Dreieckslenker hinten

  • Interessante Theorie ... Demnach müsste man am Westauto bspw. die vorderen Traggelenke eintragen lassen, nach dem man die Nieten des originalen Gelenkes ausbohren muss (!) und das Ersatzteil mit Schrauben verbaut. Wie sieht die Sachsenring-Reparaturvorschrift für die HA aus? Die Ersatzteile gab ja einzeln.

  • Der Unterschied besteht darin, dass eine Nietverbindung eher Querkräfte trägt, die Schraube aber für Zugkräfte gemacht ist. Somit sind die Verbindungen u.U. nicht ohne Weiteres gegeneinander austauschbar.



    Gruß
    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Derjenige der diese Nachfertigungen verkauft solte mal dazu angeschrieben werden, wie es mit der Abnahme aussieht? Gibt es vielleicht sogar dafür eine Freigabe, sprich ABE? Als Händler ist er dafür verantwortlich, es sei denn er schreibt in seiner Verkaufsanzeige rein, dass diese E-Teile nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Sonst haftet er, weil er E-Teile verkauft, die nicht zulässig sind, ohne darauf hingewiesen zu haben. Hat er dies und man verbaut dies trotzdem, ist es das Problem vom FZ Halter, diese zu legalisieren, sprich einzutragen lassen.


    Wie sieht es denn bei den Achslenker aus, die man bei TW kaufen kann? Da steht sogar "made in Germany" und die Befestigungsschrauben sind dabei (ich habe gerade nochmal geguckt). Somit ist die Kombination freigegeben, da nirgends steht nicht für den Bereich der StVZo zugelassen, ist es auch nicht nötig einzutragen.


    Ralle

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

    Einmal editiert, zuletzt von ralle ()

  • Eine ABE würde der Händler vielleicht benötigen, wenn er die komplette Hinterachse anböte, bei der die Ankerplatte geschraubt ist. Das ist nämlich eine Abweichung von der Ausführung, mit der dem Fahrzeug die Betriebserlaubnis erteilt wurde. Das umgeht der Händler, indem er nur den Lenker anbietet. Der entspricht ja der Werksausführung. Von wem das Teil hergestellt wird, ist dabei unbeachtlich, schließlich gibt es für viele Fahrzeuge Ersatzteile, die nicht vom Hersteller des Fahrzeugs stammen. Schraube ich jetzt die Ankerplatte dran, statt sie zu nieten, muß ich das ggf. bei der HU oder bei einem möglichen darauf zurückzuführenden Unfall gegen mich gelten lassen. Das ist nichts anderes, als wenn ich z.B. einen nachgefertigten Längsträger anschraube, statt ihn anzuschweißen. Die Fragen sind m.E. also: a) Akzeptiert ein HU- Prüfer, wenn er es denn merkt, daß das Teil geschraubt ist? b) Ist die Schraubverbindung technisch der Nietverbindung gleichwertig? Denn nur dann, wenn ich mein Hinterrad wegen so einer Schraubverbindung verliere und einen Fremdschaden verursache, könnte ich deswegen haften.
    Was ist denn z.B. mit den Spurstangengelenken oder dem Laufbolzen? Die werden heute in der Regel auch nicht mehr mit Splinten gesichert, obwohl das der Werksausführung entspräche. Trotzdem hat noch nie ein HU- Prüfer das Fehlen des Splints bemängelt.

  • Ich würde lieber mit einen neuen Nachbauteil und Geschraubter Ankerplatte fahren, als mit einen 30-40 Jahre alten Original, dessen genauen Zustand Ich nur abschätzen kann. Was soll bitte schön passieren, wenn Ich Ankerplatte Radnabe und Dreiecklenker mit Passschrauben verbinde, habe Ich eine Kraft und Formschlüssige Verbindung, die hält. Wed das nicht möchte, kann gern mit Uraltteilen mit teils stark unterrosteten Bremsankerplatten oder Rostgeschwächten Kastenprofilen rumfahren.


    Wenn es hier nach Werksstandart gehen würde, dürften einige unserer Fahrzeuge nicht mehr rumfahren, weil Ersatzteile oder Reparaturen nicht den Werksstandart entsprechen.

  • Das ist soweit richtig, ABER bei TW wird das Set inkl. der Schrauben zur Ankerplattenbefestigung verkauft. Somit ist dies ein komplettes Angebot für das der Händler dann wieder sehr wohl haftet.


