Stema DDR-Kleinanhänger 100 km/h - Zulassung

  • Da immer wider Unstimmigkeiten und Ablehnungen bei der möglichen Zulassung eines HP 280 / 350 / 400 / 401 / 402 auf 100 km/h aufkommen und auch scheitern (häufig mit dem Verweis auf fehlende Freigabe des Herstellers), besteht jetzt teilweise eine Lösungsmöglichkeit.


    Die Nachfrage bei Stema selbst (mit Bezugnahme auf einen auskunftsfähigen Ingenieur) ergab folgenden Sachverhalt:


    - die Anhänger wurden bereits zu DDR-Zeiten mit einer speziellen "Schnellfahrgenehmigung" im Bereich bis 140 km/h getestet und abgenommen,


    - gab es eine Freigabe >80 km/h bspw. für den Export,


    - ist die Freigabe für 100 km/h bei Stema erhältlich.


    Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


    - Hersteller lt. Typenschild: VEB Stema Großenhain

    - Vorhandensein einer entsprechenden Achse mit 4-Loch Nabe & Felge

    - Vorhandensein der entsprechenden geeigneten Bereifung.


    Gegen eine Gebühr von ca. 25,- € kann eine Herstellerfreigabe zur Erlangung einer 100 km/h-Freigabe erbeten werden.


    Ausgeschlossen sind damit die (älteren) HP 280 mit Zentralmutterbefestigung, Fortschritt Weimar - Torgau - Werdau - / Warnowwerft / LTA Dresden - Anhänger mit Steckachse sowie die Ludwigsfelder / Schwarze Pumpe - HP 400 mit Aluminiumradnabe und 3-Lochfelgen.


    Ob die Freigabe auch für die HP 350 / 400 von Fortschritt gilt, wurde in diesem Zusammenhang nicht erfragt.

  • Was brauchen die dafür, eine Kopie des Fahrzeugscheins?


    Im Typschein Nr. 1077-1 ist ganz klar angegeben:

    10. Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß §68 StVZO: zul. Höchstgeschwindigkeit 80 km/h wegen Fahrverhalten

    Einmal editiert, zuletzt von Hegautrabi ()

  • Ganz ehrlich: eigentlich ist es mir relativ egal, was diesbezüglich dort steht.


    Der Hersteller ist bereit, eine aktuelle Genehmigung herauszugeben - dies vor dem Hintergrund dass diese Begrenzung scheinbar älter ist.


    Ich persönlich habe meine 100 bereits vorher bekommen.


    ich betrachte dies eigentlich an nur als Service - wer nicht will braucht nicht, hat schon oder hat Probleme mit seinem Prüfingenieur. Dann wäre dieser gegebenenfalls auszuwechseln. Oder zu fragen, wo denn sein Schuh drückt.


    Unabhängig davon hat ein aaS hier zugestimmt, bei einer aktuellen Herstellerfreigabe entsprechend einzutragen......


    Letztendlich scheint diese Freigabe in der Vergangenheit auch schon öfter auf Nachfrage hin erteilt worden zu sein.

  • Wenn ich so drüber nachdenke was son Hänger in der Praxis an Geschwindigkeit auch mal abkann, sind doch 100 ein Klacks.

  • Aus eigener Erfahrung: Auf Langstrecke aber auch nicht recht viel mehr. Dann gibts Erhitzung und Fettklumpen.


    Tempo 100 aber wirklich problemlos.


    Da schließt sich meine Frage an: Hat denn schonmal jemand wg. fehlender 100-Zulassung im Grenzbereich (also 90 - 110) Schwierigkeiten gehabt?


    Ich fahre öfter auf der Autobahn mit Anhänger in dem Bereich. Hab ich nur Glück gehabt?


    (Für mitlesende Ordnungshüter: Ist natürlich reine Spekulation - würde ich natürlich nie machen...)

    Früher gab's Sex, Drugs & Rock'n'Roll -

    jetzt gibts Veganer, Laktoseintoleranz und Helene Fischer

  • Ja, ich. Ist aber schon ewig her.

    Hinter dem Passat hing ein Motorradtransport-Anhänger auf dem eine neue Terrassentür ordnungsgemäß verzurrt war.

    Die Beamten interessierten sich hauptsächlich für die Ladungssicherung und beließen es bei der Ermahnung, doch etwas langsamer zu fahren.

  • Sowohl Steckachsen-Bootstrailer und 3 Loch Anhänger haben problemlos 100km/h Zulassung erhalten. Probleme auch auf Langstrecke mit tempomatgesteuerten 110 km/h gibt es nicht und gab es nicht ( Radlager wurden aber vor Zulassung erneuert)...... Wobei auch deutlich höherer Beschleunigungs- und Bremsmanöver abgehalten wurden, als sie mit dem Trabant zu schaffen sind.

  • Es geht primär um nicht darum, was bereits eine 100 erhalten hat, sondern darum, was zukünftig noch eine erhalten kann.



    Irgendwie ist seit einiger Zeit der Wurm drin, beispielsweise bei der Dekra tut man sich mittlerweile schwer, ohne entsprechende Nachweise zur Tauglichkeit in Zukunft eine Zulassung für 100 km/h zu erteilen.


    Getreu der Devise: wenn es der aaS auf der Ingenieurbesprechung sagt, ich mache es aus diesem Grund nicht mehr - und der Rest sich nicht traut - stellt sich die Frage, welcher Prüfer sich dann entsprechend exponiert......


    Oder anders formuliert: die alten wackligen Vrucken sind solcherlei Gefälligkeitsgutachten gegebenenfalls gar nicht mehr wert.

