Versicherung außerhalb der Saison

  • Fährst du damit rum, obwohl deine Saison erst ab April losgeht? Fänd ich mutig.

    Ich bin gestern och mit meinen zum TÜV gefahren, mit Rücksprache meiner Versicherung. Darfste ja und steht meiner wieder schön trocken in der Halle.

  • Ich bin gestern och mit meinen zum TÜV gefahren, mit Rücksprache meiner Versicherung. Darfste ja und steht meiner wieder schön trocken in der Halle.

    Du hast Saison-Zulassung ab April?


    Die Versicherung kann ja sagen, dass du es darfst; ABER bei eine Polizei-Kontrolle wärst du 50€ ärmer gewesen.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


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  • Bei Saisonzulassung ist der erste darauffolgende HU-Termin ggf. nicht einhaltbar. Dann darf ich auch mit längst abgelaufene Plakette zur Prüfung fahren. Ab dann passt auch der Prüfrythmus zum Saisonkennzeichen.

    So würde mir das hier erklärt.

  • Fahrten aussenhalb der Sasion haben keinen Versicherungsschutz. Das Fahrzeug ist zwar zugelassen aber die Versicherung ruht.


    Ausnahme die mir einfallen würde, du bist im März dran mit HU, hast aber Saison ab April. Du lässt dir eine eVB geben und fährst zum Tüv. Im Falle einer Kontrolle gibst du an, dass du zur HU musst und danach zur Zulassung um die Saison zu ändern auf ab März. Mit der eVB hast du eine vorläufige Deckungszusage und fährst ähnlich wie bei Fahrten mit vorher zugeteiltem aber nicht zugelassenem Kennzeichen.


    Ist aber wie Steffen sagt Quatsch, denn du kann mit Saisonbeginn zur HU und bei ein paar Tagen drüber weil die HU nur bis März ging, wird keiner was sagen. Außerdem hast du dann ja auch in Zukunft bis April HU.

  • "Mit der eVB hast du eine vorläufige Deckungszusage und fährst ähnlich wie bei Fahrten mit vorher zugeteiltem aber nicht zugelassenem Kennzeichen."


    Da wird die Abrechnung interessant..... Die eVB muss nämlich aufs vergebene Kennzeichen geschrieben sein.


    Das wird auf Pauschale rauslaufen....

  • Ich kenne es genauso, wie Hegau es beschrieben hat:

    Ist es (z. B. bei erstmalig zugeteiltem Saisonkennzeichen) nicht möglich, den HU-Termin zum eigentlich lt. Plakette vorgeschriebenen Monat wahrzunehmen, weil der Monat "außerhalb der Saison" liegt, dann darf -ganz legal(!)- der Prüfmonat überzogen und der erste Saisonmonat abgewartet werden, um dann die HU durchführen zu lassen. Allerdings hat das dann bei Saisonbeginn "unverzüglich" (Legaldefinition für "ohne schuldhaftes Zögern") zu erfolgen.

    Mit anderen Worten: kein m. E. illegales Rumgeeiere während der Nichtsaison...

    Gruß Lutz

    Jawohl, Sie haben richtig gehört! Wir machen Hausbesuche! Selbstverständlich ohne langwierige vorherige Terminabsprache! Wir kommen auch zu Ihnen! Stets zu Diensten...Ihre Steuerfahndung! :grinsi:

    Einmal editiert, zuletzt von Hycomatheizer ()

  • Du hast Saison-Zulassung ab April?


    Die Versicherung kann ja sagen, dass du es darfst; ABER bei eine Polizei-Kontrolle wärst du 50€ ärmer gewesen.

    Das kannste gleich mal vergessen, da du ein Schreiben von deiner Versicherung dabei haben solltest, wenn du das machen möchtest z.B. TÜV oder Werkstattbesuch, solltest halt auch nur um Umkreis von 80km von den Stellpltz entfernt sein, also einkaufen oder so sollte man da nicht tuen.