    Leider ist dies eine Grauzone die bei vielen ausgenutzt werden um Schrott an den Mann/Frau zu bringen. Wobei ich denke, dass mir Neuteile sicherer sind, als dünn gerostete Originale. Und da der Trabi nicht ein 300 PS Auto ist, sollte die Schraubverbindung in Sachen möglicher Verdrehung ausreichend sein. Mit Schrauben sollte es besser halten, als schlecht genietet auf dünnen Blech. Auch deswegen wird sich jeder TÜV-Prüfer eher freuen, wenn er Neue Achslenker unterm Trabi sieht, anstatt übergepinselten Blätterteig. Da kommt es nicht auf eine Schraubverbindung an, statt der Nietverbindung, sondern auf die allgemeine Haltbarkeit. Und ja im Falle eines ungeklärten Unfall, kann dies fragen aufwerfen, da aber Nietverbindungen im Autobau eher als Pfusch gelten (was nicht unbedingt so ist), sollte auch Schraubverbindungen nicht zu dem Problem führen, dass man deswegen eine Schuld an einem ansonsten klarem Unfallhergang sein.


    Ralle

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  • Richtig, und wer lässt denn die Nietverbindungen ordentlich maschinell herstellen?
    Der normalo Schrauber kloppt die doch zu Hause zusammen, mehr schlecht als recht. Da hält ne Schraubverbindung vermutlich mehr.

    Biete Serienmotoren, Sportmotoren, Rennmotoren, Sport-VSD, Vergaserumbauten, Regenerierung Drehschieberflächen, Gehäusereparaturen, Aluschweißen, Sandstrahlen mit verschied.Material auf Anfrage

  • Gab es überhaupt Ankerplatten als ET lt. ETKA einzeln?
    Gruß Lutz

    Jawohl, Sie haben richtig gehört! Wir machen Hausbesuche! Selbstverständlich ohne langwierige vorherige Terminabsprache! Wir kommen auch zu Ihnen! Stets zu Diensten...Ihre Steuerfahndung! :grinsi:

  • in der Ersatzteilliste nicht.

  • Als Ersatzteil gabe es offiziell nur, was im Ersatzteilkatalog mit Nummer gelistet ist. Alles andere - auch dann wenn es bildlich dargestellt aber ohne Nummer im Katalog zu finden ist, wurde nie als Einzelersatzteil angeboten.
    Ankerplatten gehören dazu.


    Ich finde die Argumentation teilweise schon beachtlich.
    "Was soll denn passieren?"
    "Ist ja kein 300PS-Auto"
    "Lieber neu geschraubt als Blätterteig genietet."


    Das mag alles so sein - sehr wahrscheinlich sogar.


    Im Ernstfall kümmert das aber einen Unfallgutachter überhaupt nicht. Der stellt lediglich die Frage, ob das Ersatzteil dem Original gleichwertig ist. Ob die Schraubverbindung einer Neubau-Achse zur Ankerplatte, für die es keine Unterlagen gibt, der originalen Nietverbindung gleichwertig ist oder ob sie unfallursächlich wirken konnte.
    Wenn nicht - alles gut. Für Fahrer, Halter und Händler.
    Wenn doch - viel Vergnügen.


    Die Lösung:
    Jemand bezahlt die Presse für die Ankerplatte, läßt das Werkzeug neu bauen und bietet die Achsen dann komplett genietet an. Dann kräht kein Hahn danach. Weil's keiner mitkriegt.


    So sinnfrei ist das manchmal aber die Juristerei funktioniert am Ende eben genau so. Und es ist die Frage, wer nachher die Zeche zahlt und die Probleme hat. Mirt persönlich wäre da die teurere Komplettlösung lieber als die halbseidene Dünnbrettbohrerei, die betrieben wird indem man sich durch solche Teil-Lieferungen um die Verantwortung herummogelt. Viele Kunden werden es nicht sein, die in Eigenregie mit glühenden Nieten arbeiten.


    Am Ende muß es jeder selber wissen. Solange nichts passiert (also meistens) ist es ohnehin nahezu egal.

  • Vor allem muss erstmal ein Unfallgutachter auf den Trichter kommen. Wenige die sich mit jedem Modell so genau auskennen und in meinem Gutachtenkalkulationsprogramm stehen solche einzelheiten nicht drin. Und ich Arbeite mit dem Marktführer. Aber wie du schreibst, bleibt es jedem selbst überlassen.


