Fragen zu DDR Trabantheck-Lastenanhängern

  • Du must unter Umständen alle relevanten Berechnungen zu Kräften und Lasten beibringen.

    wenn Serienteile verwendet werden müssen diese sicher nicht einzeln begutachtet werden. Bei Schweißungen müssen vermutlich mindestens Zeichnungen vorhanden sein, die der(geprüfte?) Schweißer gegenzeichnen muss. Aber diese Dinge solltest du mit dem Prüfingenieur besprechen der das dann abnehmen soll.

    Viel Erfolg.

  • Das sicher auch korrekt so, aber das wieder spricht sich etwas mit dem was TV P50 schrieb:Länge, Breite, Höhe, Gewicht und passende Räder.

  • Warum? Sowas wird ja nicht eingetragen, der Prüfer will das ggf. nur sehen.


    Wie so oft kommt es auf den Prüfer an. Ich habe als Rampen und Streifen wo das Auto drauf steht, Treppenstufen von einem Zirkuszelt. 30er Viereckprofil mit Alunoppenblech belegt. Dazu jede Menge Aluprofil aus dem Fachhandel.

    Der hat sich angeschaut und abgenommen.....ohne irgendwas.


    Da ham wir das auch wieder, wer seine Prüfer kennt........

  • Krapproter , mitunter liegt es auch an Prüfer und Institution, was reicht und was nicht.


    Mein Prüfer sagte mir, wenn Ich einen Anhänger selber bauen möchte, entweder basieren auf ein Original Fahrgestell, oder speziell beim Trabiarsch ein Zugrohr eines alten DDR-Anhäger benutzen, welches bereits eine Nummer besitzt und an einer ähnlichen Konstruktion verbaut war, da dies ja schon geprüft war und eine Zulassung hatte.


    Bei einer kompletten Neukonstruktion brauchst du da schon eher Konstruktionsunterlagen, Material und Schweißbescheinigungen.

  • Soooo viel halbwissen...


    Für nen kleinen Popelanhänger von 500kg o.ä. Braucht es keine Konstruktionsunterlagen und Berechnungen, da kann der Sachverständige schon ruhig mal Sachverstand beweisen. TV hat schon recht was die kleinen Anhänger angeht, allerdings fehlt nach das Thema Achslast. Irgendeinen Nachweis braucht es da schon, Typschild an der Achse oder eben Trabipapiere für die HA.


    Das Thema Zugrohr steht in der StVZO: Bauartgenehmigungspflichtig. Ein geprüftes Zugrohr zu nehmen ist ja nun aber nicht schwer.