NSL und Rückfahrscheinwerfer Pflicht??

  • Moin.
    Hab folgendes Anliegen. Mein 601er, Bj 01/89 hat keine NSL und Rückfahrscheinwerfer verbaut. Bin somit auch jetz seit zig Jahren durch jede HU gekommen ohne Mängel, auch bei Kontrollen gabs keine Probleme.
    Nun hab ich irgendwo gelesen, das dies nicht Baujahrabhängig ist, sondern von der Erstzulassung abhängt, wohl ab 91 Pflicht. Meine Pappe ist nun leider EZ 92, müsste demzufolge dann also NSL und Rückfahrscheinwerfer besitzen, seh ich das so richtig??
    Bei uns gibts seit neusten so nen Schmiermichel der es sehr genau mit seinen Kontrollen hat, Tüv ect interessiert den nicht. Der pocht auf Paragraphen.


    MfG Matze

  • Dann soll er sich mal die Paragraphen des Einigungsvertrages ansehen...insbesondere den Teil mit den Ausnahmeregelungen für DDR-Kraftfahrzeuge, Bestandsschutz usw.


    Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen - am P601 sind diese Zusatzleuchten keine Pflicht. Sie waren ja bei diesem Trabant-Typ bis 1990 nur und ausschließlich bei der Luxusausführung serienmäßig - weder für den Standard noch für den Sonderwunsch gab es Zusatzscheinwerfer ab Werk, auch nicht auf Kundenwunsch.


    Es gibt auch keine Nachrüstpflicht.


    Wieso hat Deiner eigentlich eine EZ von 1992, wenn er 01/1989 gebaut wurde?

  • Das weiß ich leider nicht.
    EZ ist Mai 92 laut Fahrzeugbrief, der Erstbesitzer im Fahrzeugbrief hat ihn aber erst im Juli 92 angemeldet.
    Ich hab schon oft drüber gegrübelt, bin aber bisher noch nicht dahinter gestiegen , was mit dem Auto von 89-92 gewesen ist.
    Ich weiß nicht ob man früher gleich den Trabant zugelassen und versichert beim "Händler" abgeholt hat oder ob man den auch nicht zugelassen mitnehmen konnte. 89 war ja der Mauerfall, das könnte der Grund dafür sein, das er bis 92 irgendwo rum stand und sich erst dann einer ihn angenommen hat.

  • Das war mir nun widerrum auch neu, bei meiner Limo wurde für den Tüv ne NSL nachgerüstet.


    @Deluxe hast du den abschnitt in dem das beschrieben steht parat? Dann schraub ich mein hässliches rotes Lichlein gleich wieder ab.

  • In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein ...... kopiert bei Wikipedia.


    Mein Cabrio Bj.90 hat auch keine. Der geschulte TÜV Prüfer griff sofort zum Flayer um mich zum Nachrüsten zu animieren und stolperte doch beim Suchen der passenden Textpassage über dieses Datum.
    Da ja eigentlich 1992 dieses Fahrzeug gar nicht mehr gefertigt wurde, müsste eigentlich auch der Auslieferungszustand von 89 anerkannt werden...

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • Einigungsvertrag: http://www.buzer.de/gesetz/2318/index.htm


    da steht unter http://www.buzer.de/gesetz/2318/a32730.htmAnlage I Kapitel XI B III Sachgebiet B - Straßenverkehr :


    2. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. Juli 1990 (BGBl. I S. 1489), mit folgenden Maßgaben:


    (23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, wenn die auf Grund solcher Betriebserlaubnisse hergestellten Fahrzeuge bis 30. Juni 1994 erstmals in den Verkehr gebracht werden.


    ... zu deutsch: alle DDR-Fahrzeuge die nach Recht der DDR hergestellt wurden und eine Betriebserlaubnis der KTA hatten und bis Jahresmitte '94 zugelassen wurden dürfen genauso weiterbetrieben werden wie es zu DDR-Zeiten rechtmäßig war...das gilt für Nebelschlußleuchten / Rückfahrscheinwerfer, Klappdächer, Anhängekupplungen, u.v.m. .... und da all diese Teile Luxus waren müssen sie heute nicht dran sein und müssen heute auch nicht eingetragen sein...



    Hab ich hier geklaut :)

  • Auf den Vertrag habe ich mich bei der letzten HU berufen (87er KS), das hat den nicht gejuckt. Fakt ist wenn die Prüfer Stur sind nützen Paragrafen oftmals wenig, ich ziehe es dann vor mir nächstes mal einen kompetenteren zu suchen.

  • @ms1988


    Wenn ein Prüfer so stur ist, daß er den Einigungsvertrag und seine Folgegesetze als für ihn ungültig einstuft, dann fahre ich dort gleich wieder weg und die Prüfinstitution bekommt wenige Tage später Post.


    Ich muß aber sagen, daß ich solche Erlebnisse bisher nie mit irgendeinem Prüfer hatte. Die waren bis jetzt immer und ausnahmslos interessiert, plauschten teilweise über eigene Fahrzeuge gleichen Typs und ließen sich sogar von mir Fragen zu Details beantworten, die sie so nicht kannten - z.B. die Rücklichtbelegung beim 66er usw.
    Ich kann da überhaupt nichts Negatives berichten - bisher.

  • Nun, man muß nicht mal zu google, man müßte sich nur mal bequemen die Forensuche zu nutzen. Die Textpassage aus dem Einigungsvertrag steht schon im Forum hier drin. Genau als es um NSL und Gurte ging.


