Änderungen Kurzzeitkennzeichen

  • Laut Aussage meines Tüv Mannes, sind fahrten mit Kurzkennzeichen ohne Tüv möglich, wenn der Weg direkt zum nächstmöglichen Prüfstützpunkt führt, auch wäre die fahrt mit einen erhaltenen Mängelschein zur nächstgelegenen Werkstatt zur Mängelbeseitigung möglich.

  • Also das Wort "nächstmöglich" ist da soweit ich weiß nicht verankert.


    Der Weg soll direkt zur Prüfstelle führen. Das kann nun auch mehrere 100km betragen wenn ich ein Fahrzeug in Bayern abhole und direkt damit zu meinem Tüvmann fahre.


    Auch diese neue Reglung ist warscheinlich wieder ein Gummiparagraph den sich jeder Beamte anders schön redet.

  • Ich hab ein bisserl gegooglet:
    In der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung" empfiehlt der federführende Verkehrsausschuss: Fahrten nach nicht bestandener HU sollten - soweit das Fahrzeug nicht als verkehrsunsicher eingestuft wird - zur unmittelbaren Reparatur in einer Werkstat im Zulassungs- oder angrenzenden Bezirk möglich sein.


    Ob es so kommt ? - und was passiert, wenn das Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wird ?

  • Dann sind generell Fahrten im öffentlichen Verkehr untersagt, ebenso wie bei zugelassenen Fahrzeugen die bei der HU als verkehrsunsicher eingestuft werden.

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Nun gut, aber auch die jetztige Regelung besagt das die Fahrzeuge gemäß der STVO in Ordnung sein müssen.


    Soviel anders ist das nicht.

  • Moin,


    ich weiß nicht, ob das hier schon irgendwo gepostet wurde, aber eine Gesetzesänderung soll die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen ohne TüV und AU verbieten. Das dürfte Einiges deutlich komplizierter bis unmöglich machen. Ich fände es ziemlich mieß, wenn das Gesetz so verabschiedet wird. Wer sich dagegen wehren will:


    https://www.openpetition.de/pe…eiterhin-ohne-tuev-und-au


    Man kann dort auch anonym, also ohne Veröffentlichung seines Namens teilnehmen. Der Name muss bei Unterzeichnung einer Petition aber immer angegeben werden - es muss halt nachvollziehbar sein.


    Gruß, Felix

  • Das dürfte Einiges deutlich komplizierter bis unmöglich machen.


    Stimmt - zum Beispiel die regelmäßige Treffenteilnahme mit absolut verkehrsunsicheren Bastelschüsseln, die nie eine HU überstehen würden und die Teilnahme am Straßenverkehr mit Kernschrott aller Art.


    Man kann's nämlich auch anders'rum sehen:
    Normale Autofahrer drücken aler 2 Jahre fast 100€ ab, damit sie sich und andere nicht durch technische Mängel gefährden.
    Aber die KKZ-Nutzer durften bisher mit jedem noch so üblen Schrott am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und keinen hat's interessiert.
    Außerdem hat die südländische Automafia die Zettel nie ausgefüllt und innerhalb des möglichen Zeitraums nicht nur ein Fahrzeug mit dem KKZ bewegt wie vorgesehen, sondern unzählige.


    Mir ist es faktisch egal - ich hab 'nen Trailer.

  • Moin,


    naja, ich sehe das ein kleines bisschen anders. Auch mit Kurzzeitkennzeichen muss ein am Straßenverkehr teilnehmendes Fahrzeug verkehrssicher sein - es muss bisher eben nur keine HU bestanden haben. Auch der Zettel den man zum Kennzeichen bekommt, muss man ausfüllen. Wer das nicht macht und dabei erwischt wird, hätte auch gleich ohne Kennzeichen fahren können. Wenn ich jetzt böse Absichten hätte, dann würde ich doch lieber ein Kennzeichen von einem zugelassenen Fahrzeug verwenden und damit rumfahren, als ein viel auffälligeres Kurzzeitkennzeichen zu verwenden - ist unauffälliger und wenn man erwischt wird, gib's so oder so Ärger. Normalerweise bekommt man auch nicht beliebig viele Kurzzeitkennzeichen auf sich ausgestellt. Es wird ja erfasst, wie oft man sich so ein Kennzeichen holt und ggf. die weitere Ausgabe verweigert. Ich hab bisher in diese Richtung keine Erfahrungen gemacht und will das Problem daher nicht kleinreden. Ich kann persönlich nicht einschätzen, ob das wirklich so massiv missbraucht wird.


