Änderungen Kurzzeitkennzeichen

  • Tjo....
    Einerseits verständlich, andererseits erschwert es Einiges. Einfach mal so ein Blech geholt und zum Treffen gegurkt ist nicht mehr.
    Ich vermute dahinter, daß der Gebrauchtwagenhandel erschwert werden soll....
    Kauft mehr Neuwagen....

  • Missbrauch schön und gut, aber ich habe noch nicht gehört, dass von den Missbrauchs-Fällen ein erhöhtes Risiko für die Allgemeinheit ausgeht.
    Ich habe das Kennzeichen bisher nur für Fahrten gebraucht, für die das Kennzeichen auch vorgesehen ist. Und jedesmal hatte das zu bewegende Fhz. keine gültige HU.
    Ja, es behindert den Handel und damit den Erhalt von Gebrauchtwagen, zu denen genauso Old- und Youngtimer zählen.

  • Nunja...bei genauerem Hinsehen wurde damit schon auch Schindluder getrieben - und das größte und damit für mich am besten nachvollziehbare Problem ist, daß damit bisher ohne jegliche Prüfung des technischen Zustands eines Fahrzeuges am Straßenverkehr teilgenommen wurde.
    Daß dem irgendwann Grenzen gesetzt werden, war abzusehen.


    Das hat auch etwas mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu tun. Denn alle anderen brauchen eine gültige HU - nur mt dem KZK konnte man bisher jeden Schrotthaufen frei bewegen.

  • Aber es ist der allergrößte Schwachsinn für die notwendige Überführung von gekauften KFZ die HU zu verlangen. Das funzt doch logistisch so gut wie nie.
    Da ist mir so Theoretisches wie Gleichbehandlung aber sowas von schnuppe.
    Und mit richtigem Schrott bin ich noch nicht rumgegurkt.
    Ob bei einer Überführung aber ein ölfeuchtes Getriebe drunterhängt, oder ein ABS-Lämpchen nicht geht, ist doch völlig gleichgültig. Danach wirds gerichtet und dass ggf eine Tröpfchen Öl dem einen oder anderen auch schon mit HU entfleucht ist, ist doch nicht sooo ungewöhnlich. Da kenn ich Autos,da ist das systembedingt.
    Nur gut ,wenn man einen Autohändler/Werkstatt persönlich kennt, "für die" man dann mal (s)ein KFZ mit roter Nummer überführen kann. :D:D:D

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

    8 Mal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • stimmt schon das es für normale Überführung dann schwieriger wird ,aber wie oben schon geschrieben gibt es genug schwarze Schafe die das ganze übertrieben ausgenutzt haben.
    Beispiele gibt's da genug..,hier bei uns in der nähe gibt's jedes Jahr ein Rattentreffen ,eine intr. Veranstaltung ,sehr gut verfriemelte Fahrzeuge wo z.b. Türen mit Stallscharnieren befestigt worden oder Kellerfenster als Seitenscheibe oder auf jeder Achse ein anderes Rad, um nur einiges zu nennen.
    Und diese Fahrzeuge sind per Achse gefahren mit solchen Kennzeichen.
    Nicht das ich was gegen solche Art von Tuning was habe ,im Gegenteil es ist schon intr. was man so machen kann und die Jungs und Mädels sind auch okay ,aber ich finde solche dinge kann man nur Trailern.

  • Ich halte die Neuregelung auch für unverhältnismäßig: Wo sind denn bitteschön mal belastbare Zahlen, in wie vielen Fällen Unfälle oder auch nur Behinderungen durch Liegenbleiben erstens Fahrzeuge mit KzK betreffen und zweitens auf Mängel zurückzuführen sind, die bei einer HU bemerkt worden wären? Nur dann, wenn das eine beachtliche Zahl bzw. eine deutliche Zunahme gegenüber der Zeit vor der Einführung der KzK wäre, hätte die Verschärfung ihre Berechtigung. Ich denke, hier haben mal wieder die Lobbys der Prüforganisationen den Fuß in der Tür, weil denen der Kuchen noch nicht groß genug ist und sie gern die vielen Old- und Youngtimer ebenfalls abzocken wollen, die nicht dauernd zugelassen sind.

