Anhänger für P601L: Sinnhaftigkeit, Vorgehensweise, Teilebedarf

  • Mehr als 750kg für den Anhänger sind bei der B nicht drin, so jedenfalls mein Stand. Oder irre ich mich?


    @P60W
    Habe ich gelesen, war aber nicht so recht das Richtige dabei.
    Ich schaue ab und zu bei ebay Kleinanzeigen, aber Hänger mit abgelaufenem TÜV oder gar fehlenden Papieren mag ich eigentlich nicht haben.



    Gruß
    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Da hört man beides immer wieder. Mal sind die 750kg im Gespräch, manchmal die 3,5t zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen. Letzteres hat mir neulich auch ein Fahrlehrer bestätigt. 100%ig ist das aber auch nicht. ;)


    Edit: http://www.tuev-nord.de/de/fue…sen/klassen-b-be-8726.htm


    Der TÜV-Nord bestätigt das so.
    Also dürfen die 3500kg mit beiden zulässigen Gesamtmassen nicht überschritten werden.
    Ansonsten bleibt noch B96, der ist wohl recht günstig.

  • Meiner hatte damals auch nichts dazu. Überhaupt kein Ding. Dekra, neu ausgestellt fertig. Wenn ein geringerer Kaufpreis dies rechtfertigt ist alles iO.

  • Klingt tatsächlich so, als ob nur die Gesamtfuhre nicht mehr als 3500kg haben darf.


    @P60
    Ist halt wieder mit mehr Aufwand verbunden. Wie bringt man den Anhänger zum TÜV?


    Gruß

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  • Der Anhänger darf auch wenn man nicht im Besitz der Klasse BE ist, maximal so schwer sein wie das Zugfahrzeug Leergewicht hat.
    Das ist z.B. bei einem VW T5 ausstattungsbedingt bei 2.259 kg.
    Theoretisch dürfte der Anhänger also genauso schwer sein. Damit wäre man aber mit 4.518 kg deutlich über den limitierenden 3.500 kg. Ist demnach nicht zulässig.
    Der Anhänger darf in diesem Fall maximal 3.500 - 2259 = 1241 kg schwer sein.
    Auch mit der normalen FS Kl. B. Und das sind immer noch deutlich mehr als die propagierten 750 kg.

  • Anhängen und hinfahren...


    Ein Hoch auf CE und unbegrenzte Tonnage :D

  • Das ist aber nur die führerscheinmäßige Seite, natürlich muss auch nach der zulässigen Anhängelast der Zugfahrzeuges geguckt werden.


    Eine weitere Sache ist die, z.B. ein Wohnmobil auf VW Amarok-Basis mit einem Leergewicht von erfundenen 2.900 kg, das darf vielleicht technisch weitere 3.000 Kilogramm ziehen.
    Für den FS Kl. B-Besitzer ist aber bei 600 kg Schluss, obwohl er vielleicht meint einen 750 kg-Anhänger ja immer ziehen zu dürfen.


    Und dann kommt noch die Geschichte mit den 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen. Auch das muss der geneigte Verkehrsteilnehmer bei einer möglichen hochnotpeinlichen Befragung durch die Ordnungshüter richtig bewerten können.

  • Noch nie Probleme gehabt...außerdem wer hält schon nen 100t Schwerlastzug an? Oder den Traktor mit überladenen Raps-Anhängern? :D


    Wir schweifen ab, ich denke jeder der einen Anhänger hat sollte sich klar machen was er ziehen darf und was das Auto kann.
    Die 100km/h Regelung ist doch nun schon wieder ein ganz anderes Thema. Ich denke das wird für den TS auch nicht in Frage kommen.
    Außerdem lautet die Überschrift immer noch Sinnhaftigkeit am 601.

  • Der Anhänger darf auch wenn man nicht im Besitz der Klasse BE ist, maximal so schwer sein wie das Zugfahrzeug Leergewicht hat.



    Da frag ich mich doch, warum mein Kombi 2200Kg zulässige Anhängelast eingetragen hat, wenn's sowieso keiner fahren darf. Einen "kleinen" Unterschied zwischen B und BE gibt es schon noch! Sonst währe auch die Hälfte aller Trailerfuhren, die man so sieht illegal.

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Habe ich mich vielleicht missverständlich ausgedrückt?
    Ohne BE maximales Anhängergewicht wie Leergewicht des Zugfahrzeuges, bis 3,5to gesamt erreicht sind..
    Mit BE bis zur maximal zulässigen Anhängelast oder bis 3,5to gesamt.
    Der Hersteller deines Kombis kennt ja deinen Führerschein nicht, er gibt an wieviel technisch geht. Und ja, so einige "Fuhren" sind vermutlich hart an der Legalität.

  • Ja, war leicht missverständlich. ;)
    Aber auch das wäre dann noch seltsam. Der Karren wiegt 1650 Kg und darf 2200 Kg ziehen. Laut Zulassung. Macht dann etwas mehr, als 3500 Kg.
    Allerdings habe ich auch noch die Führerscheinklasse 3 erworben und bin mir mit dem aktuellen Reglement nicht ganz sicher.
    Ich brauche nach deiner Aussage also die C1E (3) um mein Fahrzeug an der technischen Grenze zu bewegen, oder?