    Auf der anderen Seite steht für mich aber, dass es ganz sicher ist, dass die neue Regelung vieles deutlich komplizierter macht. Ich brauchte schon öfters Kurzzeitkennzeichen. Zum Beispiel für eine Testfahrt und die anschließende Zulassung nach einem Wiederaufbau. Klar, zum TüV kann man auch auf dem Trailer - wenn man denn einen hat oder zumindest ein passendes Zugfahrzeug und sich dann einen Trailer leiht. Mit meinem dämlichen EU-Führerschein darf ich aber so einen Trailer nichtmal ziehen. Aber davon mal angesehen will man das Fahrzeug ja nicht vollkommen ungetestet und uneingebremst beim Prüfingenieur vorstellen. Auch die Probefahrt beim Gebrauchtwagenkauf von Privat wird dadurch nicht gerade einfacher.


    Gruß, Felix

  • Wobei festzustellen ist, dass das KKZ bisher wohl nur im einstelligen Prozentbereich zur Teilnahme an irgendwelchen Treffen verwendet wurde. Das klassische, mehrheitlich angefallene Nutzungsprofil sieht doch wohl so aus:
    Der Nutzer ist auf Gebrauchtwagensuche. Er hat sich aus einem in ein oder zwei Tagen erreichbaren Gebiet mehrere in Frage kommende Autos ausgesucht. Heutzutage wird nahezu jedes Auto -aus nachvollziehbaren Gründen- abgemeldet verkauft. Er besorgt sich die KKZ, fährt los (entweder per Bahn oder mit Auto plus Beifahrer), besichtigt alle Angebote, kauft dann den "besten" aus der Vor-Auswahl, füllt am Kaufort den Provisorischen Fahrzeugschein aus und nutzt das Kennzeichen für die Heimfahrt des gekauften Autos. Und genau das ist nach geplanter Neuregelung nicht mehr möglich, da die Fahrzeugdaten schon beim Straßenverkehrsamt vom ausgebenden Schalterbeamten in den Schein einzutragen sind.
    Gruß Lutz

    Jawohl, Sie haben richtig gehört! Wir machen Hausbesuche! Selbstverständlich ohne langwierige vorherige Terminabsprache! Wir kommen auch zu Ihnen! Stets zu Diensten...Ihre Steuerfahndung! :grinsi:

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  • Überregulierung bis der Arzt kommt...wir amerikanisieren zusehends...nix gegen Neuzeit.. , aber warum müssen wir immer weiter reglementiert werden.. wo bleibt da die Freiheit ?
    Ich finds Sch....
    Manchmal sind die 68er schon viel zu weit weg !!!!


    Ein freiheitsliebender (immer noch ,wenn auch sinnlos Anhänger des vielgeschmähten Neoliberalismus) mit der Zeit Desillusionierter mit Hang zur Ökonische... soll heißen..es gibt immer noch Tricks dennoch zu tun ,was man will... [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/20385155eu.png]

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • Undvorallem wird so auch der anhänger kauf erschwert.
    habe meinen klappfix damals auch mit kkz überführt.


    bedanken können wir uns bei allen die das kkz einfach nur zum fahren mit schrottkisten missbraucht haben.
    wenn sich in Deutschland jeder nur halbwegs an die regeln halten würde, wäre es alles etwas lockerer, denke ich Zumindestrns.
    aber wir deutschen brechen die regeln wo es geht, ohne Rücksicht auf die unfallgefahr oder auf sonst irgendwas.


    wenn ich mir angucke wieviele Fahrzeuge alleine auf treffen mit kkz auftauchen, wo man genau weiß das die auf legalem wege nie unterwegs sein können, wird mir schlecht

  • @Grandpa
    Unfallerhöhung ist n.m.K. nicht statistisch signifikant.
    Ansonsten:
    Ich zitiere:
    "...aber wir deutschen brechen die regeln wo es geht, ohne Rücksicht auf die unfallgefahr oder auf sonst irgendwas."..

