Rückleuchten 601

  • hallo leute,


    ich würde mir gern an meinem 601er die orangenen rückleuchten verbauen,


    kann mir jemand sagen ob es nötig ist dann extra farbige glühbirnen einzubauen oder kann ich die weissen glühbirnen drin lassen?


    lg

  • das Licht MUSS rot sein und je nach Baujahr auch das Bremslicht.
    Ich hab bei meinem 65er auch rotes Glühobst verbaut, weil die Pappnase hinten im Westblech auf rotes Bremslicht hoffentlich eher reagiert als auf orangenes.

    „Die Zensur ist das lebendige Zeugnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.“

    (Johann Nestroy)


  • Sind nicht nur Pappnasen ;) Wenn ich so hinter Heckman herfahre denk ich mir auch: Joa, nicht verkehrt, dass die das geändert haben... :/

  • Hat er das Bremslicht schon unten? ^^ Bei mir leuchtets (wieder) oben und blinkt unten - wie sichs gehört. Allerdings mit 21 Watt und wie gesagt rotes Bremslicht, im Alltag ist mir das auch aufm Land sinnvoller.

    „Die Zensur ist das lebendige Zeugnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können.“

    (Johann Nestroy)


  • Toni: 21 Watt: :protest:

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • Hinten geht das schon...aber selbst mit 15W sieht man es doch recht gut, wenn alle Bauteile sauber, die Rücklichtkappen nicht vergilbt, die Kontakte blank und die Reflektoren geputzt sind.
    Ich hab gestaunt, wie hell mein 66er hinten selbst bei Sonne leuchtet. Und der hat komplett nur die 15W.


    Da stören die schwachen Scheinwerfer vorn mehr...letztens bei Nachtfahrt fuhr einer mit üppiger Xenon-Beleuchtung ziemlich dicht hinter mir her - wie üblich. Das Ergebnis war, daß mein Auto einen Schatten nach vorn warf und meine eigenen Scheinwerfer nicht gereicht haben, um den aufzuhellen.
    Das ist vielleicht 'ne Fahrerei...wenn der eigene Schatten stärker ist als der eigene Lichtkegel, weil hinten einer mit Theaterleuchten fährt... :D

  • Das Rücklicht muß immer rot sein, also ggf. rote Hülse über die Sofitte wie es original war oder eine rote Sofitte kaufen/anmalen. Das Bremslicht darf laut Gesetz bis anfang der 80ziger Jahre auch orange sein. (83 oder 84 wars glaub ich)

  • Ich dachte immer das rotes Bremslicht nur bis 1969 zulässig war, gilt die anfang 80er Regelung nicht nur für Importfahrzeuge? :?:

  • Im Rahmen der Harmonisierung wurde damals bei Neufahrzeugen umgestellt - inwieweit die Pflicht auf bestandsgeschützte anzuwenden war - tja.
    Gelesen habe ich davon noch nichts. Einige haben ja auch so überlebt.....

  • Zitat

    Ich dachte immer das rotes Bremslicht nur bis 1969 zulässig war


    @ Gepi 13: Zu schnell geschrieben? ;):D;)

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • jenau Dirk, erst denken,dann schreiben ..... :)

  • Was mich in diesem Zusammenhang interessiert:
    Ab wann "wanderte" das Bremslicht nach unten?
    Oder wurde in der Zeit zwischen 08.69 und 01.70 je nach Ausführung "umgeklemmt"?


    LG

    -> --> 26 Jahre <-- <--

    Bayrischer Trabant Club


    ES GIBT NUR WENIGE DUMME FRAGEN, ABER VERDAMMT VIELE DUMME ANTWORTEN !

  • Ist ja interessant, danke! :)
    Also, wenn einheitlich gelborange - Bremslicht immer oben.
    (Da mussten die Jungs/Mädels im Werk in dem Zeitraum gut aufpassen beim Verkabeln der Rücklichter.)


    LG

    -> --> 26 Jahre <-- <--

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  • Ich muß mich revidieren. Die aktuelle STVZO (Stand Mai 2012) sieht hierzu keine Regelung mehr vor. Es steht nur was von rotem Bremslicht. Kein Passus mehr für alte Fahrzeuge bzw. Zulassung bis.


    Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn es zu einem Verfahren kommt, muß man ggf. nachweisen dass das Bremslicht original orange war. Wird also schwer werden sich bei einem nach 70ziger Baujahr auf die alte 1983er Regel zu berufen.


    Aktuell sieht die STVZO so aus:


    Die alte bis 04.05.2012 gültige hatte diesen Text:

    Zitat

    § 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)
    An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind,sind
    1. Bremsleuchten für gelbes Licht und
    2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt, weiterhin zulässig.

  • Dann müsste man dazu aber auch in den §72 StVZO (Übergangsbestimmungen) schauen was da drin steht. Im Normalfall fallen solch alte Regelungen nicht einfach unter den Tisch. Wäre ja auch blöd wenn man seine Kiste wegen einer Änderung der Verordnung nun umrüsten müsste. ;)

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup: