• Bei fremden Mitfahrern lasse ich mir eine ADAC-Haftungserklärung unterschreiben. Andere wissen, was sie tun.
    Nach Anklam bin ich auch 400km auf der Rückbank gefahren.


    Bei einem Unfall wird wohl eher der hintere Mitfahrer vom Gepäck und der ausgerissenen Rücklehne erschlagen.

    Wo sind die Trabifrauen?


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  • Da hätte man jetzt fast die Uhr nach stellen können, immer wieder das gleiche...


    Kaum wird versucht, auf Sachebene die Nachrüstung von Sicherheitsausstattung zu diskutieren, schon muss mindestens einer damit prahlen, wie cool es sei, drauf zu verzichten, und was man früher alles gemacht hat.


    Natürlich war früher vieles anders und das wissen sicher auch alle, aber darum gings doch in diesem Thread gar nicht!

    Bei einem Unfall wird wohl eher der hintere Mitfahrer vom Gepäck und der ausgerissenen Rücklehne erschlagen.

    Leider hast du bei dieser Überlegung vergessen, dass der hintere Mitfahrer in diesem Falle selbst zum frei umherkatapultierten Gepäckstück wird und damit auch die vorderen angeschnallten Insassen erheblich gefährdet.


    Gruß Steffen

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

  • Bei einem Unfall wird wohl eher der hintere Mitfahrer vom Gepäck und der ausgerissenen Rücklehne erschlagen.

    Kleine Unfälle < 30 km/h, können ohne Gurt problemlos tötlich enden, mit Gurt hat man eine gute Chance mit blauem Auge davon zu kommen. So einfach ist das für mich. Über größere Unfälle brauchen wir beim Trabant nicht philosophieren, da hat man eh schlechte Karten.


    Abgesehen davon hat Fridl absolut recht. Ich habe auch nur darauf gewartet, dass solche Argumentation hier aufpopt. Lasst uns den Thread doch bei einer technischen Diskussion belassen. Welche Risiken man in Kauf nimmt, entscheidet am Ende eh jeder selbst.


    Edit: Zurück zum Technischen. Folgende Fragen muss ich noch klären:


    1. Die Verstärkungen in den C-Säulen wo die Gewinde drin sind werden nur eingeschoben und dann verschraubt? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, wie man die einschweißen könnte.
    2. Wie kommen die Verstärkungen unten in die Radkastenverstärkungen auf der Bodengruppe? Sind die so klein, dass man sie durch die Öffnungen über den Dreieckslenkerglocken schieben kann?
    3. Spricht rechtlich etwas gegen Gurte anderer Hersteller? Das muss ich wahrscheinlich meinen Prüfer fragen.
    4. Spricht technisch etwas gegen Rollgurte so wie diese hier: http://www.ebay.de/itm/Sicherh…7d3714:g:dOMAAOSw-0xYN8gS


    Gruß, Felix

  • Hallo Schrauberin, das ist mehr als nur Leichtsinnig, ich würde als Elternteil meine Kinder auf keinen Fall ohne Sicherheitsgurt in einem Kraftfahrzeug befördern lassen. Auch in Hinsicht auf eventuelle Regressansprüche im Unfall Falle, solltest du dies auch nicht machen. Früher war wesentlich weniger Verkehr und die wenigsten Fahrzeuge wogen 2-Tonnen, wie die heutigen SUV's.


    Außerdem war das auch nicht die Frage, sondern wie man in eine Limo hinten Gurte nachrüsten kann, weil meine Kundin dies gerne möchte


    Ralle

    wenn's gekracht hat.... RS Sachverständigenbüro Göttingen


    ...wir bringen ihr Auto ins rollen... RS Automobile Göttingen

  • Ich möchte gewiß nicht den Sicherheitsaspekt von Gurten in Abrede stellen. Statikgurt ist besser als nichts, und 3-Punkt-Gurte sicherer als 2-Punkt-Gurte, keine Frage. Wer sein Auto nachrüsten möchte, soll es doch machen.


    Trotzdem muß der Hinweis erlaubt sein, wie es denn früher gemacht wurde. Wie kann es in den alten Kfz heute noch gemacht werden? Woher sollen gerade Jüngere das wissen? Siehe die (ratlose) Eingangsfrage:

    ich würde mal gern wissen ob man die sicherheitsgurte hinten nachrüsten muss oder nicht wenn mann hinten leute mitnehmen will

    Und es mu0 auch der Hinweis erlaubt sein, wie Fahrer und Mitfahrer damit umgehen können, wenn nicht auf den aktuellen Sicherheitsstandard nachgerüstet wird.


    Jetzt lehn ich mich mal ganz weit aus dem Fenster: Wer um seine Kinder oder fremde Mitfahrer Angst hat, sollte das Risiko einer Fahrt mit dem Tranbant abschätzen können. Besten Schutz der Kiddies beitet nur ein Kfz mit Gurt, Scheibenbremse, Knautschzone, Seitenverstärkungen etc.
    Jede Teilnahme am Straßenverkehr, ob zu Fuß, mit dem Rad oder Auto, birgt ein Risiko. Eltern sollten das Risiko abschätzen und notfalls ein Auge zudrückend und sich vorausschauend verhalten. Ein Trabant ist immer noch ein Trabant, ob mit oder ohne Gurte hält er in Extremsituationen nicht mit modernen Kfz mit.

    Wo sind die Trabifrauen?


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  • Zu den Gurten gehören auch entsprechende Kopfstützen an den Sitzen. Wenn ich einen Kindersitz befestigen will, mag das gehen, für Erwachsene ist es lebensgefährlich (Sagt einer der seit 6 Wochen an HWS rumlaboriert weil ihm wer in den modernen A3 hinten reingerauscht ist ...)

  • Meinst du diese kleinen Buckel im Caro-Tramp? Ob's das bringt? Ich dachte in einer ersten Idee daran, die Rückbank aufzutrennen und da irgendwie Führungen für Kopfstützen wie auf den Vordersitzen einzubauen. Hinten die gleichen Kopfstützen wie vorne sieht ja auch halbwegs systemkonform aus.


    Beim Umklappen der Rückbank muss man dann eben die Kopfstützen raus nehmen. Das war bei meinem Opel damals aus so.

  • Ich denke seit einiger Zeit über dasselbe Problem nach. Ich würde es so machen: Gurte gibt es z.B. hier http://www.oldtimer-sicherheit…-youngtimer/sonstige.html Da gibt es auch Befestigungswinkel. Ich würde den Laden mal anfragen, wie das eintragungstechnisch aussieht, was sie für Unterlagen zu den Gurten und Befestigungsteilen haben und damit und mit dem Auto zum Gutachter gehen und den wieder fragen, wie er den Einbau sieht. So richtig viel Erfahrung scheint es allgemein mit der Gurtnachrüstung im Trabant nämlich nicht zu geben, sonst wäre hier mehr konkreter technischer Input zu lesen... Die obere Gewindeplatte müßte man halt irgendwie von unten in die C-Säule bugsieren und ggf. mit Senkkopfschrauben befestigen.

  • Wie ist das mit den Eintragungen?
    Die Gurte hinten sind ja nicht vorgeschrieben, also herrscht auch keine Benutzungspflicht. Das wurde ja schon erörtert.
    Ändert sich das, wenn die Gurte eingetragen sind?

    Wo sind die Trabifrauen?


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  • Da ändert sich schon was wenn sie nur eingebaut sind. Die Betriebserlaubnis des Autos erlischt.
    Und was drin ist muss auch benutzt werden.

  • Die BA erlischt beim Trabant schonmal nicht, weil es eine Nachrüstungsfreigabe von Sachsering bis runter zum P50/60 gab.


    BA-Erlöschung wg. Gurteinbau gilt selbst in Fachkreisen (Prüfwesen / Rechtsprechung) als Grauszone - Grundsätzlich ist nämlich das Motiv der Nachrüstung (hier Sicherheitsgewinn) abweichend von anderen Umbauten á la Tuning zu sehen.


    Mit Einbau kommt automatisch die Anlegepflicht.


    Es herrscht ein Konsens in Richtung "fachlich korrekte Durchführung", eine Eintragung ist machbar, aber nur eingeschränkt sinnvoll, das bspw. ein nicht existenter Hersteller keine Freigaben mehr erteilen kann.
    Manch Prüfer machts, mancher machts nicht - 3 Prüfer - 4 Meinungen.....

  • Als ich vor 2 Jahren Gurte auf der Rücksitzbank einer Limousine eintragen liess, gab es ein "Gutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis".
    Und einen Dreipunktgurt nachzurüsten war auch von Doblina nicht vorgesehen.
    Hast du mal eine Kopie dieser Nachrüstungsfreigabe vom AWZ? Demnächst steht sowas wieder an, vielleicht hilft die zusätzlich.
    Und, auch eine Scheibenbremse ist ein Sicherheitsgewinn, die ordentliche Ausführung der Arbeiten muss, auch wie bei den Gurten, von einem Prüfing. abgesegnet werden. Unter Umständen könnte die ursprüngliche Ausführung sicherer gewesen sein...

  • Mit Einbau kommt automatisch die Anlegepflicht.

    Ich bezog mich mit meiner Annahme auf



    Anschnallpflicht in Oldtimern
    Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.

    Meine Interpretation: Wenn Gurte nicht vorgeschrieben sind, müssen sie weder angelegt noch eingetragen werden, auch wenn sie nachträglich eingebaut werden.
    Wenn sie weder eingetragen sind noch nach E-Freigabe montiert sind, zählen sie im Sinne der BE sowieso nicht als Gurte.
    Da der Betieb aus ohne Gurte aber zulässig ist, ändert sich nichts, wenn jemand ein paar schöne "Gepäckbänder" um die Rückbank tüdelt. Das wäre jetzt meine Deutung.

    Wo sind die Trabifrauen?


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  • Warum?
    Je nachdem wie gewissenhaft er montiert ist, tritt eine Verbesserung der Sicherheit ein. Keine Frage. Vielleicht hat man dann keinen Gurt nach ECE R schießmichtot, aber immerhin einen Gurt der besser ist als kein Gurt.
    Jede Sicherung ist zu begrüßen.
    Das ist doch unabhängig davon, ob eine Gurtpflicht herrscht, oder ein Prüfzeichen/Abnahme erforderlich ist.
    Durch das Fehlen einer Sicherungsflicht wird doch die Sicherung an sich nicht sinnlos?

    Wo sind die Trabifrauen?


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  • Nö, aber wenn du nun dein Kind mit den schönen "Gepäckbändern" anschnallst, werden die doch dann nicht per Definition zu zugelassenen Gurten, oder?
    Entweder mache ich das richtig und kann einen ordnungsgemäßen Einbau nachweisen, oder ich lasse das. Keine zusätzlichen Löcher im Auto sind auch was Schönes. Was ich an meinem Auto im Übrigen getan habe, also das zu lassen.
    Irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten sind nicht so mein Ding, es erinnert mich an die Aktion von Guido, der sich einen monströsen Telefonhörer ins Auto bauen wollte (oder sogar hat), um das Handyverbot damit zu umgehen. 8o