  • Das ist es eben, was auch mich stört: es gibt keinen Grund, an der Stelle nachzu"bessern".


    Und mit Gleichbehandlungsgrundsatz dürfte das auch herzlich wenig zu tun haben.
    Du kannst sein wer du bist, ungeachtet deiner Herkunft, deines Geschlechts, deiner Religion, deiner Nase...du kannst dir das KZK holen und du zahlst halt ein Bußgeld, wenn du es nicht für den Angedachten Zweck oder unter den Bedingungen nutzt.


    Ich denke auch, dass un sere Mitbürger_innen es leicht damit haben, das KZK anzuschrauben um mal eben mit einem überindividualisierten Hobel einen auf dicke Hose zu machen. Aber das ist etwas, mit dem ich leben kann, da die derzeitige Regelung ihrem Zweck gemäß auch für mich gut funktioniert.

  • @pinokio
    Das hätte man aber einfacher durch eine Regelung deckeln können, dass das zu bewegende Fahrzeug techn. dem Zustand wie in der Betriebserlaubnis beschrieben entsprechen muß bzw den zum Fahrzeug gehörigen Papieren.

    Gruß Guido
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    Einmal editiert, zuletzt von guidolenz123 ()

  • das fahrzeug was man mit dem kzk bewegen wollte mußte sowiese verkehrssicher im sinne der StVo sein und wäre es nicht könnte es bei einer kontrolle oder unfall sehr teuer werden können .
    bei uns hat das straßenverkehrsamt schon letztes jahr die fahrzeugdaten teilweise eingetragen.
    die sollten einfach mehr kontrolieren und die jenigen die das schild zweckentfremden zur kasse bitten. punkt.

    Ob Ost ob west hauptsache Luftgekühlt
    Jo seit 22.09.09 zu viert unterwegs :top:

    Einmal editiert, zuletzt von Rogimann2 ()

  • Ab wann sollen die Änderungen in Kraft treten?


    Grundlegend gibt es einiges an für und wieder, aber erstmal abwarten bis die neue Verordnung in Kraft tritt.

  • Nein, abzuwarten bis die Änderung in Kraft setzt finde ich verkehrt.
    Man sollte sich schon vorher damit beschäftigen und überlegen, welche Meinung man dazu hat.


    @Rogimann2 Es ist halt schwer - gerade für Ordnungshüter und Kraftfahrer, die keine technische Ausbildung haben - einzuschätzen, was verkehrssicher ist und was nicht.

  • Es ist doch jetzt schon so wie Rogimann2 es sagt. Auch wenn ich ein Fahrzeug mit einem Kurzkennzeichen bewege, muß es verkehrssicher im Sinne der Stvzo sein. Also was soll der Schwachsinn? Wenn unsere Herren Gesetzeshüter keine Ahnung von Autos haben und somit nicht wissen was am Auto richtig oder falsch ist, dann sollte unser Polizeipräsident mal drüber nachdenken die Jungs richtig zu schulen. Wenn wir unseren Job aus unwissenheit fehlerhaft machen ist es im schlimmsten Fall unser rausschmiß. Gute Ausbildung kostet Geld und hier wird wieder Geld am falschen Ende gespart und der kleine Bürger muß wieder drunter leiden.
    Ich habe letzte Woche selber ein Auto ohne Tüv aus Dresden geholt. Mit der Tüvnummer wäre es für mich völlig uninteressant gewesen. Gut das ich rote Nummern aus der Fa.nutzen kann.

    je mehr man weiß, desto weniger weiß man nicht!

  • also ganz so ist es nun ja doch nicht ,das unsere Ordnungshüter nicht wissen was sein und nicht sein darf. Ich finde ihr macht es euch da etwas zu einfach.

