Blinkgeber für Anhängerbetrieb

  • In den diversen Beschreibungen für den Anbau der AHZV am Trabant findet sich der Hinweis auf das Blinkrelais 8685.2 12V mit Anschluss für die Blinkkontrolle. Ich hätte hier ein 8586.6 12V liegen. Meine Fragen:
    1. Wo liegt der Unterschied zwischen 8685.2 und 8586.6?
    2. Ist die Kontrollleuchte und die damit verbundene Schaltung der Anhänger Blinker so nötig? Was meint das Kontrollorgan zum Anschluss direkt an die hinteren Blinker?

  • Eine Kontrollfunktion für das Anhängerblinklicht muss vorhanden sein. In modernen Fahrzeugen ist die Elektronik so intelligent das es über eine erhöhte Blinkfrequenz bis hin zu Textmeldungen aus dem Bordcomputer angezeigt wird. Beim Blinkgeber des Trabants muss auf die althergebrachte Kontrollleuchte zurückgegriffen werden.


    Wenn man auf ein neues Blinkerrelais umrüstet, welches eine funktionierende Warnfunktion zur Verfügung stellt (Akkustisch ist auch akzeptiert), braucht man auch keine zusätzliche Kontrollleuchte.


    Dann kommt noch der Prüfer ins Spiel, es soll welche geben die auf die Kontrollleuchte bei alten Autos BESTEHEN.

  • Beim Anschluss einer Anhängersteckdose ist unbedingt darauf zu achten, dass Blinkgeber und Warnblinkschalter zusammenpassen!
    An einfachsten ist der elektronische Blinkgeber mit 2+1(6)x21Watt, die kommen mit dem einfachen Warnblinkschalter aus. Andere brauchen die Warnblinkschalter mit Relais. Ebenso die Blinkgeber mit Hitzdraht.

  • Beide elektronische Blinkgeber 8685.2 und 8586.6 sind 2+1(6)x21Watt. Daher meine Frage nach dem Unterschied.


    ich habe hier aber keinen Bordcomputer. Ab wann muss denn die Kontrolle vorhanden sein? Gibt es da ein spezifisches Baujahr, oder ist das Ermessensspielraum?

  • Die Blinkleuchten für den Anhänger werden an die hinteren Leuchten des Trabis angeschlossen. Der Blinkgeber erkennt die höhere Leistungsaufnahme und der Kontakt C2 wird im Takt auf Masse gezogen.
    Deshalb leuchtet die Kontrolllampe auch wenn du ohne Anhänger den Warnblinker anmachst. Der Blinkgeber erkennt auch hier mehr als 2 Glühlampen.

  • Gibt es da ein spezifisches Baujahr, oder ist das Ermessensspielraum?



    Gefunden auf http://oldtimer-foren.de/viewtopic.php?f=8&t=14378


    "Kontrolleuchten für Blinker sind spätestens seit der Blinkergesetztnovellierung zum 1.1.62 vorgeschrieben. Es gab sie aber auch schon vorher.
    Wichtig ist für Oldtimerbesitzer, dass dieses Blinkergesetz (§54 StVZO) eine Pflichtumrüstung war, auch für ältere Fahrzeuge - also kein "Bestandsschutz" (den es im der StVZO eigentlich ohnehin nicht gibt).
    Damals wurden gelbe Blinker Pflicht wie auch Blinker an Motorrädern. Winker wurden abgeschafft (mit einer Übergangsregelung).Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Gesetzgeber zwar beschreibt, wie die Anhängerkontrolleuchte zu prüfen ist, im Gesetz aber keine Anhängerkontrolleuchte vorgeschrieben ist. Es wird lediglich vermerkt, dass die Kontrolle der Blinker "sinnfällig" zu erfolgen hat. Dies könnte beispielsweise auch durch ein akustisches Signal geschehen oder eben auch über die vorhandene Kontrolleuchte, die durch andere Blinkfrequenz oder durch Erlöschen bei Ausfall einer Blinkleuchte anzeigt, dass etwas nicht funktioniert.
    Anhänger-Blinkgeber sind aber so ausgelegt, dass diese Kontrollfunktion eben nur über eine zusätzliche Kontrolleuchte gewährleistet ist.
    Wenn Du also kein zusätzliches Loch ins Armaturenbrett eines Oldtimers bohren willst, könntest Du einen Piepser, wie er in den 80er Jahren an Motorrädern verwendet wurde, am Anschluß der Anhängerontrolleuchte des Blinkgebers installieren. Vielleicht funktioniert das. Zulässig wäre es."

