Nähe von Leutenber und wenn da der Strom weg war, fande ich das schön. Ich hatte damals dort eine feste Beziehung, man was haben wir da gekuschelt:thumbup:;).......und im Dauerbrandofen knisterte das Feuer.........

  • Ich habe zwei Stromunabhängige Heizquellen im Haus, einen Kamin mit dem ich fast das ganze Haus beheizen kann und einen Kachelofen. Wenn da der Strom ausfällt, frieren müssen wir da nicht.

  • Wer seine alten Kessel behalten hat, hätte jetzt nur noch Schrott zuhause stehen. Aufgrund immer schärferer Abgas-Vorschriften dürfen die nämlich nicht mehr betrieben werden und das wird noch schlimmer.


    Hier könnte jetzt das Bild meines alten arbeitslosen Forsterkessels stehen, das spare ich mir aber.


    Gruß

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Das Problem hab ich auch, darf meinen schwerkraftkessel trotz Umrüstung mit Pumpe und Co seid 2014 nicht mehr betreiben... und mir fehlt das Geld für nen neuen 20kw Ofen, und dessen Umrüstung....

  • Was hält dich auf, es dennoch zu tun?

    "Nicht alles Braune auf der Welt ist Schokoladeneis."

    (Computer Sam in Jonas-Der letzte Detektiv)

  • Das schreibt er doch, ihm fehlt das Geld dafür.

    Oder möchtest du ihn dazu ermuntern den trotzdem zu betreiben?

  • Nein, ich ermuntere nicht. Es darf jeder selbst entscheiden, welche Anlagen mit welchen (rechtlichen und technischen) Konsequenzen er betreibt oder auch nicht.

    "Nicht alles Braune auf der Welt ist Schokoladeneis."

    (Computer Sam in Jonas-Der letzte Detektiv)

  • Also ich habe keine Lust das mich der Schornsteinfeger bei seiner jährlichen Überprüfung den Behörden meldet, wegen betreiben einer nicht mehr zulässigen Anlage.


    Oder kann man das umgehen?

  • Naja , er darf es halt nicht sehen. Mein Ofen in der Garage wurde angemahnt weil ein Schornstein aus dem Dach ragt. Ist verboten und wurde wohl seit der Errichtung in den 90ern bisher geduldet.


    Natürlich habe ich den offen ersichtlichen Abzug zurück gebaut.:) Sollte da jetzt ein anderer Abzug sein den niemand sieht , kann auch keiner meckern. Illegal wäre das natürlich trotzdem, wie sovieles.

  • Das entscheidende ist vorallem wie man sich mit seinen Nachbarn steht. Am Schornsteinfeger kann man sich noch irgendwie vorbei mogeln.

  • ich wäre schon dafür das dieser Ofenbetrieb öfter und kosequenter kontrolliert wird. Bei mir in der Umgebung wird diese Art Feuerstätte täglich missbraucht. Müllverbrennnungsanlagen im Kleinformat ohne Filter. Ich sehne der Tag herbei wenn die verboten werden weil es stinkt nicht nur zum Himmel.

    Biete Serienmotoren, Sportmotoren, Rennmotoren, Sport-VSD, Vergaserumbauten, Regenerierung Drehschieberflächen, Gehäusereparaturen, Aluschweißen, Sandstrahlen mit verschied.Material auf Anfrage

  • Das ist genau wie mit den Trabantfahrern. Die einen qualmen mit Absicht und 1:25 durch die Innenstadt und versauen damit das Image und schon ist von stinkenden Trabant und Abschaffung die Rede.

    Genau das Gleiche bei dem Ofenbesitzern. es reicht einer von 100 in einer Siedlung der seine Feuerstelle als Müllentsorgung nimmt und schon haben alle anderen das Nachsehen.

    Ein ordentlich betriebener Ofen/Heizkessel stinkt auch nicht. völlig egal wie alt das Modell ist.

    Wenn ich allerdings der Meinung bin, dass ich meien alten Gummistiefel da rein stecken muss, dann nützt auch der neueste Ofen mit BISchV. Stufe 2 nix.

    "Nicht alles Braune auf der Welt ist Schokoladeneis."