    Und bekanntlich wandelt sich ja auch die Eintragungspraxis - oder wie war das gleich mit der Motorleistung von mehr als 20% Unterschied zum Ausgangszustand?

    Wozu Ventile? 0,6 EDS Hemi


    Seine Freunde nennen ihn Mossi, die Anderen sprechen nur vom "dicken Typ mit der Zigarre".


    www.trabant-original.de

    Einmal editiert, zuletzt von Mossi ()

  • Hat denn schonmal jemand wg. fehlender 100-Zulassung im Grenzbereich (also 90 - 110) Schwierigkeiten gehabt?

    Ich nicht. Weder mit dem HP 350 noch mit dem Camptourist.

    Den ziehe ich mit dem 1.1er bei Tacho-100-105.


    Mir hat mal ein Polizist, den ich privat danach gefragt habe, mitgeteilt, daß es nichts schlimmeres gibt als Leute, die mit ihren Anhängern auf der Autobahn Tacho-80 fahren. Weil das die größten Verkehrshindernisse (auch und besonders für LKW) und damit auch wunderbare Unfallursachen sind.

    O-Ton damals: Fahrt lieber 90-100, das ist sicherer, löst weniger Überholmanöver aus und uns von der Polizei stört das nicht.


    Nun kann man aus dieser privaten Aussage natürlich keine juristisch relevanten Folgerungen ziehen. Vor Gericht ist zu schnell eben zu schnell. Aber es zeigt, wie es wahrscheinlich in vielen Fällen gehandhabt wird.


    Und da die 100 ja nicht für einen Anhänger, sondern für ein Gespann vergeben wird, dessen Zugfahrzeug z.B. ABS haben muß, betrifft das ganze ja immer nur die Kombination aus PKW Neuzeit und Anhänger Altzeit.


    Aber dennoch gut zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt. Oder daß es noch welche gibt.

  • Für ein Gespann wird das schon lange nicht mehr vergeben. Das sind die alten Gutachten bei denen das Zugfahrzeug dann auch eine kleine 100er Plakette in der Frontscheibe haben musste. Heute ist der Lenker selber dafür zuständig zu entscheiden ob er das mit dem dazu freigegebenen Anhänger fahren darf oder nicht.

    Strich 80 fahren ist gefährlich, das stimmt. Gefahrgut-Züge machen das oft und werden dauernd von anderen LKW überholt. Das verstopft die AB regelrecht.


    Im Mai ist mein HP zur HU fällig, die Reifen muss ich ggf. noch gegen aktuelle von Heidenau ersetzen. Dann steht dem hoffentlich nichts im Weg.

  • Ich fahre öfter auf der Autobahn mit Anhänger in dem Bereich. Hab ich nur Glück gehabt?

    Kleinhänger scheinen nicht im Fokus zu sein, mitschwimmen um die 90 wird geduldet, aus o.g. Gründen. Problem ist halt der Einzelfall - da sind 11km/h drüber beim Gespann schon ein Punkt.

  • Beitrag von Wabant ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Bei meinem Trailer ist es so, hat mein Zugfahrzeug eine Stützlast von 100kg, kann ich i.K. damit fahren. Natürlich die anderen Punkte wie ABS, Reifen usw... müssen passen.


    Meine persönliche Erfahrung, steht 100 hinten drauf meckert keiner wenn ich 110 fahre. Mach ich das ohne 100er meckern Sie bzw andere Teilnehmer schon mal.

  • Also, für ein Gespann, d. h. für nur eine einzig mögliche Fahrzeugpaarung, wird die Freigabe nicht mehr vergeben. Aber die gesetzlichen Voraussetzungen, in welcher Kombi der freigegebene Anhänger mit 100 km/h bewegt werden darf, gelten für das jeweils verwendete Zugfahrzeug nach wie vor (Stichwort ABS, Massenverhältnis u. a.)...

    Gruß Lutz

    Jawohl, Sie haben richtig gehört! Wir machen Hausbesuche! Selbstverständlich ohne langwierige vorherige Terminabsprache! Wir kommen auch zu Ihnen! Stets zu Diensten...Ihre Steuerfahndung! :grinsi:

  • Auf die Anfrage habe ich folgenden E-Mail erhalten:


    Um eine Prüfung der Freigabe bzw. Ausstellung einer Hersteller-Bescheinigung durchzuführen,
    benötigen wir jedoch noch nachfolgende Angaben:

    - Foto des Typenschildes. (Hierauf ist die Ident.-Nr. inkl. des Anhängertyps + Herstellungsbaujahres dokumentiert).
    - Ablichtung der Zulassungsbescheinigung (Tag der Erstzulassung)

    Für die Anfertigung entfällt ein Bearbeitungsentgelt von 25€. Dieser Betrag wird jedoch nur Fällig,
    wenn ihr Anhänger gem. unseren technischen Dokumenten für 100km/h geeignet ist.
    Zwecks Änderung / Eintragung benötigen Sie im nächsten Schritt eine technische Begutachtung
    durch einen amtlich anerkannten KFZ-Sachverständigen/Prüfer (TÜV / Dekra).

    Abschließend können sie mit dieser Prüfbescheinigung und der durchgeführten Eintragung in Ihren Zulassungsdokument die
    Ausnahmegenehmigung bezüglich der 100km/h bei ihrer für Sie zuständigen Zulassungsstelle beantragen.

  • Muss es nur noch eine halbwegs charmante optische Lösung für das Schild geben. Dachte da evtl an eine Edelstahlplatte die man dann an dem Kennzeichenhalten mit montiert. Einfach nur diese riesige 100 an den Kasten kleben find ich etwas einfallslos.


    Mossi wie hast du das gelöst?