Mikuni-Vergaser und H-Kennzeichen

  • Ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken mir einen Mikuni-Vergaser einzubauen. Problem dabei ist: Mein Trabi Baujahr 1986 hat bereits eine H-Zulassung. Würde die verfallen, wenn ich den einbaue? Vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen gemacht.

  • Da fragst du am besten deinen persönlichen Prüfer.

    Einige raufen die Haare und verlangen ne Eintragung (womit das H theoretisch Geschichte wäre), andere wollen das volle Programm samt Abgas-/Geräuschgutachten und wieder andere nehmens hin als normales Austauschteil ohne weitere Beachtung.


    Da bringen dir Erfahrungen aus anderen Teilen der Republik recht wenig - wie bei fast allen Anfragen rund um ''Tüv''.

  • Ich hab das Kennzeichen ja schon am Auto. Was passiert denn, wenn mein n Prüfer sagt es ist okay. Krieg ich dann irgend ein Papier etc? Sonst sagt der nächste einfach es ist nicht in Ordnung. Ist ja auch eine rechtliche Frage dann.

  • Grundsätzlich ist das H-Kennzeichen damit hinfällig, da diese Fahrzeuge ja ein historisch authentisches Gesamtbild haben sollen. Bis zu welchem Prozentsatz die Originalität sein muss ist dann wohl Ermessenssache des Prüfers.

  • Gab es diesen Mikuni innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung, dann ist es kein Thema und muss akzeptiert werden.

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  • Mensch bau ihn ein und fahre damit .....schlafende Hunde sollte man nicht wecken.

  • .....schlafende Hunde sollte man nicht wecken.

    Den Job übernimmt dann der Gutachter und/oder Anwalt der gegnerischen Versicherung.

    Was ja aber sicherlich kein Problem darstellt, da du ja für den Schaden aufkommst, oder?

    So verstehe ich den (kompletten) Post zumindest.

  • Scheibenbremse und H geht hier, also warum nicht ein modernerer Vergaser der das Umweltverhalten positiv beeinflusst und am äußeren Erscheinungsbild nichts ändert? Den sieht man ja nichtmal bei geöffneter Haube so richtig.

  • ich hätte auch versucht das ganze als Verbesserung des unweltverhaltens beim Prüfer durch zu bekommen. Da sind eigentlich die wenigsten abgeneigt, wenn man es ihnen vernünftig erklären kann.

  • Keinen Prüfer wird das interessieren, wenn er nicht direkt mit der Nase darauf gestoßen wird.

    Das ist einfach ein Ersatzvergaser für ein nicht mehr beschaffbares Neuteil.


    Bei den Kolben fragt auch niemand nach, ob das auch die Originalen sind.


    Gruß

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

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  • Also ich werde in jedem Fall vorher den Prüfer fragen. Auch wenn er nein sagt. Ich will mich absichern, bevor ich das Teil einbaue, ein Unfall passiert und ich deswegen Probleme bekomme. Auch, wenn es sehr unwahrscheinlich ist.

  • Wird der

    Keinen Prüfer wird das interessieren, wenn er nicht direkt mit der Nase darauf gestoßen wird.

    Das ist einfach ein Ersatzvergaser für ein nicht mehr beschaffbares Neuteil.

    Wie groß ist denn der Unterschied zum originalen Vergaser (neuerer Bauart)?

    Und: Gibt's 'ne ABE bzw. Teilegutachten für den Trabant?


    Bei der Simson weiß ich, dass es da 'nen Bing-Vergaser ganz offiziell als Ersatzteil für den alten BVF-Vergaser mit ABE gibt. Der ist nicht Abnahme- und auch nicht Eintragungs-pflichtig.


    Vielleicht gilt das ja auch für den Mikuni-Vergaser beim Trabanten.

  • Ihr werft hier einiges durcheinander.

    Umbauten welche die Sicherheit erhöhen sind, solange sie die Optik nicht groß beeinflussen, H-Konform. Dazu zählen z.b. bessere Bremsen, Umbau auf eine bessere Lichtanlage, Nachrüstung von Anschnallgurten.


    Einfach einen anderen (und größeren) Vergaser anzubauen gehört nunmal nicht dazu. Ob er das Umweltverhalten wirklich verbessert muss rein rechtlich nachgewiesen werden. Da wären wir dann wieder beim Abgas- u. Geräuschgutachten.


    So sieht nunmal der offizielle Werdegang aus. Nur weil es bei dem ein oder anderen seit Jahren ohne den ganzen Firlefanz funktioniert hat dieses Verhalten der ausführenden Organe keinerlei allgemeinverbindlichkeit. Das ist auch der Grund warum man nicht mit Aussagen wie ''mach einfach'' auftrumpfen sollte - im Zweifelsfall trägt der andere die rechtlichen Konsequenzen.


    Was jeder (inkl. mir) für sich selbst macht steht auf nen anderen Blatt. Ich habe auch einige Fahrzeuge, die nicht ganz sauber sind, würde aber niemanden offiziell dazu raten es mir gleichzutun.



    Also bei sowas einfach mal nachdenken bevor man Sachen schreibt und irgendwelche (für mich uninteressante) Däumchen verteilt.

    Im Schadensfall gehts hier mehr als um ne Tafel Schokolade.

  • Den Mikuni gibt es auch in 28mm, also mit dem gleichen Durchmesser wie der BVF.

    Das bessere Umweltverhalten lässt sich schon dadurch nachweisen, dass die nicht die Straße volltropfen und den Motor samt Nebenaggregaten vollsiffen.

  • Aber trotzdem hat der Sterni recht ;) Ganz sicher ist der Mikuni technisch unschädlich, aber auch wenn er im gesamten Bild eine dem Grunde nach vernachlässigbare Kleinigkeit ist, er ist weder original, noch gab es ihn während der Bauzeit oder er wurde während der Bauzeit als Austausschteil gehandelt bzw. vom Hersteller freigegeben oder hat eine ABE für den Trabant.


    Die zu findene Kommentierung zu den H Kennzeichen sagen, dass nur Vergaser innerhalb werkseitigen Ausführungen getauscht werden dürfen (Beispiel HB 2-7 auf H 1-1) oder (wenn es das werkweitig gegeben hätte) von Vergaser auf Einspritzanlage.


    Insofern ist man erst dann auf der sicheren Seite, wenn man ein H dran hat und das Teil zusätzlich offizell in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist. Nur fragen ob es statthaft ist und dann dranbauen ist zu wenig.

  • Das darfst du doch so nicht sagen..... 😁


    PS: auf dem Papier hat der Prüfer eines Fzg. mit Hakenzeichen bei jeder HU die H-Konfirmität mitzuprüfen......

  • So jetzt reichts!!!! Alles themenferne und die unnötigen Diskussionen und mögliche Anfeindungen sind weg.


    Wer was zum Thema beizutragen hat...bitte gern. Animositäten tragt per PN oder außerhalb des Forums aus.

    Irgendwann ist auch mal genug!!!