
Kurioses bei E***
- TrabsCabri
- Geschlossen
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Wenn das Zeichen schon original dran gewesen ist, dann dürfte das doch für paar Leute von euch was sein?!
Edit: habe eben das Bj gesehen! Also doch nichts weltbewegendes! Wie lange gabs das Zeichen?
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Bis 59.
"Also doch nichts weltbewegendes!"
Aha. Kannst ja mal versuchen, sowas originalgetreu aufzubauen.
Ist übrigens ne 5004xxx für die, denen das `was sagt. -
Ich bin leicht mißverstanden worden! Oder besser gesagt, ich habe es falsch ausgedrückt...
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Die Sitzbezüge sind echt geil. In unserem neuen Kombi waren auch solche Sitze, leider nichtmehr zu gebrauchen
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Ist nicht kurios aber irgendwie habe ich grad ein Déjà-vu bei den Teilen. ich weiß nur nicht mehr wo hier im Forum.
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@ holzbein: Hab ich mir schon angesehen auf der JahreswechselUrlaubsCochemHeimfahrt. Da war der Preis noch bei 1500 Latten... Eigentlich ist von den seltenen 59er Teilen nur noch das AWZ Zeichen dran. Innen sieht der katastrophal aus... 4866 wenn ich mich nicht irre...
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http://kleinanzeigen.ebay.de/a…winnung/99500704-216-7758
Haben die den Kübel im Tauchbad grundiert oder was?
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[quote='Micha88','index.php?page=Thread&postID=353334#post353334']Ist nicht kurios aber irgendwie habe ich grad ein Déjà-vu bei den Teilen. ich weiß nur nicht mehr wo hier im Forum.
http://kleinanzeigen.ebay.de/a…neu-ddr/99461223-223-3731
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http://kleinanzeigen.ebay.de/a…-andere/99159638-216-7935
Sehr Kurios
"Mit sehr gut funktionierender Knüppelschaltung"
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melde mich seit langem auch mal wieder zu Wort.
Micha88 sehr schon man beachte auch dass er quasi, mal vom lack abgesehen, einem neuzeitfahrzeug gleich kommt, da elektrische Spiegelheizung und Warmwasserheizung... bestimmt irgendwo ein Boiler verbaut
Vorallem schicke Sitze... -
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würde bei mir auch gut pasen vor allen der Farbton
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zwar kein Artikel bei ebay, aber dennoch etwas kurioses, was mir gerade passiert.
Ich habe bei ebay etwas verkauft. Da der Artikel defekt war, habe ich das auch in die beschreibung geschrieben und auch so in der Kategorie festgelegt. Nun verlangt der Käufer von mir sein Geld zurück, da der Artiekl nicht defekt ist, sonder zit.: "Schrott".
Was denkt sich dieser Mensch? Ich hab ihm natürlich geantwortet, dass das nicht möglich ist, hab ja den Artikel als defekt inseriert...
Nun hoffe ich das Paypal ihm das geld nicht einfach zurückgibt, weil er rumheult... mal sehen was bei raus kommt
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"Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat."
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So mag der Text sein, in der Wirklichkeit kommt es letztendlich auf ein Urteil des Richters an. Man darf davon ausgehen, dass in so einem Fall ein Gutachten eines Sachverständigen einzuholen ist, da man als Richter im Normalfall davon ausgeht, dass der Anbieter selber kein Sachverständer ist, ebensowenig wie der Käufer. Insofern kann nur ein Gutachten den Zustand bewerten und festlegen ob es Schrott ist(also wirtschaftlich nicht reparabel) oder ob es nur so defekt ist, dass sich eine Instandsetzung lohnt.
Das Problem ist, dass "defekt" nicht abschließend definiert, wie weit ein Gegenstand sein Funktion noch erfüllt bzw ob er schon als "Schrott" zu deklarieren ist.
Hier kommt es auf die Beschreibung des Verkäufers an. Wenn man das Teil als defekt anbietet, so kann das erstmal alles sein, von einer Schramme die man wegpolieren kann, bis hin zu einem Bruch der nicht reparabel ist.
Von daher sollte man den Wortlaut genau überlegen, er kann in einem anhängigen Verfahren ganz entscheident sein. Hat die Beschreibung beispielsweise den Zusatz: "Teil ist defekt und ein wirtschaftlicher Totalschaden", so muß dem Käufer klar sein, dass er das Teil kaufen und selber wegschmeißen kann, oder eben mit unwirtschaftlichem Aufwand reparieren kann.Schreibt man einfach nur "defekt", so kann das schon als undeutige Beschreibung gewertet werden, die einen schweren Mangel unerwähnt läßt bzw. nicht ausreichend beschreibt und somit dem Käufer Tatsachen vorenthält bzw. ihn nicht vollständig über den Zustand aufklärt.
Es empfiehlt sich immer, einen Mangel so genau wie möglich zu beschreiben und ggf. zu bebildern. Das kann einem Rechtsstreit vorbeugen bzw. läßt es den Advokaten erkennen, ob ein Verfahren Aussicht auf Erfolg hat.
Es gibt im Vertragsrecht genug Beispielurteile in denen Verkäufer Sachen zurücknehmen mußten und ggf. Schadenersatz zu leisten hatten, weil ihre Beschreibung zu ungenau war.@made in Ost: wenn du genauer den Hergang beschreibst, also z.B. der Link zu deiner Auktion, dann kann man vielleicht ein Prognose abgeben, wie ein Verfahren ausgehen könnte.
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Das ist mal was
sieht etwas unkomplett aus aber erst auf den 2. Blick
Restaurationsobjekt??? aber nicht das was auf den Bildern ist.
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Ist doch'n geiles Voll-Cabrio......
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Ich hatte dem käufer eine ausführliche Antwort geschrieben, das war so gestern Mittag. bisher keine Antwort, also hat er wohl kleinbeigegeben. Hab die ebay-Definition des Artikelzustandes zitiert, damit auch er das versteht.
Die Auktion da oben erinnert mich an den hier: http://einestages.spiegel.de/h…e_featured_borderless.jpg
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