    Im hier vorliegenden Fall hat aber der Prüfer recht. Es geht um die Erstzulassung, wenn die erst 92 war, dann wirds problematisch. Hier braucht man Überzeugungskraft und ggf. einen Anwalt.
    Fahrzeuge die länger stehen und dann erst zugelassen werden, sind immer irgendwo ein Sonderfall. Bestes Beispiel die 1.1 444er mit EZ 95/96 und nur U-Kat.
    Im Zweifelsfall gibts genau drei Optionen:
    1.) Prüfer wechseln
    2.) NSL anbauen
    3.) Anwalt einschalten und den das regeln lassen.

  • Oder NSL kurz für den Tüv montieren und dann wieder ab. Wäre in meinem Fall möglich weil die Kabel eh da sind.

  • Na wie denn nu, zulässig oder nicht? Die Aussage von TV P50 verwirrt mich grad, wenn vorher die anderen Aussagen das Gegenteil behaupten?

  • Da hat scheinbar jemand bei der Ausstellung des BRD-Briefes Mist gemacht und das Ummeldedatum als EZ eingetragen oder das Ding war tatsächlich vorher noch nie zugelassen.



    Und ansonsten verweise ich auf meine Beiträge vor einiger Zeit: es wird langsam Zeit, dass die Prüfer nicht nur selbst mal zur HU müssen, da besteht bald Nachschulungspflicht.....
    Zahlung wg. fachlicher Inkompetenz verweigern, kompetenten Prüfer suchen. Nachschulungsbedarf bei Prüforganisation einfordern.

  • @ Matze 78:
    Na, der Prüfer hat insofern recht, als daß die EZ maßgeblich ist, also das in-Verkehr-Bringen. Da interessiert keinen, wann das Fahrzeug gebaut wurde - stet's nach der Produktion jahrelang rum, müssen im Zweifel die Anforderungen erfüllt werden, die am Tag der Zulassung gelten, wenn es keine anderweitige Genehmigung gibt.


    In Deinem Fall bist Du aber noch im Rahmen, weil der Einigungsvertrag explizit eine spätestmögliche EZ bis 30.06.94 erlaubt.

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

    Einmal editiert, zuletzt von Gunnar ()

  • Tim
    Jetzt hast Du den Kollegen aber durcheinandergebracht...seine EZ ist auf 1992 datiert, da gilt doch genau das, was oben zitiert wurde, nämlich die "Karenzzeit" bis Mitte 1994. ;)


    Daß ein Trabant vom Januar 1989 bis 1992 nicht zugelassen gewesen sein soll, ist übrigens extrem unwahrscheinlich. Im Januar 1989 fand jeder Neuwagen noch seinen Käufer beim IFA-Vertrieb...da waren wir von den Ereignissen des Herbstes noch weit entfernt. ;)
    Dieses EZ-Datum hat mit ziemlicher Sicherheit die Zulassungsstelle verbockt.

  • Lässt sich da im Nachhinein noch was feststellen bzw nachforschen was die EZ betrifft? Weiß ja nicht wie lang zu nem Fahrzeug irgendwas archiviert ist und ob mir da die Zulassungstelle weiterhelfen kann.

  • Sorry, ich wollte dich nicht verwirren. Natürlich müßt du keine NSL anbauen. Meine Vorschläge zielten ja auf deinen speziellen Prüfer ab. So wie es sich anhört ist das ja so ein ganz schlauer.
    Ich streite mich mit sowas auch nicht rum. Wenn ich die gesetztliche Lage kenne, dann so wie Deluxe sagt, Post an den Chef oder besser gleich die Advocard ihren Dienst tuen lassen.


    Das Problem ist nur, immer wenn mal Prüfer eins verpasst bekommen, dann wirds auch für uns schlimmer. Ein Teufelskreis......
    Am besten wenn so eine HU ist, dass ausgedruckte Schriftstück mitnehmen und freundlich darauf hinweisen. NSL vs. Einigungsvertrag.


    Wegen der EZ. müßte man wissen wo die war, dann könnte man da fragen ob noch was im Archiv ist. Oder bei der eigenen Zulassung mal den Chef sprechen und ihm den Sachverhalt erklären und nach Möglichkeiten fragen. Das wird sicher wieder in jedem Bezirk anders sein, auch wenn die Gesetzte eigentlich bundesweit gelten. In der Umsetzung gibts dann aber doch öfter erhebliche Abweichungen.


    Also immer schön höflich und sachlich bleiben, auch wenn man weiß das man im Recht ist.

  • Mir ist es jetzt schon zweimal passiert, daß mir die Plakette wegen fehlendem Rückfahrscheinwerfer verweigert wurde, einmal sogar zusätzlich noch wegen fehlender Beckengurte auf der Rücksitzbank.


    Dabei bin ich schon im Osten unterwegs, aber man merkt, daß die Wende lange vorbei ist und die jüngeren Prüfer offenbar keine Kenntnis mehr vom Einigungsvertrag haben. Dafür werden die Kosten für die Prüfung immer höher (143 Euro vergangenen Dezember).


    Immerhin lohnt sich eine Beschwerde; im aktuellen Fall spare ich mir sogar den erneuten Weg zur Prüfstelle: Ein Prüfer kommt extra zu mir nach Hause vorbei und will die Plakette nachträglich kleben. Man kann nur mutmaßen, daß es der DEKRA peinlich ist, ging doch schließlich das KTA nach der Wende in die DEKRA über.

  • Jedenfalls ging der technische Datenbestand über.


    Die Hoheit hat trotzdem das KBA.


    Aber mehr denn je stellt sich ja die Frage:


    Wer überprüft die Prüfer?