ABE für AHZV KTA-Nr. 1005

  • Hallöchen,


    ich habe gerade mit einem freundlichen TÜVler gesprochen, der meine AHZV eintragen soll. Eigentlich ja kein Drama, aber unter der KTA-Nr., welche auf dem Typenschild der AHZV steht, kann der gute Mann im PC leider keine ABE finden. Auch ein Kollege konnte keinen Abzug der Betriebserlaubnis finden.


    Er meinte, ich soll einfach im Netz oder sonstwo einen Abzug von dem Original besorgen und dann kann er damit arbeiten. Leider habe ich aber nur die ABE für die Trabis mit neuerem Fahrwerk gefunden (http://www.trabantforum.de/ubb/Forum1/HTML/005017.html). Meiner hat aber Blattfedern, sprich die KTA-Nr. auf der AHZV stimmt nicht mit der der ABE überein.


    Meine Frage ist daher: Hat irgendjemand hier eine ABE für besagte AHZV und würde mir diese freundlicherweise ablichten und für meine Eintragung zur Verfügung stellen ? Oder ist die oben verlinkte ABE die, die ich brauche und "Mischfederung" (so steht es in der ABE) lässt sich auch auf das Blattfedermodell übertragen ?



    Danke im Voraus und viele Grüße,
    Jason


    Kurzes Update: Das KBA sagte mir gerade am Telefon, dass, aufgrund des alters des Dokuments, besagte ABE vom TÜV in Berlin im Bundesarchiv angefordert werden muss. Das klingt aufwändiger als erwartet..

  • Ist das nicht die Aufgabe des Prüfers herauszufinden, ob es unter der Nummer eine BE gibt, nötigenfalls Einsicht zu nehmen oder zur Einsichtnahme anzufordern und dann die Eintragung vorzunehmen? Ich meine, wofür bekommt er denn sein Geld?

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Ich hatte die Montageanleitung "AHZV für Blattfeder" mal hier ablegen lassen http://www.trabitechnik.com/index.php?lang=de&page=57&page_number=5#Anbauvorschrift der weiterentwickelten AHZV (Blattfeder) für den Trabant P601.
    Aber KTA 1005 kann ich jetzt auch lesen. Der Text im Original, neben VEB Kombinat Anlagen und.... ist blau aufgestempelt und lautet , obere Zeile " ab 6 / 87" untere Zeile " neue BAG-Nr. 2370 " evtl. ist da was bei der KTA zu finden.
    viel Glück

  • Laut Dekra muss man die gar nicht mehr eintragen lassen.
    Anhängelasten stehen jetzt immer im Schein und dadurch würde es wohl für den PKW eine generelle Freigabe geben.


    Die Metalplakette würde an der Kupplung genügen, wenn die Lasten bereits im Schein stehen.

  • Also ich habe im Oktober keinen TüV bekommen, weil die Dame von der Zulassungsstelle vergessen hatte, bei der Umschreibung
    der Fahrzeugpapiere den AHZV wieder einzuschreiben. Bei den ganzen Eintragungen ist mir das garnicht aufgefallen.
    Die Dame vom Amt hat mir das zwar nachgetragen aber den TÜV muste ich wiederholen :( !

  • Danke für die vielen Antworten.



    Leider hilft der Beitrag 'Alles zur AHZV' nicht weiter, da es nicht um die 2370 geht.


    Verlinkte Anleitung werd ich dem Prüfer zeigen, vlt hilft's ja.


    Am sich würde ich ja einfach so fahren, aber wenn das jeder Institution anders handhabt, hab ich nichts gewonnen.