    Man hat auch bei den Saisonkennzeichen eine Ruhe versicherung laufen, wenn du dies nicht hast, weil du sparen möchtest, ist das dein Ding. Ich habe dies im meinen Vertrag mit drinnen, bezahlen da vielleicht 5€ mehr, aber für solche Sachen brauche ich nicht extra bezahlen. Gruß


    PS: mein Termin war schon im Feb. und wenn ich da erst im April gefahren wäre;würde dann noch Gebühren draufkommen, weil ich dann über zwei Monate drüber gewesen wäre

    Einmal editiert, zuletzt von ossibayer ()

  • Ich denke du solltest dir deine Police nochmal genau durchlesen.

    Seit wann ist man innerhalb der Ruheversicherung berechtigt das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen?


    Bitte zeig mir den Absatz in deinem Vertrag wo drin steht, dass ein Fahrt außerhalb der Saison zum Zwecke einer HU zulässig und statthaft ist und im Schadenfall von der Ruheversicherung abgedeckt ist.

    Und den Passung und der StVZO der solche Fahrten zulässt hät ich ebenfalls gern gesehen.


    Ich denke du liegst hier vollkommen falsch!

  • PS: mein Termin war schon im Feb. und wenn ich da erst im April gefahren wäre;würde dann noch Gebühren draufkommen, weil ich dann über zwei Monate drüber gewesen wäre

    Den TÜV darf man aber ohne Gebühren 2 Monate überziehen. Wenn Dein TÜV bis Feb. ging, kannst du problemlos bis Ende Apr. Tüven.

    Wenn es mehr als 2 Monate sind kommen glaube 10 %oder 20 Aufschlag zur schon ohnehin zu teurer Tüvgebühr wegen angeblichen Mehraufwand dazu.

  • Wollte eigentlich nichts im Bilderfred schreiben ... Vielleicht kann man die Moderation das Thema mal neu anlegen?


    Die Ruheversicherung gilt für Schäden am ruhenden Fahrzeug - Diebstahl, Feuer, etc. also nur für TK und VK. Wenn in der Ruhezeit gefahren wird, ist das Fahren ohne Versicherungsschutz.


    Die HU wird je nach Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Bei der Dekra kostet es nach 2 Monaten (im Dritten Monat) meist einen (Aufwands-)Aufschlag. Der entfällt allerdings, wenn die Überziehung der Ruhezeit des Fahrzeugs geschuldet ist und man im ersten Monat der Fahrzeit zur HU antritt. Vermutlich ist es aber auch eine Entscheidung des Prüfers. Ich habe für Überziehungen schon Rechnungen mit und ohne Aufschlag erhalten.

  • Endlich mal jemand, der das mit der Ruheversicherung auch verstanden hat....


    Dass das wirklich schlimme daran ist: von der Ruheversicherung keine Ahnung haben, weil man es mal irgendwo aufgeschnappt hat - aber sich nicht die Arbeit macht in den Bedingungen nachzusehen und sich dann im Nachgang gegebenenfalls drüber aufregen, weil es Punkte gibt...


    PS: auch die Zulassung ruht im Zeitraum außerhalb der Saison.


    Formal existiert also auch keine Zulassung.


    Oder um es etwas verständlicher zu formulieren: das ist die Dreifaltigkeit aus Fahren ohne Versicherungsschutz, Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug und Steuerhinterziehung.


    Da wäre der Verdacht auf ein kleines bisschen mehr zu zahlen bei der HU - sofern es denn überhaupt passiert - der weitaus preiswertere Aspekt.

  • Danke für die Blumen ...


    Zulassung. Formal ist das Fahrzeug zugelassen (gültiges Kennzeichen, dem Halter+Fhrzg zugeordnet). Die Zulassung ruht also nicht - sie berechtigt nur nicht an der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr, weil keine Versicherung und Versteuerung für den Zeitraum vorliegt.

