Kurioses bei E***
- TrabsCabri
- Geschlossen
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waofür ist denn dieses Reparaturblech? Sieht sehr kurios aus !
http://kleinanzeigen.ebay.de/a…66016-223-2204?ref=search -
hm..gute Frage..auch noch nie gesehen...Kombi...der Rahmen hinten beid er Heckklappe?? (Hab grad mein Uni nich im Wohnzimmer stehen, sonst hätte ich nachgeguckt)
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des isses.
Mfg Henry
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Ich will jetzt nicht behaupten das es kurios ist.... aber die Beschreibung... und das bei 'nem Scheunenfund.
Da würde ich nieee gleich mit los fahren. -
klar, der steht doch noch gut da! Bilder sprechen doch für sich..da kann nix schiefgehen *lach*
mich würd mla die FIN interessieren, ob das n früher 601er ist oder ein 600er mit E-Karosse -
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Hallo,
ich hoffe das passt:Ich fahre ein Trabant 601, siehe Link:
http://kleinanzeigen.ebay.de/a…690547-172-971?ref=search
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Und an die bilder zu sehen war das typenschild schon auf mehere Trabi's...
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Mal eine allgemeine Frage zu dem Thema:
Sollte man diese Sachen nicht besser auch in´s Trabant-Register eintragen ? Wie ist das rechtlich zu sehen wenn ich jetzt diese Nummer dort eintrage ? Mir gehört es ja nicht aber ich denke es hilft doch dem Betrug etwas Einhalt zu gebieten oder was meint ihr dazu ??
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Auf jeden Fall gehören diese Nummern eingetragen. Hinweis dazu, daß diese Nummer keinem vorhandenen Fahrzeug mehr zugeordnet werden kann. Vielleicht kann ja Lenzens Guido was zur rechtlichen Komponente schreiben ...
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Wenn Ihr damit meint ,ob man so was ins Register nehmen kann, sehe ich keine Einwände hiergegen.
Oder überseh ich eine weitere juristische Frage zwischen den Zeilen ?
Die fehlende Zuordnungsmöglichkeit sollte ggf mit dem Zusatz "mutmaßlich" erfolgen..man weiß ja nie..Logischerweise darf man das Bild wie aktuell hier aus ebay nicht nutzen. An dem Bild hat der Fotograf seine Rechte bzw der Eigentümer des abgebildeten Gegenstandes. An der Info selbst nicht.
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Ehrlichgesagt versteh ich den ganzen Rummel um diese Kleinanzeige nicht ganz, denn es wird offensichtlich kein passender Brief dazu angeboten. Wenn alles "all inclusiv" wäre, könnte ich es ja nachvollziehen.
Und wer so blöd ist und meint mit dieser FIN + dazugehörigem Typenschild seinen Trabant wieder auf die Strasse bringen zu können, steht mit einem Bein eh schon im Knast. Denn woher soll derjenige wissen, ob das Fahrzeug vorher "sauber" gewesen ist und nicht irgendwo geklaut wurde.
Ich würde es mich nicht trauen, mit diesen zwei Teilen ohne passenden Brief zum Strassenverkehrsamt zu gehen. Es bleib ein fader Beigeschmack.
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Vor einigen Jahren war in der OldtimerPraxis mal ein Bericht drin in dem es um einen 356er Porsche ging.
Den hat sich einer einige Jahre vorher ohne Brief gekauft und sehr kostspielig restauriert.
Als er dann fertig und der Porsche zugelassen war, kam auf einmal jemand und hat mit dem Originalbrief rumgewedelt.
Am Ende musste sich der Restaurierer von seinem Fahrzeug trennen.Genauso könnte es mit dem Angebot aus der Kleinanzeige auch passieren.
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Sollte man diese Sachen nicht besser auch in´s Trabant-Register eintragen ?
Das habe ich schon mehrfach gemacht. Die Nummer ohne Bild, mit dem Hinweis daß sie bei ebay angeboten wurde - mit Monat und Jahr des Angebots.
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Als er dann fertig und der Porsche zugelassen war, kam auf einmal jemand und hat mit dem Originalbrief rumgewedelt.
Am Ende musste sich der Restaurierer von seinem Fahrzeug trennen.das sollte eigentlich nicht geschehen wenn man nen kaufvertrag hat, wo auch drinne steht das der KFZ-Brief nicht mit übergeben wurde.
und wenn er das auto zulassen konnte, wurde er ja auch nie als gestohlen gemeldet, also warum sollte man das fahrzug dann abgeben nur weil auf einmal einer den alten brief gefunden hat... -
Danke Deluxe und Guido, genau das wollte ich doch hören
So kann man diese Fälschungen wenigstens etwas eingrenzen denke ich.
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das sollte eigentlich nicht geschehen wenn man nen kaufvertrag hat, wo auch drinne steht das der KFZ-Brief nicht mit übergeben wurde.
und wenn er das auto zulassen konnte, wurde er ja auch nie als gestohlen gemeldet, also warum sollte man das fahrzug dann abgeben nur weil auf einmal einer den alten brief gefunden hat...
Bei nachweisl. Diebstahl gibt es keinen Erwerb in gutem Glauben. Schon gar nicht ohne Brief.
Bei Unterschlagung kann man schon ohne Probs erwerben, WENN man nix von der Unterschlagung weiß. -
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