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  • Nunja, wenn da tatsächlich unautorisierte Bilder eingestellt sind (z.B. aus den Kleinanzeigen), dann liegt das Problem möglicherweise jetzt schon beim aktuellen Betreiber Joachim :(. Könnte mir vorstellen, dass ein potenzieller Nachfolger sich diesen Stiefel nicht anziehen möchte. :(


    Eine Migration die nicht 1:1 erfolgt, sondern ggf. möglichst alle unautorisierten Bilder entfernt, stelle ich mir sehr aufwändig vor. Wie identifiziert man die betreffenden Bilder? Und wie informativ ist der Datenbankinhalt nach Entfernung der Bilder noch?


    Wirklich gut kenne ich mich mit diesem Thema leider nicht aus, obwohl ich als Informatiker natürlich mit dem Thema theoretisch täglich konfrontiert bin. In diesem Fall scheint allerdings auch weniger die Datenschutzverordnung als das Urheberrecht relevant zu sein.


    Da es bis jetzt offensichtlich keine Auffälligkeiten gab, ist möglicherweise eine 1:1-Migration sinnvoll. In der Hoffnung dass potenzielle Rechtsverletzungen lediglich mit Unterlassung und nicht mit weiteren finanziellen Forderungen beklagt werden.


    Ich will aber hiermit keinesfalls den Teufel an die Wand malen. Im Gegenteil hoffe ich, dass einer der beiden potenziellen Nachfolger es übernehmen wird. Meinen eigenen Eintrag (909) habe ich deshalb gerade nochmal aktualisiert. Natürlich nur mit Bildern, deren Urheberrecht ich besitze, bzw. mit Einverständnis der Urheberrechtinhaberin.


    Gruß Steffen

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • 3 Stück hatte ich mit nicht eigenen Bildern drin. Diese sind gelöscht, die Einträge selber aber nicht.

  • Nunja, wenn da tatsächlich unautorisierte Bilder eingestellt sind (z.B. aus den Kleinanzeigen), dann liegt das Problem möglicherweise jetzt schon beim aktuellen Betreiber Joachim .

    Nein, sehe ich nicht so. Noch gibt es die Uploadfilter nicht und noch ist der Haftbar, der ggf. gegen Urheberrecht verstoßende Inhalte hochgeladen hat. Stichwort Störerhaftung.
    Als Betreiber bin ich bisher erst ab Kenntnisnahme der Urheberrechtsverletzung in der Pflicht, betreffende Inhalte ggf. auf Wunsch des Urhebers zu entfernen. Dieser muss mir aber sein Urheberrecht auch erstmal glaubhaft machen. Mehr aber auch nicht.
    Sonst hätten Youtube oder Facebook schon vom Start weg dicht machen können. ;)


    In diesem Fall scheint allerdings auch weniger die Datenschutzverordnung als das Urheberrecht relevant zu sein.

    Die DSGVO ist natürlich immer mit an Bord. Da kommst du seit Mai 2018 eh nicht mehr umhin. Und Urheberrecht gibts nun auch nicht erst seit gestern. Nicht umsonst sagte ich ja, das ich schon n bisl schau, wem ich das Projekt abgebe.



    Zum eintragen ist eine Anmeldung und dann einloggen nötig und zu jedem Eintrag wird automatisch notiert, wer ihn erstmals eingetragen hat und wann sowie wer ihn als letzter ggf. bearbeitet hat.



    Was die möglichen Urheberrechtsverstöße angeht, ist keines der Register, egal ob P50/P60, 601 oder 1.1 - du kannst den Leuten nur vor den Kopf schauen und nicht rein. Man belehrt die nutzer (Nutzungsbedingungen) und sollte man einer Mist bauen, muss man halt reagieren und die strittigen Inhalte bis zur Klärung raus nehmen.
    Es kann jeder behaupten, es sei sein Fotos - nur beim nachprüfen wirds oftmals schwer.

    Beispiel:


    Ist das nun mein Foto? Also bin ich Urheber bzw. Rechteinhaber oder nicht? :)


    Nein, ich bins nicht, der Urheber ist meine Frau und das bleibt sie auch, da das Urheberrecht nicht veräußerbar ist. Ich besitze ein Nutzungsrecht, was sie mir gab, das wars auch schon.

    Alles klar? :D ;)

  • Danke für die Aufklärung. Damit klingt das Ganze doch wieder einfacher, als ich befürchtet hatte. Dann hoffe ich, dass ihr den Umzug auf die eine oder andere Weise durchzieht, damit das Register allen erhalten bleibt.


    Gruß Steffen

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.