Mahlzeit..
Hab grad mal meinen Fahrzeugschein vom 601er überflogen, mir fällt da jedesmal der Satz auf: verminderte Bodenfreiheit beachten (unter Ziff 22, nach den Fahrwerkseintragungen).
Hat das irgend nen Sinn? Das mein Fahrzeug tiefergelegt ist, weiß ich ja nun selber und wie ich damit zu fahren hab auch.
In meiner Alltagskutsche ist nun auch n Gewindefahrwerk drin und eingetragen,jedoch steht da nix von verminderter Bodenfreiheit.
MfG