• Keine juristischen Spitzfindigkeiten, sondern nur die Frage, ob man eingebaute Gurte auch prüfen lassen muß, oder nicht, und was passiert wenn sie nicht geprüft sind.


    Man kann auch gewissenhaft nach den Montiervorschriften der Hersteller arbeiten und sich dann die teure Abnahmeprozedur ersparen, wenn dazu keine Pflicht vorliegt. Dann hat man zwar keine amtliche Prüfung, aber trotzdem eine erhöhte Sicherheit.
    Ich gehe mal davon aus, daß du genug Erfahrung hast, und auch ohne amtliche Prüfung auf dein Werk vertraust.


    Natürlich kann man genauso gut stümpern oder es nach geltendem Recht gleich bleiben lassen. Darum ging es nicht. Von daher verstehe ich deinen Einwand nicht. Eine Gurtpflicht, die nicht besteht, braucht man nicht zu umgehen.

    Wo sind die Trabifrauen?


    ----ﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ---

    2 Mal editiert, zuletzt von Schrauberin ()

  • Zeige mir doch mal bitte eine Einbauvorschrift für 3-Punkt-Gurte im 601.
    Ich kenne keine, deshalb wird das immer auf eine Einzelabnahme hinaus laufen.

  • Einbauvarianten wurden doch schon genannt. Daran kann man sich orientieren.
    Sicher, mit ner Abnahme hat man das Siegel, daß von Amts wegen sicher ist.
    Aber andererseits, wenn z.B. die hier angesprochenen Varianten ohne Abnahme montiert werden, tut man trotzdem was für die Sicherheit. Ich nehme an, da improvisiert der Prüfer ebenso wie du, und dann kannst du dir das Geld auch sparen, wenn keine Abnahmepflicht herrscht. Allein der Stempel macht den Gurt nicht sicherer, auf die fachkundige Montage kommt es an.

    Wo sind die Trabifrauen?


    ----ﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ---

  • Also, alles was nicht Serienmäßig verbaut war und was nicht zu dem Zeitpunkt der Betriebserlaubniserteilung zur Prüfung vorgelegt wurde ( in dem Fall das KTA) , wurde bei Weiterentwicklungen erweitert, bzw als Nachrüstung freigegeben. Da das KTA und auch Sachsenring kein Erweiterung mehr erteilen kann, ist es nur per Einzelabnahme möglich. Dazu benötigt man natürlich Freigegebene Bauteile, entweder mit ABE nach Regelung "schieß-mich-tot" oder als Materialgutachten. So, Sicherheitsgurte gibt es universelle zu kaufen, den Oldtimerhändler hatte ich auch schon gesehen, oder auch Stevens-wesel.de, der bietet sogar universelle 3-Punkt Automatikgurte an, wo man die Rolle in individueller Einbaulage verbauen kann. Dann werde ich dies wohl mal angehen, wenn bisher keiner soetwas gemacht hat.
    Sind Gurte eingebaut, MÜSSEN die auch verwendet werden! Und Kinder unter 1,50m müssen in geeigneten Rückhaltesystemen transportiert werden. Wir sind früher auch im Käfer unter der Heckscheibe mitgefahren, nur waren damals (in der soooo tollen Zeit) die Anzahl der Verkehrstoten wesentlich höher und das bei wesentlich weniger Verkehr!


    Ralle

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

  • Danke @ralle
    So, jetzt noch mal die Frage, was schlimmstenfalls passiert, wenn jemand Gurte einbaut, benutzt und sie wegen fehlender Gurtpflicht nicht abnehmen läßt.
    Manchmal will ich es aus Neugier genau wissen.
    Und sag jetzt nicht, daß das nicht "Technik" ist.

    Wo sind die Trabifrauen?


    ----ﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ---

    Einmal editiert, zuletzt von Schrauberin ()

  • Sind Gurte eingebaut, MÜSSEN die auch verwendet werden!

    Nein! Das ist entsprechend §21a StVO juristisch nicht korrekt. Für den Trabant 601 waren im Geltungsbereich der StVO und in Auslegung der Vorschrift zu keiner Zeit Gurte auf den Rücksitzen vorgeschrieben und vorgesehen. Daher besteht auch keine Anlegepflicht, selbst beim (nachträglichen) Einbau. Dass das im praktischen Einzelfall sinnfrei ist, steht außer Frage.


    Weiter im Thema...

  • @Schrauberin, da es keine ABE für Gurte hinten gab, gibt es nur die Möglichkeit sie eintragen zu lassen, ansonsten fährt man ohne gültige ABE, sprich Zulassung. Und könnte damit seinen Versicherungsschutz verlieren. Ich halte nichts davon, dann damit rum zu fahren, das ist genauso wie bei nicht eingetragenen Auspuffanlagen, Fahrwerken, Rädern etc? Wo kein Kläger, da kein Richter, das würde ich trotzdem nicht riskieren.


