Hallo Trabi-Freunde,
alleine noch ein gesundes Neues Jahr und immer ne Hand breit Luft um die Kunststoffkarosse herum.
Ich hand amal ne Frage bezüglich der Zulassungsregeln. Ich beabsichtige ja meinen 601 in diesem aufzubauen und ab erreichen des 30. Geburtstags im Oktober als Oldi mit einem H-Kennzeichen zuzulassen.
Nun schnüffele ich ab und schon mal bei derZulassungsstelle im Kennzeichen pool und hab aktuell eine tolle Kombi gefunden, welche ich gerne an meinem blauen Klaus hätte. Aktuell könnte ich Ihn also mit der Kombi neu auf mich zulassen, da abgemeldet und aus einem anderen Landkreis, aber was passiert, wenn der Wagen dann auf H-Kennzeichen umgeschrieben wird, gibt’s dann eine neue Kennung, auch wenn nur 6 Zeichen auf der Platte sind?
sollte die alte Kennung bestand haben, dann könnte ich den Kleinen ja schon mal vorsichtshalber bis zur Zerlegung anmelden.
Danke Euch schon mal.
Beste Grüße
Jens-Peter