    (Computer Sam in Jonas-Der letzte Detektiv)

  • Achtung: Hier kommt kein Bild des Tages.


    Oder kann man das umgehen?

    temporär ja. Mancher frierende/faule etc. Bürger ist/wird kreativ.

    Naja , er darf es halt nicht sehen. Mein Ofen in der Garage wurde angemahnt weil ein Schornstein aus dem Dach ragt. Ist verboten und wurde wohl seit der Errichtung in den 90ern bisher geduldet.


    Natürlich habe ich den offen ersichtlichen Abzug zurück gebaut.:) Sollte da jetzt ein anderer Abzug sein den niemand sieht , kann auch keiner meckern. Illegal wäre das natürlich trotzdem, wie sovieles.

    Wenn die (Fahrzeug-)Garage zum Unterstellen eines Kfz genutzt wird, wäre der zeitgleiche (legale) Betrieb einer Feuerungsanlage gem. 1. BImSchV (mehr als) fragwürdig - ebenso die Duldung des Ganzen durch einen bBSF.

    Die Einhaltung der Ableitbedingungen für Abgase gem. dem Stand der Technik kommt dann noch hinzu.


    ich wäre schon dafür das dieser Ofenbetrieb öfter und kosequenter kontrolliert wird. Bei mir in der Umgebung wird diese Art Feuerstätte täglich missbraucht. Müllverbrennnungsanlagen im Kleinformat ohne Filter. Ich sehne der Tag herbei wenn die verboten werden weil es stinkt nicht nur zum Himmel.

    Den Missbrauch von Festbrennstofffeuerungsanlagen erleben wir hier im Landkreis (besonders natürlich in der Heizperiode) auch fast täglich. Wenn ein Sachbearbeiter für die immissionsschutzrechtliche Überwachung von ca. 5.000 - 5.200 legal! betriebenen Festbrennstofffeuerungsanlagen zuständig ist (dazu kommen nochmal geschätzt 1.500 illegal betriebene oder neu errichtete Festbrennstofffeuerungsanlagen), kann man sich ungefähr ausrechnen, wie das behördliche Überwachungsintervall aussieht. Die wenigsten Bürger erscheinen bei Unregelmäßigkeiten der Anlage als "Selbststeller" beim Schornsteinfeger, der Immissionsschutzbehörde oder dem Bauordnungsamt bzw. sind überhaupt sensibilisiert für dieses Thema. Dies zieht sich auch durch alle sozialen Schichten und am schwierigsten gestaltet es sich bei denen, die für ihren Haus-Neubau unbedingt eine Festbrennstofffeuerungsanlage brauch(t)en. Die Betreiber dieser sogenannten "Luxusfeuer" haben bislang oft nur ausgiebige Erfahrungen mit Fernwärme gesammelt und somit ist das Beschwerdepotential hier erfahrungsgemäß sehr hoch.


    Ein ordentlich betriebener Ofen/Heizkessel stinkt auch nicht. völlig egal wie alt das Modell ist

    Das Argument kommt auch sehr oft und bis auf die Anheizphase mag der subjektive Einruck auch so sein. Dennoch schaffen sehr viele Altanlagen (Errichtung bis 31.12.94 und hier im Landkreis vorrangig noch die DDR GK-Modelle) weder die Anforderungen der Stufe 1 noch die der Stufe 2 der 1. BImSchV vollumfänglich. Da kann der Schornsteinfeger zur Messung auch den jeweils "idealen" Brennstoff gern selbst mitbringen: die Grenzwerte für Staub und CO gleichzeitig hielt in den letzten 7 Jahren hier im Landkreis bislang keine Altanlage ein. Die Einhaltung einzelner Parameter ist tatsächlich zu schaffen, nützt aber auch nix, da diese Anlagen i.d.R. vom Gesetzgeber her schon längst hätten um-/nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden müssen.


    Und einen GK-XX als historische, bestandsgeschützte Einzelraumfeuerungsanlage im Privathaushalt zu definieren, dürfte auch nicht so einfach funktionieren, Härtefall-Regelungen sind natürlich nochmal etwas anderes.

