Motorumbau gemäß VEB Tuninganleitungen - Eintragungsfähig?

  • Servus zusammen,
    Aus gegebenem Anlass (abendliche Diskussion mit einem Werkstattmeister) habe ich folgende Frage:


    Inwieweit ist ein Motorumbau gemäß der 36 PS bzw 45 PS Anleitung des VEB Sachsenring eintragungsfähig?


    Zum Hintergrund: die Diskussion hat sich irgendwann ergebnislos bei Abgasgutachten im Kreis gedreht. Da der Umbau ja die magischen 20% Leistungssteigerung übersteigt, ist das nach Meinung des Werkstattleiters ein größerer Akt. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung.


    Besten Dank vorab
    Hanjo

    Projekt "Mandy" - Trabant P 601 Limousine Bj. 1989

  • Warum sollte es denn nicht eintragungsfähig sein?
    Schließlich sind auch die 45PSer z.b. von FG601, Zyprian etc. möglich einzutragen, wie es ja u.a. hotwheelz gemacht hat.
    Die Frage ist doch, wie genau nimmt es der Prüfer und welche Auflagen stellt er dir.
    Wäre ich Prüfer, würde ich Abgas- und Leistungsgutachten sehen wollen. Brems-/Fahrwerk-Update sollte über dem selbstverständlich sein.

  • Wofür ein Abgasgutachten? Ne AU kann ich ja noch verstehen aber bei O-Kat ist alles andere völliger Mumpitz.
    Mein Prüfer wollte bessere Bremsen, ne Karosserieversteifung sowie das Prüfstandsprotokoll. Kann aber jeder verlangen was er will....

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Zitat

    Wofür ein Abgasgutachten? Ne AU kann ich ja noch verstehen aber bei O-Kat ist alles andere völliger Mumpitz.


    Die Aussage ist völliger Quatsch! Auch für diese Fahrzeuge gab es Abgasvorschriften. Auch hier bräuchte man rein rechtlich ein Abgasgutachten...dieses ist aber nicht so aufwendig wie bei den Kat-Fahrzeugen.


    Zitat

    wie es ja u.a. hotwheelz gemacht hat.


    Das ist auch ne gute Quelle.....weil da auch alles immer so legal lief 8|

  • Laut Dekra bis 36 Ps kein Problem mit besserer Bremse.
    Alles darüber beim 601 nur mit Festigkeitsnachweis der Vorderachse also eher nicht.
    Aber liegt echt im Ermessen des Prüfers wieviel er einträgt.

  • Beitrag von Hemi595 ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Genau das ist das Thema. Ich denke Bremsen verstehen sich von selbst, dass ist nicht die Diskussion.


    Eintragungsfähig ist das sicher auch, die Frage ist: mit welchem Aufwand? Gibt's eine formale Freigabe für den Umbau? Laut Werkstattmeister muss ich für eine derartige Leistungssteigerung ein Abgasgutachten mitliefern. Und das ist (im Gegensatz zur AU) aufwendig, sauteuer und mir ist beim O-Kat auch nicht klar, was das bringen soll?


    Ich spreche hier auch nicht vom Blind-Buddy-TÜV sondern von den regulären Vorgaben zur Eintragung der Leistungssteigerung, welche auch einer Probe durch die schnieken Blauhelme standhält...

    Projekt "Mandy" - Trabant P 601 Limousine Bj. 1989

  • Die Aussage ist völliger Quatsch! Auch für diese Fahrzeuge gab es Abgasvorschriften. Auch hier bräuchte man rein rechtlich ein Abgasgutachten...dieses ist aber nicht so aufwendig wie bei den Kat-Fahrzeugen.



    Das ist auch ne gute Quelle.....weil da auch alles immer so legal lief 8|


    Was gab es denn für Abgasvorschriften? Was steht denn in nem Abgasgutachten drin wenn man denn eins machen lassen würde? Vorschrift bei der AU ist der CO-Gehalt im Leerlauf, Schließwinkelmessung und ZZP. Gab es für den Trabant überhaupt jemals ein richtiges Abgasgutachten und wenn ja, wie viel dürfte man denn dann bei einem Umbau davon abweichen?
    Bei moderneren Fahrzeugen mit Katalysator gehe ich voll mit aber alles andere verschließt sich mir. Man wird so nen Zweitakter schon nicht so abstimmen dass er vollkommen überfettet weil er dann nämlich auch nicht vorwärtsgeht.


    Und woher willst du wissen dass meine Eintragung nicht legal war? ?(

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Hab letztens auf YouTube wieder nen Video gesehen, da sagte ein Werkstattmeister"die vorgeschriebenen Abgaswerte erreicht jeder Trabant wenn man ihn richtig einstellt "


    Aber bei nem 68er brauch ich ja sowieso kein Abgasgutachten oder?

  • Zitat

    Aber bei nem 68er brauch ich ja sowieso kein Abgasgutachten oder?


    das stimmt...


    Zitat

    Was gab es denn für Abgasvorschriften? Was steht denn in nem Abgasgutachten drin wenn man denn eins machen lassen würde? Vorschrift bei der AU ist der CO-Gehalt im Leerlauf, Schließwinkelmessung und ZZP.


    die AU hat nichts mit nem Abgasgutachten zu tun. Ich weiß nicht, wie es sich mit den KTA-Genehmigungen verhält, für Westfahrzeuge braucht man jedenfalls einen Nachweis. Je nach BJ ist das Verfahren verschieden.

    Zitat


    Und woher willst du wissen dass meine Eintragung nicht legal war?


    ich dachte der Tuner "hotwheelz" in Winsen-Luhe ist gemeint. :D

  • Gibt's jemand, der das procedere mit einer der VEB-Anleitungen beim TÜV durchlaufen hat?


    Ich hab neben dem Abgasgutachten auch noch irgendwas mit Lärmgutachten im Hinterkopf?

    Projekt "Mandy" - Trabant P 601 Limousine Bj. 1989

  • Woher weiß der Prüfer das es sich um die VEB Anleitung handelt. Und jemand der heutzutage Motoren baut kann das auch mit deutlich weniger Kraftstoffverbrauch ;)


    Ja zu laut sollte der Wagen nich sein, aber wenn man den Serien VSD fährt, macht der auch einen 35-45PS Motor durchaus "leise"