Kann ich meinen Trabi mit Abschleppstange fahren

  • Hallo


    Ich wolllte fragen ob ich meinen neuen Trabi mit der Abschleppstange ziehen kann?der noch Besitzer des Trabis meinte das es denn Rahmen verzieht.
    Wer schön wenn mir jeman in denn nächsten zwei wochen sagen kan ob das geht?


    Mfg
    jonathan

  • Jetzt frag dich doch mal selber, warum haben die in Zwickau Abschleppösen am Fahrzeug angebracht! :?:

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  • Ganz einfach, ja du kannst ihn mit Stange abschleppen, jedoch bedenke, wenn die Bremsen nicht gehen sollten ist auch das gefährlich.

  • Na dann erst die Bremsen machen oder das Teil per Trailer transportieren.

  • Bei allem, wo das Leben dran hängt, sollte man nichts riskieren!!!!! Selbst, wenn Dir ein Abschleppprofi das Auto per Lkw heimbringt ist das immer noch billiger, als ein Unfall.
    Bei Bremsen, Lenkung und Reifen verstehe ich jedenfalls keinen Spaß!

  • Trabant mit Stange ohne Bremse?
    Never!
    Die Öse ist ratz fatz abgerissen. Gerade die späteren dünnen.
    Hatte schon mal einen hier, da war die Öse nach hinten angeschweisst....


    Nun nimmst du den Trailer. Gut so.

  • ich hab meinen nach nem motorschaden ebenfalls per stange schleppen lassen.
    die oese ist seitdem "etwas" krumm, wird sich der TUV sicherlich freuen.

  • Abschleppen darf man eh nur zugelassene KFZ,die nicht fahrtüchtig (aus eigener Kraft) sind. Mit 4 festen Bremsen wird er wohl eher nicht zugelassen sein.

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • Hallo


    Ja er steht schon seit drei Jahren.Ich habe einen LKW organiesiert mit Kran.Der wird denn Trabi einfach hoch heben


    Ich danke allen die zu diesen Thema geschrieben haben und mir Antworten auf meine Fragen gegeben haben.


    mfg
    Jonathan

  • Hallo


    Wir habe heute eine fahrt in demm Auto gemacht.Die Bremsen ginge doch noch einigermassen.Aber am Mittwoch wird er mit dem LKW abgeholt. Papasitt was willst du uns sagen?


    Mfg
    Schorschi12

  • Hallo.
    Natürlich kasst du den Trabi mit einer Stange schleppen ! Das Zugfahrzeug sollte aber schon top Bremsen haben und beim Trabi sollte die Lenkung IO sein. Ich hab meinen Teilespender ca. 30 km so gezogen (50km/h nicht vergessen)und die Öse hats überstanden.Schau einfach drunter,ob sie vergammelt ist oder nicht. Auf einen Trailer geht´s auch sicherer, aber wenn man keinen hat?! Von einem Schleppseil halte ich nix. Die Stange fängt da auch das Gewicht vom gezogenen Auto besser ab.


    Deine Entscheidung.....


    MFG

  • Trotzdem fällt Schleppen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges aus, weil verboten. Dazu benötigt man eine Schleppgenehmigung. Abschleppen ist es ja nicht, da kein Nothilfefall vorliegt.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Da stand nix von nicht zugelassen , sorry ?( !
    Und lese mal weiter; ich schleppte nur, weil ich nichts hatte und mein Teilespender war zugelassen.



    :thumbup: Wissen ist Macht ; nix wissen macht nix :thumbup:

  • Ob zugelassen oder nicht, zum Schleppen braucht man die Genehmigung.
    Abschleppen darf man, aber nur im Rahmen der Nothilfe, also maximal um das Fahrzeug in einen sicheren Bereich zu verbringen. Von der Autobahn bis zur nächsten Ausfahrt, von einer Haupt- in eine Nebenstrasse, usw.
    Im Zweifelsfall lieber trailern, das erspart u.U. jede Menge Ärger. :)

  • Echt? Zu mir noch nie! :)
    Es kommt darauf an wie schwer die ganze Fuhre am Ende ist, für die Nothilfe ist das aber kein Thema. Richtig abschleppen kann heute kaum noch jemand, dazu braucht man auch etwas Übung.
    Einen Fremden würde ich mir nicht hinter mein Auto hängen, am Ende ruiniert der mir dann noch mein Fahrzeug.

  • :D Wie denn?


    Beim Schleppen wird das gezogene Fahrzeug fahrerlaubnis, zulassungs- und versicherungsrechtlich als Anhänger eingestuft. Weil eben keine Verbringung im Sinne der Nothilfe vorliegt. Nach altem Fahrerlaubnisrecht zählte dieser Zug als LKW, da zweiachsiger Anhänger. Nach neuem Recht ist es nur noch entscheidend, dass das zGG der Kombination 3500 kg nicht übersteigt. Da kommt man normalerweise mit der Klasse B noch hin. Allerdings sollte man wenigstens eine Deckungskarte für das gezogene Fahrzeug mitführen, wenn abgemeldet.
    Und wie bereits gesagt, benötigt man eine Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Diese wird in der Regel sowieso nicht oder nur noch mit Auflagen erteilt.
    Da ist man mit Trailer immer besser dran, weil schlimmstenfalls ne Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen die Versicherungspflicht und Betreiben eines nicht zugelassenen Anhängers sowie ein saftiges Bußgeld wegen fehlender Schleppgenehmigung droht.