    Für die "Dreifaltigkeit" gibts nicht nur Punkte.

  • Ich bin gestern och mit meinen zum TÜV gefahren


    Das kannste gleich mal vergessen, da du ein Schreiben von deiner Versicherung dabei haben solltest, wenn du das machen möchtest

    Mein lieber ossibayer, du hast damit angefangen. Du hast Rücksprache mit DEINER Versicherung gehalten und die hat gesagt: Mach mal.

    Ich habe nur darauf hingewiesen, dass es Fahren ohne Zulassung wäre, wenn dich die Polizei angehalten hätte.


    Und glaube mir, ich vertraue meinem Versicherungsvertreter voll und ganz. Sollte er da Mist machen, hat er noch ein ganz anderes Problem.


    Meine HU lief im Oktober 2017 ab. Die 1.Fahrt im April 2018 ging zur Dekra. Und ich habe keine Strafgebühr bezahlt.



    P.S. sollte der Ton etwas zu rau sein: Ich habe eine Frauengrippe --> Männer können daran sterben.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


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  • Die Ruheversicherung gilt für Schäden am ruhenden Fahrzeug - Diebstahl, Feuer, etc. also nur für TK und VK. Wenn in der Ruhezeit gefahren wird, ist das Fahren ohne Versicherungsschutz.

    Das ist so nicht ganz richtig.


    Endlich mal jemand, der das mit der Ruheversicherung auch verstanden hat....

    s.o. - offensichtlich auch nicht so ganz. Es besteht nämlich auch Versicherungsschutz für die Haftpflicht und nicht nur für TK und VK (insofern zuvor genannte inkludiert sind). ;)

  • Genau aus dem Grund habe ich eine Verlinkung in meinem Beitrag weggelassen. Wikipedia ist Wikipedia und die Ruheversicherung als Bestandteil der Kfz-Versicherung ohne Saisonkennzeichen bedeutet grundsätzlich doch etwas anderes als die Ruheversicherung im Hinblick auf eine Kfz-Versicherung mit Saisonkennzeichen (und darum ging es ja hier und insbesondere um den Zeitraum außerhalb der Saison).

  • https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/saisonkennzeichen/



    Zitat
    Außerhalb der beantragten Monate dürfen Sie das Fahrzeug im öffentlichen Raum weder fahren noch abstellen. Sie benötigen also eine private Garage oder ein Privatgrundstück.
    Zitat

    So praktisch ein Saisonkennzeichen auch ist, genauso streng sind die Regeln für seinen Gebrauch. In der Zeit, in der das Kennzeichen nicht gilt (etwa über den Winter), ist das Fahrzeug nicht zugelassen und darf nicht am Straßenverkehr teilnehmen.


    Sollte der Termin für die Hauptuntersuchung (HU) in diesen Zeitraum fallen, ist das kein Problem: Sie warten dann einfach solange, bis das Saisonkennzeichen wieder gültig ist und machen anschließend einen Termin für die Jahresuntersuchung.

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  • "Es besteht nämlich auch Versicherungsschutz für die Haftpflicht und nicht nur für TK und VK (insofern zuvor genannte inkludiert)."


    Ohne jetzt gerade nachsehen zu wollen - Verschuldens- oder Gefährdungshaftung?

    Wozu Ventile? 0,6 EDS Hemi


    Seine Freunde nennen ihn Mossi, die Anderen sprechen nur vom "dicken Typ mit der Zigarre".


    www.trabant-original.de

    Einmal editiert, zuletzt von Mossi ()

  • Es geht auch von einem ruhenden Fahrzeug eine allgemeine Gefahr aus. Entwickelt sich z. B. vom Auto ausgehend ein Brand, dann sollte der Schaden auch über die Haftpflichtvers. abgedeckt sein.

    Diesem ganzen Kuddelmuddel gehe ich mit einem ganzjährig zugelassenen Fahrzeug aus dem Weg. :)