  • Jetzt frage ich mich allerdings wie ein Kaminofen der in der Garage steht mehr stinken soll wie der zeitgleich öffentlich abgenommene baugleiche Kamin.


    Mir ist bewusst das es um Baurecht geht und ich habe auch einen Weg mit dem schwarzen Mann gesucht , der Ofen und die Abluft würde passen , leider nicht das drum herum. Ofen modern , 150er Abgasrohr , alle Abstände im Gebäude eingehalten.


    Nur muss das Abgasrohr 15m von jeder umliegenden Scheibe entfern sein oder diese um mind. 1m überragen. Mit einem 4 Geschosser am Ende des Grundstücks nicht machbar, das wäre ein sehr hohes Rohr welches dann durch die Länge auch wieder nicht genehmigungsfähig ist.


    Ein legaler Betrieb der Feuerstätte ist auf meinem Grundstück nicht möglich, deshalb heize ich vorerst mit Strom. Die richtige Lösung ist das aber auch nicht. Ich werd wohl irgenwann Heizrohre vom Haus zur "Werkstatt" ziehen, in der nicht ständig ein Fahrzeug steht.

  • Das entscheidende ist vorallem wie man sich mit seinen Nachbarn steht. Am Schornsteinfeger kann man sich noch irgendwie vorbei mogeln.

    Der Schornsteinfeger sieht aber, ob ein Zug gefeuert wurde und womit.

    Sobald irgendwo eine eingetragene Gasheizung existiert, muß man sich für die heimliche Liebe eine neue Anschlußmöglichkeit suchen. Jedenfalls war es früher so.

    Wo sind die Trabifrauen?


    ----ﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ---

  • Eine mehrfach Belegung eines Schornsteinzuges ist sowieso nicht statthaft. So ein nicht mehr zulässiger Ofen sollte dann schon an einem anderen Schornstein hängen den man dann unter Umständen wenn der Schornsteinfeger kommt abdecken kann. Man muss sich dann aber auch um das kehren selber kümmern. Ich mache das sowieso immer selber, da der Schornsteinfeger bei uns schon öfter eine ganz schöne Schweinerei veranstaltet hat. Seitdem mache ich bevor er kommt immer die Asche raus und klebe den Kamin zu, falls er wieder seine Murmel runterkrachen lässt.

  • Also ich habe keine Lust das mich der Schornsteinfeger bei seiner jährlichen Überprüfung den Behörden meldet, wegen betreiben einer nicht mehr zulässigen Anlage.


    Oder kann man das umgehen?

    Dann lasst doch ein aus dem benachbarten Ausland kommen zum kehren. Ich hatte mit meinen Schornsteigfeger auch die Schnauze voll, der nahm sich einfach das Recht raus, beim kehren einfach in jeden Zimmer zu schauen und er weiß eigentlich das nur zwei Feuerstellen habe, durch damaligen Abnahme. Wo meine Frau das gesagt hatte, habe ich mir extra frei genommen wo er das letzte mal bei mir zum kehren kam, er hat das selbe Spiel wieder angefangen, er kann nur glücklich sein, das er beim Rausschmiß nicht noch ein Tritt von mir bekommen hat. Ich habe mich dann bei der Innung und Landratsamt über den beschwert und da kam dann zwischen durch raus, das man auch Dienste dritter in Anspruch nehmen kann.

    Und weil der feine Herr das ja nicht nur bei mir so gemacht hat, habe ich auch nicht lange suchen müßen, das es jetzt vier Häuser sind, die von ein Fremdfirma die Kamine regmäßig gereinigt werden, weil so rechnet sich das bei der Firma und billiger gegen der Kamin-Mafia sind die auch. Auch mit den Termine ist man flexibel und schaut nicht blöd wenn man von der Arbeit kommt,das ein Zettel an der Tür klebt, das er zum kehren innerhalb von 12 Std. kommt.