    Vor allem weil es eine Kundin ist, die diese Gurte von mir eingebaut haben möchte, da muss ich als Fachmann das auch ordentlich durchführen. Das versteht sich von selbst.


    Ralle


    http://www.oldtimer-markt.de/kinderimoldtimer



    @Tacker, das ist quatsch, siehe den Beitrag, den ich schonmal in einem anderen beitrag zitiert hatte

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

    Einmal editiert, zuletzt von ralle ()

  • "Ordentlich ausführen" und "abnehmen lassen" sind aber zweierlei.
    Ein "ordentlich ausgeführter" aber nicht eingetragener Gurt ist darum nicht sinnlos und muß nicht zum Erlöschen der ABE führen.


    Der Vergleich mit Auspuffanlagen, Fahrwerken, Rädern hinkt, weil dazu schon in der Typzulassung von anno Tobak und den nachfolgenden Ergänzungen eindeutige Regelungen getroffen sind.


    Auf nichts anderes bezieht sich meine "untechnische" Frage, mit der sich aber alle, die nach der "Technik" voreilig zum Prüfer rennen, konfrontiert sehen.

    Wo sind die Trabifrauen?


    ----ﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ♥♥♥ﭼﺡﻶﭼﺡﻶﮎﺦ---

  • Was ist eigentlich,wenn ich mir einen Trabant aus der Tschechei mit werkseitig verbauten hinteren Gurten
    kaufe ?
    Muß ich damit hier auch zur Abnahme ?

  • Nochmal @ Schrauberin, da es keine KTA Freigabe für den Einbau von 3-Punkt Sicherheitsgurten hinten im 601 gab, muss man auf universale Einbausätze zurückgreifen, für die es zwar eine ABE gibt, aber die nicht vorhandenen Einbauverschraubungen müssen offiziell abgenommen werden! Und dies muss man mit einem amtlichen Prüfer abstimmen. Leute macht doch kein Drama draus, ich wollte nur wissen, ob dies schon jemand gemacht hat mit der Nachrüstung von 3-Punktgurten beim 601? Erst bist du gegen das verwenden von Gurten und jetzt willst du hier mit biegen und brechen versuchen einen Einbau und eine nicht Abnahme ausdiskutieren.


    Ohne eine Abnahme ist es illegal mit dem Wagen weiter zu fahren, Punkt. Andere fahren auch mit umgebauten und nicht eingetragenen Bauteilen rum, wie z.B. Felgen und finden das Ok. Ich nicht! Und das macht es auch nicht legaler, wenn man es nicht so schlimm findet. Gesetz ist nunmal Gesetz, und bin eine Fachwerkstatt und wenn ein Kunde den Einbau möchte, muss ich den abnehmen lassen, sonst mache ich mich strafbar. Darüber brauchen wir nicht weiter diskutieren.


    Es geht nur darum, das ich eine Hinweis haben möchte, um es leichter zu haben, beim Einbau und Eintragen, Punkt. Hat wohl keiner, also mache ich das in Rücksprache mit meinem Prüfer in der Werkstatt und werde das Selbstverständlich dann hier kundtun.


    Ralle

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

  • @Tacker, das ist quatsch, siehe den Beitrag, den ich schonmal in einem anderen beitrag zitiert hatte

    Soso, Quatsch... || Welchen Beitrag meinst Du? Bzw. zeig mir bitte, wo das steht!


    Ich kenne Dich nicht persönlich, aber als jemand, der mit seiner beruflichen Reputation in einem öffentlichen Forum wirbt, sollten Deine Gutachten doch auch wenigstens einer erstinstanzlichen Prüfung standhalten, oder? Von daher kann ich solche pauschalen Aussagen nicht stehen lassen. Das Thema gab's hier schon einmal: Trabant 500 Sicherheitsgurte nachrüsten


    Der Link zum Oldtimer-Markt bzw. die Ausführungen dort sind unvollständig und z.T. irreführend, aber das ist leider ein generelles Problem von Internetquellen. Daher wäre ich auch vorsichtig, mich darauf zu berufen.
    Fakt und Rechtslage ist: Kinder unter drei Jahren dürfen ohne Sicherheitsgurte gar nicht befördert werden. Kinder ab drei Jahren haben auf dem Rücksitz Platz zu nehmen, wenn es keine Möglichkeit der Sicherung gibt. Sind dort Gurte vorhanden, sind entsprechende Rückhalteeinrichtungen für Kinder zu verwenden, ansonsten darf ich dort keine Kinder transportieren. Für Personen über 12 Jahren o. 150cm Körpergröße besteht allerdings keine pauschale Gurtanlegepflicht auf Plätzen, die herstellerseitig nicht damit ausgerüstet waren. Im Sinne der Sicherheit irrsinnig, aber juristisch korrekt. Vergleichbar mit dem Anbau von Zusatzbeleuchtung: Die muss den Bauartvorschriften entsprechen und funktionieren. Ich habe aber keine Pflicht, bspw. am Trabant nachgerüstete Tagfahrleuchten auch zu benutzen.