  • Die Blinkleuchten für den Anhänger werden an die hinteren Leuchten des Trabis angeschlossen. Der Blinkgeber erkennt die höhere Leistungsaufnahme und der Kontakt C2 wird im Takt auf Masse gezogen.
    Deshalb leuchtet die Kontrolllampe auch wenn du ohne Anhänger den Warnblinker anmachst. Der Blinkgeber erkennt auch hier mehr als 2 Glühlampen.


    Danke! Somit ist die 2.Frage schon hinfällig. Der neue (einfachere) Warnblinkschalter hat ja schon die Kontrollleuchte.

  • Ich hol das Thema nochmal hoch.


    Wo wird die Blinkkontrollleuchte für den AH-Betrieb angeschlossen (BJ 90)? Ein Kontakt an C2 am Blinkerrelais. Und der zweite?
    Ich finde nirgends was eindeutiges dazu...

  • hallo zusammen, mein trabant bj 89 hat eine anhängerkupplung von mir bekommen.


    Ich habe mir eine Fertig bestückte Dose gekauft und alle Kabel hinten auf die Rücklichter mit einem Doppelflachstecker gesteckt. Leider bin ich noch neuling im Trabi bereich und habe vorherr nur an Simson geschraubt.


    Mein Problem ist es das immer die Sicherung beim Warnblinklicht durchbrennt.


    Muss unbedingt ein Blinkgeber Relais mit verbaut werden und wie wird es dan alles verkabelt?


    Muss dan auch eine Kontrollleuchte angebracht werden?:sleeping:

  • Am Relais liegt es sicher nicht das die Sicherung kommt. Dann hast du irgendwo irgendwas falsch verkabelt.

    Die Anhängerblinkkontrolle muss sein. Dafür braucht das Blinkrelais einen C2 Anschluss. Hat es den nicht musst du eins kaufen und tauschen.

    Der C2 kommt dann an die Lampe und der andere Kontakt auf Zündungsplus z.B. Sicherung 7. (der C2 Kontakt ist massegeschaltet)

  • blöde Frage. Bei warnblink mit Anhänger sind ja 6x21w an. Das sind dann ja bei 12v mehr als 8A, also wohl eigentlich richtig das die Sicherung sich zu Wort meldet oder nicht?

  • Grandpa,das ist keine blöde Frage, aber die Leute von Sachsenring haben das auch schon gewußt.

    (Ich hab jetzt extra in den Plan geschaut), ja, das ist tatsächlich Sicherung 8, die letzte auf der Leiste und die vorletzte im Schaltplan.

    Dort steht in einem Plan ein Stromwert von = 14,5 A !!, es ist aber kein Wert für die Sicherung eingetragen. Das ist wirklich bissl viel für ne 8A Sicherung.

    In einem anderen Plan steht 11,4 als Flusswert und 8A ist als Sicherung eingetragen


    Rein von der maximalen Belastbarkeit, darf(soll) eine Aderleitung von 1,5qmm(Querschnitt) Cu im Installationsbereich mit max 16A belastet werden.

    Man( Trabantnutzer) sollte also folgendes nachprüfen.

    So ist's übrigens auch im" Schaltplan Trabant Standard und Sonderwunsch" eingetragen.

    Zur Sicherung 8, führt die 30 in rt 2,5qmm unten an Sicherung 8 muss wegen Warnblinkfunktion eine Leitung 1,5qmm rt zum Warnblinkschalter (30)geführt sein.

    Grundsätzlich ist hier (8 unten) auch ein1,5qmm rt/ge zum Bremslichtkontakt geführt. 2x21W Bremsleuchten.

    Die Leitungen 49 und 49a am Warnblinkschalter und Blinkgeber müssen ebenfalls in 1,5qmm ausgeführt sein.