    Ralle

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  • Also ich kenne das so.......
    Die Achsen mit defektem Lagersitz oder Bremsschild wurden auch in den normalen Vertragswerkstätten
    nicht repariert.
    Dafür gab es spezielle Betriebe für die Regeneration.
    Ich schließe daraus,dass man den Vertragswerkstätten keine fachgerechte Reparatur zutraute (Vernietung).
    Somit erübrigt sich auch die Diskussion über die Verschraubung des Lagersitzes,denn wenn das gewollt
    gewesen wäre,hätte das auch jede normale Werkstatt hingekriegt

  • Ich habe an der Vorderachse einen angeschraubten Adapter für den Bremssattel, so wie viele das haben.
    Hält.
    Allerdings nimmt der nur die Bremsmomente auf und nicht auch noch die Stützmomente der Achse, so wie das hinten wäre.
    Und es ist abgenommen und eingetragen, damit bin ich also rechtlich auf der sicheren Seite.
    Also sollte das doch auch an der HA möglich sein, zur Not mit Passschrauben.
    Das Problem sind für die Händler doch noch immer die leidigen "Schmarotzer", die sich die ABE irgendwie besorgen ohne sich an deren nicht unerheblichen Kosten zu beteiligen. Also stößt das keiner an, um nicht auf den Ausgaben sitzen zu bleiben.
    Die Schweizer haben da ein besseres Modell.

  • @Frank


    Um eine ordentliche Nietverbindung herzustellen Bedarf es keiner Maschine. Was wohl von Nöten ist, ist das richtige Werkzeug, das Wissen ums nieten und Handwerkliches Geschick.


    @Deluxe


    Diese Größe der Nieten werden nicht zum Glühen gebracht beim nieten. Bis 10 mm kann man kalt nieten.

  • Ich weiss nicht, ob es früher Warm- oder Kaltnieten war?


    Weiss es jemand mit Bestimmtheit?


    ralle: du darfst Preise zur Wiederherstellung von Fahzeugschäden machen - zum gerichtlich bestellten aaS zur Unfallhergehensweise ist da noch ein weiter Weg.....


    Und wenn eine Versicherung die Mitschuld zur Anspruchsquotelung nach einem Personenschaden klären möchte, kommen da ganz seltsame Prozesse in Gang und da werden seltsame Fragen gestellt......

  • Ich weiß Alex, ich habe das sogar gelernt, ist aber schon lange her. Trotzdem bin ich skeptisch weil man dort auch schlecht ran kommt.

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  • Das stimmt, aber die im Werk sind ja auch ran gekommen. Im eingebauten Zustand geht es jeden falls nicht. Ich hab das Nieten auch mal gelernt, fühl mich gleich 10 Jahre älter dadurch:-))))))))

  • @ mossi, auch da gibt es einen Unterschied. Gerichtlich bestellen darf ich mich mit meiner Ausbildung auch (nach Ablauf von 2 oder 3 Jahren), was ich aber nicht möchte, da ich zusätzlich im Besitz einer KFZ Werkstatt bin und es deswegen Probleme geben könnte. Außerdem möchte ich weiterhin unabhängig sein und keine GA für Gerichte ausfertigen. Den anderen Bereich, sprich Unfallrekonstruktion, den darf ich nicht durchführen. Dazu muss man zwingend Ingenieur sein und einen extra Studiengang für dieses Thema absolvieren. Ansonsten sind meine Gutachten absolut Gerichtverwertbar!


    Ich bin immer der Meinung, nichts machen, was irgendwie zurück zu führen ist, dass man als Geschädigter (aufgrund einer nicht eingetragenen Veränderung) den Verlust seines Recht zur Entschädigung erhält. Nur ganz im Ernst, ich kenne keinen Gutachter der genau weiß, dass die Ankerplatte nicht verschraubt sein darf, sondern mit speziellen Nieten eine Verbindung eingehen muss. Da wird niemand nach gucken, es sei denn und da hast du Recht, er verliert sein Rad. Nur ist das dann sowieso ein eigenschaden und da es keinen Gegner gibt, wird auch kein Gutachter sich mit der Sache beschäftigen. Wie immer, es sei denn, es gibt "menschliche Verluste". Aber das wäre jetzt wirklich zu weit ausgeholt, kann passieren, ist aber sowas von unwarscheinlich, dass ich andere Dinge, die hier im Forum oder auch anderswo kommuniziert werden, wesentlich extremer finde. Und da wäre die Chance erwischt zu werden, wesentlich größer. Nur dies wird dann halt eher akzeptiert.


    Also vorsichtig sein ist gut, aber eine Schraubverbindung, es sind ja auch mehrere Schrauben (ich habe jetzt nicht gezählt) ist immer noch besser, als schlecht genietet und das mit einem sehr dünn gerosteten Achskörper.


    Ralle

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