  • Wenn die Änderung so durch geht, werden die Fahrzeuge meiner kleinen Sammlung zu Stehzeugen degradiert. Für 5 Autos alle 2 Jahre HU, dann noch die ca. 60 euro fürs KZK?
    Da heißt es warten bis alle 07 tauglich sind, wenn es diese Zulassungsart dann noch gibt. :|


    @ ron: Die Rote 06 darf eigendlich auch nur für Fahrten der Firma benutzt werden, mein Chef meinte immer "wenn was Passiert, sag das das Auto der Firma gehört"



    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,

    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!











    Einmal editiert, zuletzt von Philipp ()

  • es soll nicht heißen das sie garnichts wissen aber meiner Meinung nach zu wenig.

    je mehr man weiß, desto weniger weiß man nicht!

    Einmal editiert, zuletzt von 601ron ()

  • Ich habe mir den Bericht oben nicht durchgelesen, aber von diesem Thema in der Auto Bild gelesen.


    Dort steht "eine Fahrt ohne HU ist weiterhin möglich wenn die Fahrt direkt zur Prüforganisation oder einer Werkstatt führt".


    Keine Ahnung wer das irgendwie überprüfen möchte wohin ich gerade unterwegs bin. Demnach scheint auch an dieser Stelle wieder nicht zu Ende gedacht zu sein. Sollte die Regelung dann so kommen ist der Begriff zur Werksatt fahren wieder ein sehr dehnbarer.


    Manchmal frage ich mich auch in welche Werksatt man einen Trabi überführen soll, den möchte doch keine normale Vertragswerksatt auf dem Hof haben.

  • @ OldschoolMuscle


    Ich bilde mir meine eigene Meinung, allerding nicht über einen Link, in dem nicht der gesammte Gesetzentwurf als Grundlade für die Diskussion dienen.


    http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2014/0301-0400/335-14.pdf?__blob=publicationFile&v=1


    Anbei der PDF-Link für die neue Verordnung und diese 39 Seiten lese ich erstmal in ruhe durch ;-).


    Grundlegend bin ich klar der Meinung, daß man den Missbrauch mit diesen Kennzeichen bekämpfen muss. Ich meine damit nicht die Sammler und ausgiebigen Probefahrer vor Vollabnahmen. Mir geht es um Bastelbuden die niemals reguläre Änderungsabnahmen bekommen oder durchgegammelte Schrotttimer. Ich erinnere mich noch mit Schrecken an einen Vectra A Turbo mit EDS-Phase 3 und 13 Zoll ATS-Felgen oder irgendwelche durchgegammelten Scheunenfunde auf Treffen.


    Das man die Fahrzeuge an das Kennzeichen binden will, finde ich richtig und wichtig. Es ist ja bekannt, daß viele die Kennzeichen im Verein rumreichen.


    Ich lese jetzt erstmal ein bissl, viel Spaß mit dem Link.


    Kai

  • @ OldschoolMuscle
    Das man die Fahrzeuge an das Kennzeichen binden will, finde ich richtig und wichtig. Es ist ja bekannt, daß viele die Kennzeichen im Verein rumreichen.
    Kai


    Was ist daran eigentl. so unterbindenswert ?

    Gruß Guido
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  • Weil es kein Wechselkennzeichen im Bezug auf den Halter und FZ ist. Wer es keine 5 Tage lang braucht, kann es auf einen Tag (Tageszulassung) begrenzen. Aussderdem ist schon heute der Halter und das Fahrzeug in den KZK-Fahrzeugschein einzutragen und das Kennzeichen damit Personen und FZ-gebunden. Das ist geltenden Recht und da lass ich nicht einmal das kleine Spießerlein raushängen. Lies dir bitte den Link zur geplanten Verordnung durch.
    Eben dieses missbräuchliche rumreichen der Kennzeichen und deren Handel sind Grundlage der neuen Verordnung.
    Und ja, auch ich finde die Verschärfungen nicht alle gut. Ein Fahrzeug was 5 Jahre und länger stand, vollständig zerlegt bzw restauriert wurde, braucht erstmal ausgiebige Probe und Einstellfahrten vor dem TüV.


    Kai