    Die Feuerstättenbeschauung wird halt nun vom LA gemacht auch die melden sich an. Also kann man einiges illegales machen, wenn man will. Aber ich brauch das nicht, was nicht mehr gebraucht wird, geht halt zum Werkshof und der ist gleich um die Ecke. Gruß

  • Weiss nicht, wie das im anderen Freistaat gehandhabt wird - bei uns gibt es neben diesen Dienstleistern noch den Bezirksschornsteinfegermeister. Dieser hat das letzte Wort und kontrolliert jeweils jährlich. Dessen Kosten kommen zum Kehrvorgang der Dienstleister hinzu - da kann er auch gleich kehren. Am Staat im Staat kommen wir hier nicht vorbei.

    Müllverbrennung in der eigenen Heizung kommt man eigentlich nicht bei. Wir haben hier auch so eine Drexxxxu. Der Schornsteinfeger kann nichtmal bei Verdacht Proben nehmen. Es bleibt nur Ordnungsamt und Polizeibehörde.

    Für Heizkurse mit Abschlussprüfung für Neukaminbesitzer bin ich sowieso ...

  • Dann lasst doch ein aus dem benachbarten Ausland kommen zum kehren. Ich hatte mit meinen Schornsteigfeger auch die Schnauze voll, der nahm sich einfach das Recht raus, beim kehren einfach in jeden Zimmer zu schauen und er weiß eigentlich das nur zwei Feuerstellen habe, durch damaligen Abnahme. Wo meine Frau das gesagt hatte, habe ich mir extra frei genommen wo er das letzte mal bei mir zum kehren kam, er hat das selbe Spiel wieder angefangen, er kann nur glücklich sein, das er beim Rausschmiß nicht noch ein Tritt von mir bekommen hat. Ich habe mich dann bei der Innung und Landratsamt über den beschwert und da kam dann zwischen durch raus, das man auch Dienste dritter in Anspruch nehmen kann.

    Und weil der feine Herr das ja nicht nur bei mir so gemacht hat, habe ich auch nicht lange suchen müßen, das es jetzt vier Häuser sind, die von ein Fremdfirma die Kamine regmäßig gereinigt werden, weil so rechnet sich das bei der Firma und billiger gegen der Kamin-Mafia sind die auch. Auch mit den Termine ist man flexibel und schaut nicht blöd wenn man von der Arbeit kommt,das ein Zettel an der Tür klebt, das er zum kehren innerhalb von 12 Std. kommt.

    Die Feuerstättenbeschauung wird halt nun vom LA gemacht auch die melden sich an. Also kann man einiges illegales machen, wenn man will. Aber ich brauch das nicht, was nicht mehr gebraucht wird, geht halt zum Werkshof und der ist gleich um die Ecke. Gruß

    Das Landratsamt ist nicht die richtige Stelle, um sich über die Qualität eines Schornsteinfegers zu beschweren. Die Immissionsschutzbehörde des Landkreises überwacht (Feuerungs-)Anlagen und nicht die persönlichen Befindlichkeiten von/zwischen Bürgern und/mit Schornsteinfegern. Genau dieses Verhalten mancher Bürger verbrennt vollkommen sinnlos Zeit. Sich (anonym) beschweren geht schnell, sich erst belesen und dann entsprechend zu handeln dauert vielen zu lang.

    Falls mit "Feuerstättenbeschauung" die Feuerstättenschau gemeint ist: das macht auf gar keinen Fall das Landratsamt (war das mit "LA" gemeint?) - dafür gibt es nämlich in Deutschland gar keine Rechtsgrundlage. Die Feuerstättenschau darf, neben anderen hoheitlichen Aufgaben, ausschließlich vom Paten der "Kamin-Mafia", also dem Bezirksschornsteinfeger erledigt werden.

    Mitarbeiter des Landratsamtes prüfen dann anschließend ggf., ob die Feuerstättenschau auch tatsächlich durchgeführt worden ist...

    Zum letzten Absatz nochmal: Mitarbeiter des Landratsamtes üben in Bezug auf die hier besprochenen Feuerungsanlagen die Überwachungsfunktion gem. 1. BImSchV aus - und in der Regel kommen diese nur dann vorbei, wenn Änderungen/Unregelmäßigkeiten beim Betrieb der Anlage angezeigt/ bekannt geworden sind und dann melden die sich auch in den seltensten Fällen vorher an.