Moin.
Hab folgendes Anliegen. Mein 601er, Bj 01/89 hat keine NSL und Rückfahrscheinwerfer verbaut. Bin somit auch jetz seit zig Jahren durch jede HU gekommen ohne Mängel, auch bei Kontrollen gabs keine Probleme.
Nun hab ich irgendwo gelesen, das dies nicht Baujahrabhängig ist, sondern von der Erstzulassung abhängt, wohl ab 91 Pflicht. Meine Pappe ist nun leider EZ 92, müsste demzufolge dann also NSL und Rückfahrscheinwerfer besitzen, seh ich das so richtig??
Bei uns gibts seit neusten so nen Schmiermichel der es sehr genau mit seinen Kontrollen hat, Tüv ect interessiert den nicht. Der pocht auf Paragraphen.
MfG Matze