• HEY HO



    Seit nun mehr als 7 Jahren bin ich von dem IFA-Virus angesteckt.
    Angefangen hat alles mit meiner ersten Schwalbe, an der ich wie ein Wilder und ohne Ahnung zu haben alles kaputtrepariert habe. Zum Glück kam mit der Zeit das Know How und mittlerweile ist sie technisch einwandfrei.
    Neben der Schwalbe kompletiert meinen Fuhrpark auch noch eine S50 und eine MZ TS 150, die ich von meinem Vater geerbt habe. Sie stand 26 Jahre in der Garage von meinem Opa und ich danke ihm bis heute, dass er sie nicht verscheuert hat.


    Die logische Konsequenz war dann auch der Trabi.
    Seit über einem Jahr arbeite ich nun schon daran. Es dauert so lange, da ich Student und arm bin. ;)
    Nun ist es aber soweit und ich will ihn endlich zum TÜV bringen.


    Ich hoffe es gibt hier noch ein paar Berliner und vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich einen trabifreundlichen Tüver finde. Das wäre echt super!


    Das war soweit mit meiner Vorstellung und ich wünsch euch noch erfolgreiche Schraubertage!

  • Hallo und herzlich Willkommen. ;)


    Aus welcher Ecke von Berlin kommst du denn? Braucht die Pappe ne normale HU oder ne 21er Abnahme?

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Ich selber komme aus Lichtenberg, schraube aber in Karlshorst.


    Der Trabi war seit 1998 nichtmehr angemeldet, also wird es wohl eine Vollabnahme werden.

  • Wäre auch mein Rat gewesen wobei ich selbst noch nie bei ihm war.
    Wenn du den Brief zum Auto hast sollte ne normale HU/AU reichen da alle Daten darin ersichtlich sind. Genaueres weiß die Zulassungsstelle. ;)

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Super Danke für den Tipp!
    Kaulsdorf is ja um de Ecke.


    Ja den brief hab ich noch. Aber ich hatte gelesen, dass man ab 18 Monaten Abmeldung eine Vollabnahme braucht. Wenn das nicht der Fall ist, umso besser.


    Hab gerade angerufen aber der Chef hat Urlaub ;( Das hätt ich auch gern ;)

  • Uwe brauch den Urlaub auch mal is ja immer da wenn man ihn braucht.... :thumbup:


    PS: Luftlinie 500m

  • Meiner war seit 1997 stillgelegt. Ich habe aber den BRD Brief gehabt und somit haben AU und TÜV ausgereicht.

  • Vollabnahme gibt's in dem Sinne nicht mehr. Wenn Du Papiere zum Fahrzeug hast, die dessen Identitaet nachweisen (alter Westbrief), reicht eine normale HU. Den 21er brauchst Du nur, wenn das Ding aus dem Ausland kommt oder keine Papiere mehr vorhanden sind.

  • Na dann bin ich ja beruhigt. Ich hatte das alles nämlich schonmal mit meiner MZ durch, da mein Vater die Papiere verschusselt hat. Und das macht echt kein Spaß, den ganzen Papierkrieg zu machen.

  • Ich habe mich gestern nochmal auf anraten informiert und bei der Zulassungsstelle angerufen.
    Die haben mir die Auskunft gegeben, dass ich ein Vollgutachten benötige, da der Trabant mehr als 10 Jahre abgemeldet war.


    Also falls ihr mal das gleiche Problem habt, erkundigt euch lieber noch einmal, bevor ihr doppelt bezahlt ;)

  • Welche Zulassungsstelle hast Du angerufen? Hast Du den BRD-Brief?
    Wie gesagt,im Juli 2013 wurde meine seit 1997 mit dem alten BRD-Brief in der Ferdinand-Schultze Strasse OHNE Vollgutachten zugelassen...

  • Ich habe direkt in der Ferdinand Schulze Straße angerufen.
    Naja ich hole nachher sowieso mein Kurzzeitkennzeichen ab und werde dann noch einmal nachfragen.

  • Ich brauchte das Vollgutachten.
    Mittlerweile hat der Trabi TÜV und ist angemeldet. Es fährt also wieder ein Trabant mehr auf den Straßen Berlins.

  • Vollgutachten i.d.R. nach 7 Jahren erforderlich:



    "Vollgutachten nach Wiederzulassung


    Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stilllegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die seit 01. April 2007 in Kraft getreten ist. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Kraftfahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.


    Weiterhin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), eine Abgasuntersuchung (AU), welche seit dem 01. Januar 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung ist oder gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen. "




    http://www.kfz-auskunft.de/lexikon/vollgutachten.html

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

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