Muss ich eine Warnblinkanlage nachrüsten ?

  • Mal eine Technik und Rechtsfrage . Mein 600 kombi ist ja Bj 64 . Hat Bis Juni 91 im Osten gelaufen war ja beim Verkauf noch mit DDR Kennzeichen zugelassen . Der hat bis heute keine Warnblinkanlage . Jetzt meine Frage muss ich die Nachrüsten oder kann ich mich auf den Wiedervereinigungs Vertrag berufen das der das dann nicht braucht ? Fahren möchte ich den eigentlich nur mit 07 Kennzeichen . Aber durch eine Hauptuntersuchung muss er ja durch .

  • StVZO § 53 Abs. 4 und 5



    (4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von


    dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen,


    müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben.



    Sie muß wie folgt beschaffen sein:


    1. Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.


    2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten


    gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in


    der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.


    3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt


    werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.



    (5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den


    Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen

  • Damit lässt sich ja schon mehr anfangen :thumbup:

  • Schließlich ist er bis 91 also bis deutlich nach der Wiedervereinigung so gelaufen . Das macht mich stutzig .

    Das würde mich überhaupt nicht stutzig machen. Die Wiedervereinigung am 3.10.1990 selbst hatte terminlich erstmal überhaupt keinen Einfluss auf die Betriebserlaubnis des aktuellen Fahrzeugbestandes. Das wäre organisatorisch auch überhaupt nicht möglich gewesen.


    Wenn ich mich richtig erinnere, hing die HU-Pflicht damals hauptsächlich an den Fristen für die Umkennzeichnung (also von DDR-Kennzeichen auf DIN). Zumindest habe ich das damals so interpretiert. Bis Mitte 1992 habe ich meinen '68er (siehe Profilbild) ohne HU mit DDR-Kennzeichen aus meiner Sicht völlig legal durch den Verkehr bewegt. Und auch die damals noch öfter stattfindenden Verkehrskontrollen nahmen daran keinerlei Anstoß.


    Wenn ich mich nochmal richtig erinnere gab es ursprünglich eine Frist, die vorsah, bis Mitte 1992 den gesamten Fahrzeugbestand mit neuen Kennzeichen und damit auch HU versehen zu haben. Irgendwann wurde aber festgestellt, dass das nicht zu schaffen ist, danach wurde die Frist bis zum 31.12.1993 verlängert. Möglicherweise noch mit weiteren Einschränkungen wie DDR-Kennzeichen ohne HU geht auch nicht mehr... Das weiß ich auch nicht mehr genau.


    Auf jeden Fall haben wir unseren HP350 tatsächlich erst im Dezember 1993 umkennzeichnen lassen, weil das das allerletzte Ultimo war (nicht weil wir es nicht früher wollten, sondern weil wir es fast vergessen hätten). Sonst hätte ich auch das nicht mehr in Erinnerung.


    Also wenn der 600er bis 1991 gelaufen ist, dann muss er nicht zwingend eine HU gehabt haben.


    Gruß Steffen

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Einer einer der wenigen Aspekte, auf die der Einigungsvertrag keinerlei Einfluss hat.


    Und wenn man mal einen kleinen Moment in Ruhe über nachdenkt, wird man feststellen, dass dies nicht bloß irgendwelcher Blödsinn ist, sondern in der heutigen Zeit eine mehr als sinnreiche Sache ist.




    PS: für mich ist immer wieder faszinierend, wenn man Rahmen einer HU das Fehlen der Warnblinkanlage nicht bemängelt wird.


    und das ist tatsächlich mal ein Punkt, wo man dem Prüfer auch mal richtig auf den Sack gehen kann. Weil, wer das schon nicht hinkriegt - wie mag es dann bei anderen Sachen sein?

  • Eigentlich ist es richtig das Fahrzeuge über eine Warnblinkanlage verfügen müssen . Meine anderen Autos haben die ja auch . Aber eben weil der Kombi noch ohne den Weg hier in den Westen gefunden hat hat mich das jetzt mal Interessiert . Da ich mit diesem Fahrzeug eher demnächst auf Roter Nr. unter Wegs sein werde das heißt eher kurz Strecken in meinem Umfeld oder im Zusammenhang mit einem Oldtimertreffen stellte ich mir die Frage brauche ich die Wirklich .

  • Man kann den Warnblinkschalter auch irgendwo diskret unterbringen ohne zusätzliche Löcher im Armaturenbrett. Da ich Nichtraucher bin habe ich den Aschenbecher dazu umfunktioniert. Es gibt für den 600er aber sicher auch eine gute Lösung.

  • Da du aber ne Abnahme nach §23 dafür brauchst musst du alle Anforderungen der StVZO erfüllen.

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Da du aber ne Abnahme nach §23 dafür brauchst musst du alle Anforderungen der StVZO erfüllen.

    Wenn es ohne nicht geht bekommt er eine man kann sie ja ohne Probleme kaufen . Mir ging es nur darum zu erfahren ob er aus der Wende Situation heraus überhaupt eine braucht . Da er frühstens nächstes Jahr wieder auf die Straße kommt lässt sich das in Ruhe erledigen . Die ein oder andere Birne muss auch noch neu der Tank muss auch noch gereinigt werden und in dem Zusammenhang denke ich ist der Vergaser dann auch noch an der Reihe . Bin mal gespannt was noch wegen der 07 NR auf mich zu kommt . Bis das der Zugelassen ist wird bestimmt noch einiges nerven wie ich unsere Behörden kenne .

  • Wen du den hier einbaust, kannst du deinen Hitzedrahtgeber weiterverwenden.


    Beitrag 7, das ist der runde Schubschalter mit dem aufgeklipsten kleinen Relais, im Schalterpaket. Es gab diese für 6V und 12V die Spannung steht auf dem Metallbügel des Schalters.


    Warnblinkschalter Unterschiede