NSL und Rückfahrscheinwerfer Pflicht??

  • Das beschriebene Problem wird uns wohl zunehmend auf die Füße fallen. Die Generation der in Sachen Ostfahrzeuge (teilweise) noch gut im Stoff stehenden Prüfer geht allmählich in Rente, die Nachrücker haben leider oft herzlich wenig Ahnung (und mitunter wohl auch kein sonderliches Interesse) von (an) den Besonderheiten, die Ost-Oldies betreffen, incl. der Sonderbestimmungen aus dem Einigungsvertrag. Das birgt allerhand Streit- und Stresspotential... X/

  • In den NL hat man das Problem seit einem Jahr praktische gelöst, damit 50+ Fahrzeuge von der APK-Pflicht gelöst sind. Die Praxis hat ergeben das es eine sehr geringe Stückzahl ist an fast immer sehr gut gewartete Fahrzeuge, die kaum Kilometer zurücklegen. Und es spart der neue Generation Prüfer die Kränkung, daß der Besitzer ihnen das A und O erklären muß.

    Was nicht heißt, daß man pré-73 Fahrzeuge nicht zur Prüfung fahren darf. Ich fahre meine Flotte freiwillig hin, bloß ohne Datumstreß. Juristische Gründe gibt es dazu genug, schon gar hier im Dreiländergebiet.

  • Man geht dahin, wo man weiß mit wem man es zu tun hat.

    Es werden sich, so wie jetzt auch schon, Experten auskristalisieren die Bock und Ahnung haben.


    Aber schön, wenn im besagten Fall, die Lösung so einfach ist.

  • Meiner wurde die letzten beiden Male jeweils ins zwar verschiedene Werkstätten getüvt, aber in beiden werden Trabanten repariert, dort sagte man mir, das man die Prüfer bei Bedarf entsprechend aufklärt.

  • Das sehe ich anders: er muss dieses Wissen schlicht haben.


    Das sind grundsätzliche gesetzliche Regellungen, die altersunabhängig vorhanden sein müssen.


    Und die Peinlichkeit zum Nachkleben zeigt auch, dass die Prüforganisationen wissen, dass die Prüfer dieses Wissen haben müssen.


    Und ganz ehrlich: wenn mittlerweile ein Prüfer darauf beharren sollte, breche ich den Prüfvorgang ab, informiere den Prüfer über eine Eingabe bei der Geschäftsführung der Prüforganisation mit dem offensichtlich notwendigen Nachschulungsbedarf.

  • Ich kann mich bei meiner kleinen Prüforganisation bisher nicht beklagen. Ich hatte sie damals ausgewählt, weil sie ein altes Infralyt CO Messgerät haben und auch pflegen. Ich wollte wissen, ob mein Vergaser halbwegs korrekt eingestellt ist.


    1. HU: Erfahrener Ostprüfer, kannt jedes Detail am Trabi. Prüfte hart aber sehr fair. Plakette mit geringem Mangel.


    2. HU: Prüferin um die 30, aber mit Interesse und "Herz" für alten Kram. Hat den Trabi tapfer im dritten Gang in die Halle gefahren. Plakette ohne Mangel.


    3. HU: Junger Prüfer Mitte 20, traute sich erst nicht den Trabi in die Halle zu fahren. Habe mich dann daneben gesetzt, Schaltung erklärt und ihm sein erstes Trabanterlebnis beschert. Plakette ohne Mangel, obwohl ich vergessen hatte, die Warnwesten wieder ins Auto zu legen.


    Fazit für mich: Es geht auch mit den neuen Prüfern, wenn man mal die richtige Prüforganisation gefunden hat.


    Meine befindet sich in Potsdam-Babelsberg, bei Bedarf bekommt ihr gerne die Adresse per PN.

  • Aber mehr denn je stellt sich ja die Frage:


    Wer überprüft die Prüfer?

    Habe folgendes gefunden: https://www.gesetze-im-interne…zo_2012/anlage_viiib.html


    Fast alles interessanter Lesestoff, insbesondere Nummer 5:

    "Technischer Leiter und Vertreter
    Die Überwachungsorganisation hat einen technischen Leiter und einen Vertreter des technischen Leiters zu bestellen, die den Anforderungen nach den Nummern 3 und 4 genügen müssen. Der technische Leiter hat sicherzustellen, dass die HU und SP sowie die Abnahmen ordnungsgemäß und gleichmäßig durchgeführt werden; er darf hierzu an die mit der Durchführung der HU und SP sowie der Abnahmen betrauten Personen fachliche Weisungen erteilen. Die Aufsichtsbehörde darf dem technischen Leiter fachliche Weisungen erteilen. Die Bestellungen bedürfen der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde. Sie können widerrufen werden, wenn der technische Leiter oder sein Vertreter die von der Aufsichtsbehörde erteilten fachlichen Weisungen nicht beachtet oder sonst keine Gewähr mehr dafür bietet, dass er seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen wird. Der technische Leiter und sein Vertreter dürfen im Rahmen ihrer Bestellung auch HU, SP und Abnahmen durchführen. Er hat der Aufsichtsbehörde jährlich und zusätzlich auf konkrete Anforderung hin einen Bericht über die Einhaltung der qualitätssichernden Maßnahmen vorzulegen. Der Bericht muss Aufschluss über die durchgeführten Qualitätskontrollen und die eingeleiteten Maßnahmen geben, sofern diese auf Grund eines Verstoßes erforderlich waren."


    Also kann nach meinem Verständnis der Leiter von den Landesbehörden eins auf den Deckel kriegen und schlimmstenfalls seine Zulassung verlieren (mich kontaktierte im übrigen der Leiter, und dieser wird auch nächste Woche die Plakette bei mir nachkleben).

  • Unter den Prüforganisationen besteht schließlich auch ein gewisser Konkurrenzdruck und ihren Kundenstamm wollen sie nicht verlieren. Deshalb müssen sie sich halt auch etwas mit ihrer Kundschaft gut stellen.

    Bei mir hat sich die Dekra hier in Brandenburg mit ihrer Ochsigkeit bei mir verscherzt.