  • beim 601er ist nur der Doblina 2-Punkt Beckengurt erlaubt. Dafür gibt es noch vereinzelt zugelassene Kindersitze ( Bild von meinem stelle ich ein). Auf Grund der fast nicht vorhandenen Verfügbarkeit werden vom TüV Süd auch universelle akzeptiert, wenn die Befestigungspunkte und die Versteifungsplatten dehnen von Doblina entsprechen. Es gibt keine Freigabe für 3-Punkt Gurte im 601er hinten, der 1.1er hat ne andere Typzulassung und ist irrelevant. Problem ist beim Unfall der Versicherungsschutz...

  • @ ralle
    Könntest du den Einbau und die Abnahme hier dokumentieren, damit spätere Versuche einen Anhaltspunkt haben?

  • Immer wenn das Thema aufkommt, dann sind die Diskussionen auch die Gleichen. Jeder meint es am besten zu wissen.
    Zuallererst können wir hier festhalten, dass das Thema Sicherheit hier und anderswo immer eine Frage der Ansicht ist. Von daher istdie Diskussion ob und ob nicht sinnlos.


    Das nächste ist die Zulassung. Jens ich muss dir widersprechen.Da es den 601 mit Gurten hinten gab (Tschechen-Export), gab es auch eine KTAZulassung dafür. Ich habe sie aber leider nicht.
    Und so trifft es Mossi sein Beitrag ganz gut. Ich hab es auch so und ähnlich in den letzten 25 Jahren erlebt.
    Fazit bleibt: Wer auf Nummer sicher gehen will, der geht zu Tüv/Dekra und spricht die Sache durch. Es gibt immer einen Weg. Und wenn dann alles eingebaut und eingetragen ist, dann sollte es zu 99,9% keine Schwierigkeiten mehr geben.


    Wer es einbaut wie er lustig ist und nicht einträgt oder es dann trotz Vorhandensein nicht anlegt, der muss sich ggf. über Garnichts wundern, sei es bei Kontrollen oder Hauptuntersuchungen.
    Und so bitte ich die rechtliche Diskussion einzustellen und sich auf die Technische zu konzentrieren, sonst kommt mein Löschfinger ;)

  • Da es den 601 mit Gurten hinten gab (Tschechen-Export), gab es auch eine KTAZulassung dafür

    Womit wir bei der Frage des Geltungsbereiches der KTA für die Gurte wären.


    Ich finde es sehr schade, daß diese Diskussionen nicht zu Ende geführt werden sollen.

  • Wenn du diesen KTA-Auszug hast, dann können wir gern weitermachen. Aber ohne den ist die Diskussion doch sinnlos oder?

  • Dann bräuchten wir mal die tscheschische Betriebserlaubniss vom Trabant! Das hat aber nicht die KTA gemacht, sondern die tschechische Behörde!


    Solange die nicht vorliegt sollten wir uns an die deutsche halten... Aber was bringt sie dann für deutsche Autos? Siehe auch diverse Diskussionen vom Thema Schwalbe und Co. aus Ungarn (45Km/h laut ungarischer Betriebserlaubnis > an Hand Rahmennummer indentifizerbar)...


    Tim: Ich sehe das so, wenn du einen tschechischen Trabant hast ist ein 3-Punkt Gurt legal und beim deutschen Trabant nicht!

  • Das werden wir ohne Unterlagen des KTA bzw. von Sachsenring nicht abschließend klären können. Jens ich sehe das etwas anders (kann mich aber auch irren). Der Produzent erstellt ein technisches Datenblatt (so wie eine ECE Konformitätserklärung) und damit wird dann im entsprechenden Land eine Betriebserlaubnis ausgestellt.
    Insofern gehe ich davon aus, dass es eine KTA-Langversion dieser Erklärung gibt, die alle technischen Spezifikationen enthält bzw. wenn nicht vom KTA dann von Sachsenring. Kurzversionen findet man ja im Netz.


    Und wenn die Tschechen Gurte wollten für eine Zulassung, so wird das KTA/Sachsenr. nicht extra Gurte erklärt haben, sondern einfach bestätigt haben, dass das Fahrzeug mit den Tschechenregeln konform geht, was dann die Gurte bzw. zumindest die entsprechende Aufnahmepunkte beinhaltet hat.


    Und letztendlich werden die aber (das ist jetzt aber reine Spekulation) keine extra Tschechen-Konformit.-Erklärung gemacht haben, sondern einfach die vorhandene erweitert haben.
    Und wie man sieht sind ja auch hierzulande öfter Fahrzeuge aus der Zeit mit Aufnhamen anzutreffen. Und die werden eine Zulassung aus der DDR haben und kein Reimport aus der CSSR.
    Da werden die einen Tag Autos mit gebaut haben und nur 50% dieser Charge sind nach CZ exportiert worden.