DDR-Parkscheiben u.ä. laut Einigungsvertrag 1990 weiter gültig ?

  • Hallo, im Gespräch mit der Rennleitung (Polizei) während eines Olditreffens bekam ich
    den Hinweis, dass die alten DDR-Parkscheiben im öffentlichen Parkraum nicht mehr gültig
    sind.



    Eigentlich klar, oder?
    Ich kann mich allerdings entsinnen, dass im Einigungsvertrag 1990 sinngemäß stand,
    dass derlei nicht sicherheitsrelevanten Dinge weitergenutzt werden dürfen. Blöderweise
    find ich mich im Paragraphendschungel nicht so zurecht und den Absatz jetzt nicht wieder.
    Mit dem netten Herrn in Grün (ja, haben die hier noch an) bin ich so verblieben, ihm
    die Antwort per Mail zu schicken. Dann hätte er was dazugelernt ..


    Weiß einer von euch, wo's steht?

  • Nach deutschem Recht MUSS das Ding Eckig und blau sein, glaube mit bestimmten Mindestabmessungen sogar. Das hat mit em Einigungsvertrag nichts zu tun, da es kein Fahrzeugteil ist, sondern Zubehör ohne Zulassung bzw. Eintragungspflicht, gleichzustellen mit ner Autovase. Anders sähe dasaus, wenn da drauf eine KTA-Nummer wäre und man Parkscheiben eintragen lassen müsste :D

    „Die Zensur ist das lebendige Zeugnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.“

    (Johann Nestroy)


  • Und ich habe im vergangenen Jahr wegen meiner DDR-Parkscheibe in Dänemark eine mündliche Verwarnung bekommen. Aber nur weil sie nicht richtig gestellt, und im falschen Fenster angebracht war. Als ich darauf aufmerksam gemacht wurde, bemerkte ich dass die dänischen Scheiben so aussehen wie meine von VEB Mantissa. :)

  • Ich hab noch eine mit Schiebezeiger vom VEB IFA - Vertrieb an der Sonnenblende meines Hugo, die fand letztens eine Politesse "niedlich". Allerdings ist die blau.

  • So eine mit Schiebezeiger habe ich auch noch im 81er. Werde mir aber auch eine noch eine blaue ins Auto legen, wenn er wieder auf der Straße ist