    Antwort:
    Warum immer Asche aufs Haupt?
    Regeln werden immer gebrochen..das ist normal, nämlich genau dann, wenn die Regeln individuell als unsinnig empfunden werden (zB Smog-Plakette) ,oder schon allein, wenn es zuviel Reglement gibt. Genau das ist aber jetzt schon der Fall. Da sollte man ansetzen..nicht am "Opfer", das sich an Blödsinn halten soll, oder unter sinnleeren Regeln leidet/belastet wird und das sich dann Freiräume nimmt . Schon soll der Freiräumer schuld sein an noch mehr Reglement.. das hat was von Selbst-Geisselung...

    Gruß Guido
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    Einmal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • Eben. Eine Regel ist dann erforderlich, wenn es zwingende Gründe des Allgemeinwohls dafür gibt. Hätten wir seit EInführung der KKZ eine signifikante Erhöhung von schweren Unfällen aufgrund technischer Mängel zu verzeichnen, wäre die HU- Pflicht geboten. Da das, jedenfalls soweit ich weiß, nicht der Fall ist, liegt pure Bedienung von Lobbyinteressen vor. Nach der geplanten Reform wird vor allem der bürokratische Aufwand für den einzelnen höher, wenn er z.B. vor einer Wiederzulassung Probefahrten zur Erlangung der HU- Fähigkeit bzw. Fahrten zur Prüfstelle absolvieren muß.

  • Eben gefunden, aber auch mal in einer Autozeitschrift kurz angelesen.


    http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQs/Kurz...-faq_liste.html


    Schweinerei ... Petition bitte ...


    Damit werden noch mehr Oldies sterben ... auf einigen Treffen sind doch viele mit KKZ gefahren wg Umgehung der HU bei LKW oder spezielle seltene Eigenbauten die nie eine Abnahme bekämen ...


    Naja mal sehen ob sie das nicht nochmals ändern - hoffentlich.

  • Ich schreib und lese hier doch nur noch sehr sehr selten. Habe das schnell gepinselt für euch und danach ausgeloggt.


    Ist der Petitionslink schon online?


    Ist 'ne kleine Sauerei ... aber ist eben so.

  • Mal zum Thema HU nicht bestanden und zur nächsten Fachwerkstatt fahren.. !


    Was ist wenn für den Trabant die nächste wirklich Fachwerkstatt z.B. in Dresden ist ? Ich habe als Halter doch die Wahl wenn ich mein Fahrzeug anvertraue für eine Instandsetzung. Und das ist vielleicht nicht in Berlin ...alla ATU !


    Dann bin ich wohl gezwungen eine Trailer zu mieten ! Auf eigener Achse weil außerbezirklich darf ich von Berlin dann ja nicht fahren.

  • Ich Zitiere hier dann nochmal meine Aussage vom Anfang der Seite


    Laut Aussage meines Tüv Mannes, sind fahrten mit Kurzkennzeichen ohne Tüv möglich, wenn der Weg direkt zum nächstmöglichen Prüfstützpunkt führt, auch wäre die fahrt mit einen erhaltenen Mängelschein zur nächstgelegenen Werkstatt zur Mängelbeseitigung möglich.


    Leider ist es so, das man nicht zum Prüfer oder Werkstatt seines Vertrauen dann fahren darf.


    Es wird so kommen, das wenn ein Fahrzeug mit KKz ohne gültige HU angehalten wird und Ich nicht nachweisen kann, das Ich auf den Weg zur Nächstgelegen/möglichen Prüfer oder Werkstatt bin, eine Untersuchung durch die Polizei angeordnet werden kann und bei nicht bestehen die Betriebserlaubnis und somit auch das Kennzeichen entzogen werden.
    Somit ist dann nur noch das überführen per Trailer/Autotransporter gestattet.
    Weiterhin werden fahrten mit nicht, oder nicht richtig ausgefüllten Fahrzeugschein, als fahren ohne gültigen Kennzeichen und ohne gültigen Versicherungsschutz geandet.


    In wie weit das in der Praxis umgesetzt wir, ist abzuwarten, jedoch wird man damit rechnen müssen, das mehr Obacht gegeben werden wird auf Fahrzeuge mit KKz