    Von 49a muss eine zweite Ader ebenfalls in 1,5qmm zum Leitungsverbinder 6 geführt sein.

    Vom Leitungsverbinder2 = hinten links und 8 = hinten rechts, müssen ebenfalls Leitungen 1,5qmm geführt sein.

    Damit ist im Falle Anhängerbetrieb und Warnblinken der Querschnitt ausreichend dimensioniert.


    Wenn das alles so ist in deinem Trabant, dann darfst du unbedenklich eine 10A Sicherung einsetzen.

    Wenn die auch abraucht, Musst du mal auf Fehlersuche gehen.

    Hast evtl. eine Verdrahtungsfehler eingebaut?

    Ach so, gleichzeitiges Bremsen und Warnblinken im Hängerbetrieb ist 10x21W also ca. 17,5 A also auch zu viel für ne 10ner wenn die also ausgelöst hat, versuch's nach Kontrolle der Leitungen mit 16A Das geht aber nur, wenn 1,5qmm wirklich verbaut ist!!

    Sonst rauchen dir die zu dünnen Adern ab.

    Viel Erfolg

  • Ist nicht auch schon das normale Blinken und Bremsen (was ja recht häufig vorkommt) 7x21W --> 12,25 A? Kann das die 10A Torpedosicherung für die kurze Zeit? Oder läuft beim normalen Blinken die "Stromzufuhr" über Sicherung 7?


    Edit: Für mich klingt die ganze Schaltung hinter Sicherung 8 ein bisschen "unpraktisch". Die Innenleuchte und Steckdose hängen da ja auch noch dran. Und die 0,75mm² zur Steckdose will ich eigentlich nicht mit 16A "absichern", da raucht bei Fehlbedienung die Leitung vor der Sicherung ab...

  • Ohne Warnblink, ist in dem von mir beschriebenen Stromlaufplan, an Sicherung 7(15) der Blinkgeber geschaltet der gibt über den LenksäulenBlinkschalter einmal für rechts oder links den Takt durch. Erst nach Schalten des Warnblinkschalters wird der Blinkgeber auf beide Seiten als Takt durchgegeben

    Dh. es könnten im ungünstigsten" Normalfall" dort 3x21W blinken(mit Hänger) Die Bremsleuchten werden aber durch Sicherung 8 versorgt.

    Die Sicherung 7 hat in meinem Stromlaufplan noch den Scheibenwischer zu versorgen.

    die Sicherung ist wie beschrieben ne 8A und der Strom, der angenommen wird liegt bei 7,5 A sollte also gehen.

    Um das ganze noch mal abzurunden,

    Der vierpolige neuere Blinkgeber im Trabant(dieser sollte in deinem Baujahr drin sein) hat den Kontakt C2, dort muss die Kontrollleuchte angeschlossen sein. Die andere Seite der Kontrollleuchte kommt von 49(also PLUS)

    Weil C2 minus durchschaltet.

    Der Takt von C2 ist gegenläufig zum Normalen Blinktakt.

  • Eine 0,75mm² raucht da nicht. Die wird nur warm und der zulässige Spannungsfall wird zu groß.


    Die Sicherungen sind träge. Das Blinken ist im Prinzip ein Tastverhältnis. Die Blinker sind zu 50% an und zu 50% aus. Somit fließt ein effektiver Strom der 50% des Nennstromes der Glühlampen beträgt. ... beim Trabant-Blinkgeber sind das vielleicht 60%, die <Ein>-Zeit ist größer als die <Aus>-Zeit. Wenn nicht gleichzeitig abgebremst wird genügen die 8A auf Platz 8


    ..

    Oder läuft beim normalen Blinken die "Stromzufuhr" über Sicherung 7?

    Ja.


    Wie schnell 'fliegt' denn die Sicherung raus? Schon beim ersten Takt? Dann deutet das schon auf einen Verdrahtungsfehler hin. Auch eine schief/falsch/zu weit eingesetzte Lampe kann an der Fassung einen Kurzschluß verursachen.


    Funktioniert denn das Richtungsblinken?