    Ich glaube, ich hatte wieder erst geschrieben und dann gedacht... 8)

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Nein, mit deinem alten 3er darfst du bis 7.500 kg bewegen.
    Hol dir den Kartenführerschein, dann hast du es schwarz auf bunt. :)

  • Na die 3 ist doch im heutigen Maßstab die C1E. Steht zumindest auf meinem Kartenführerschein... 8)


    Hab gerade selbst noch mal etwas geblättert: Bei der BE darf der Hänger nicht mehr, als 3 1/2 Tonnen wiegen.
    Das Gespann also, wenn es denn das gibt, bis sieben Tonnen.



    Klasse BE:
    Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
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  • Hallo,


    den Trabant hatten wir ja erstmal ausgeklammert, da der Ford zurzeit sinnvoller als Zugfahrzeug ist. Der Trabi kann auch später mal noch mit AHK ausgerüstet werden.


    Wie ist der legale Weg, einen Anhänger ohne TÜV zu holen?


    Mein Ford hat Leermasse 1350kg. Somit könnte ich nach neuem Halbwissensstand mit Führerscheinklasse B auch einen 1350kg schweren Anhänger fahren, das entspricht der Leermasse des Fahrzeuges und ist weniger als 3500kg.
    Soweit richtig?



    Gruß
    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Genau.
    Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fords nicht gerade 2150 kg übersteigt, ist das richtig.


    1. Die beiden max. zulässigen Massen Fahrzeug+Anhänger =<3500 kg


    2. max. zulässige Masse Anhänger =< Leergewicht Fahrzeug.


    Ausnahme: der Anhänger hat zulässiges Gesamtgewicht =< 750kg, dann darf das Gespann auch über 3,5 t wiegen.


    Nachzulesen online beim TÜV oder ADAC oder oder...
    bsp: https://www.adac.de/infotestra…k-und-zubehoer/anhaenger/


    Anhänger abholen: entweder du fährst mit im auf direktem Weg zum nächsten Überwachungsverein oder du holst ihn mit einem anderen Hänger.
    Wenn er noch angemeldet ist, und nur wenige Monate drüber ist, könntest du ihn einfach heim fahren und ein Ordnungsgeld in Höhe abhängig der Fälligkeit der Plakette provozieren und müsstest innerhalb 2 (oder 4?) Wochen den positiven Prüfbescheid dem Verkehrsamt vorlegen.

  • Du hast rote (Werkstatt) Nummer vergessen oder das Tages-KZ...
    Wenn er noch angemeldet ist mit Eigentümer reden und mit dem KZ überführen.
    Das sind dann die LEGALEN Möglichkeiten.
    Apopo: 4 Wochen


    Wobei, wenn er gut da steht, vielleicht bis vor kurzen TÜV hatte und du es verantworten kannst: Anhängen und los.
    ICH habe ihn ohne KZ geholt und bin ohne KZ zur DEKRA und zur Zulassungsstelle. Malt mal nicht alles schwarz...
    (Man könnte jetzt wieder ausschweifen: wie Abschleppen eines nicht zugelassen Kfz was ja auch nicht so legal ist...-aber das wollen wir nicht.)

  • Ohje Ohje... erst wird alles richtig erklärt, und dann wieder durcheinandergeworfen.
    @bepone, Theoretisch darfst DU den Anhänger mit dem Ford nur ziehen, wenn er die Anhängelast (gebremst/ungebremst) nicht üßberschreitet!



    Genau.
    Ausnahme: der Anhänger hat zulässiges Gesamtgewicht =< 750kg, dann darf das Gespann auch über 3,5 t wiegen.


    hab ich ja noch nie gehört??
    und mit Klasse B darf man doch eh nur 750 kg anhängen...oder seh ich das falsch??
    mit 3,5T zGG von Anhänger und PKW iss klar...


    bitte um Aufklärung.

    Die Frösi... war das nicht ne Kinder- bzw Jugendzeitschift in der DDR mit lustigen Bastelbögen drin?? :top:
    Anklam 2016: 3.Platz in der Kategorie "Trabant Original Baujahr 79-84"
    und 4. Platz "Trabant 1.1 original"
    stirnfett.de

  • 2 Varianten für Klasse B:


    1. Zugfahrzeug zGG bis 3,5t + Anhänger zGG bis max.750kg = 4250kg zGG Gespann


    2. Anhänger zGG über 750kg, dann darf das zGG des Gespannes nicht mehr als 3, 5t betragen


    Leermassen spielen seit der Reform keine Rolle mehr. Und wie oben schon geschrieben, was fahrerlaubnisrechtlich machbar und möglich ist, muss bauart- und zulassungsrechtlich noch lange nicht passen. Und umgekehrt.

  • Hallo,


    Es wird nun dieser Anhänger werden:


    http://www.haengermarkt24.de/pi1/pi40/pd1470.html


    Wird für meine Zwecke ausreichen und hat ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Zubehör ist optional erhältlich. Hab ihn mir vor Ort angeschaut. Es gibt stabilere, aber auch labberigere Hänger.



    Gruß
    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*