Frage zur Hauptuntersuchung

  • Vielleicht haben wir ja einen TÜV Prüfer unter uns oder jemanden der davon Ahnung hat.


    Ich muss kommende Woche mit der ETZ 250 zur HU. Derzeit ist der Beiwagen demontiert. In den Papieren habe ich die Machine wahlweise eingetragen also entweder mit oder ohne Beiwagen. Nun habe ich aber irgendwie in Erinnerung das Zubehör auch zur HU muss. Stimmt das? Oder ist es möglich da die Maschine lt Papiere ww betrieben werden darf, ohne Beiwagen vorzufahren und eine HU zu erhalten?


    MfG

  • Ganz einfach. Frag den prüfenden Prüfer. Der hier anwesende Prüfer hat vielleicht wieder ne andere Meinung, soll ja auch dort vorkommen. Meine persönliche Meinung, es ist egal.

  • Danke @ heckman. Ich wollte mir Dienstag extra frei nehmen und in die Heimat zurück fahren um die ETZ durch den TÜV zu kriegen. Nochmals antanzen ist da nervig. Auch wenn ich vorab fragen werde. Große Fahrten sind mit ihr derzeit verboten. HU in 11/13 abgelaufen. Konnte ich nicht hin, denn Saison 03 - 10 und jetzt würde es jeden Bullen auffallen ...

  • Rein theoretisch müsste er dran sein, mir wäre es rein praktisch schnurz wenn du ohne Beiwagen antanzen würdest. Im Übrigen: Du dürftest ganz legal den ganzen Monat rumfahren und am allerletzten Tag des März zur HU und bezahlst nur den normalen Tarif. ;) Ab 1.4. müsstest du 20% Aufschlag zahlen wegen verspäteter Vorstellung zur HU. ;)
    Was spricht eigentlich dagegen mit Beiwagen hinzudüsen?

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Er steht aktuell in unserer Scheune. Und da habe ich, bin derzeit gesundheitlich angeschlagen, keine Lust erst 30 km übers Land zu gurken. Wollte mir frei nehmen und am Nachmittag direkt zur HU ohne Beiwagen dann halt.


    Aber wenn der dranne sein muss, muss ich es verschieben.


    @ hotwheelz: Also keine 20 % wie gedacht mehr. Ich wollte schon sagen ...

  • der beiwagen muss nicht zum tüff wenn du "wahlweise " eingetragen hast !

  • nein das ist schlichtweg falsch ! ein beiwagen braucht keine hu...

  • Leider: Ermessensfrage.


    Prüfer der GTUE - nur mit Beiwagen
    Dekra in Brandenburg - nur mit Beiwagen
    TÜV Rheinland in Berlin - solo genügt
    KÜS - solo genügt


    Also man sollte in diesem Fall vorher reden sonst gibt es ein böses erwachen. Morgen werde ich daher zu meinem Stammprüfer beim KÜS fahren ...

  • Gut so. ;)

    Matt ist das neue Hochglanz
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  • es geht nicht darum ob die prüforganisationen sich wichtig machen, nach dem gesetzt und daran gibt es nichts zu rütteln braucht der beiwagen nicht dran sein !


    LASS EUCH NICHT VERARSCHEN !!


    ist wie mit dem DDR Brief.... wie oft mir schon gesagt wurde man braucht eine vollabnahme das stimmt nicht es genügt die normale HU und daran muss sich jeder halten.... allerdings versuchen sich einige wichtigtuer imm er daran einem die welt falsch zu erklären...


    leute denkt mal nach wenn ich drei beiwagen im wechsel fahre.... oder einen beiwagen an drei motorräder fahre... muss ich dann mit allen möglichen kombinationen zum tüff ??? ganz bestimmt nicht !

  • Nun gut, ich mag mich mit meinem tüver auch nicht streiten.


    Immerhin kommt er zur Abnahme zu mir nach Hause und ich muß nicht mit allem dahin juckeln.
    Dieser Vorteil wiegt mehr als das der Beiwagen halt dran sein soll. wie die regelung exat festgeschrieben steht, dazu kann ich mich nicht festlegen, ich weiß es einfach nicht.


    Ich denke wichtiger ist das man mit dem Prüfer menschlich klarkommt und er immer ein offenes Ohr hat.

  • in diesem fall lässt es sich verschmerzen... im allgemeinen bei x beliebigen prüfer kann man ruhig schimpfen usw... ich habe schon meheren prüfern eine flasche unterbodenschutz in die hand gedrückt als sie anfingen mit einer eisenstange zu klopfen... (erlaubt ist nur der federnde griff eines schraubendrehers)


    man muss sich halt auskennen um nicht veräppelt zu werden....

  • "....ist wie mit dem DDR Brief.... wie oft mir schon gesagt wurde man braucht eine vollabnahme das stimmt nicht es genügt die normale HU und daran muss sich jeder halten.... allerdings versuchen sich einige wichtigtuer imm er daran einem die welt falsch zu erklären......."


    Bei mir war der Wichtigtuer das Landesverkehrsministerium - und als schöner Erfahrungsschnitt aus StVZO.FZV und Einigungsvertrag liegt die Lage hier in Absprache mit der jeweiligen Zulassungsstelle so: Anhänger reicht DDR-Brief + HU, Auto Vollgutachten.

  • Reicht hier auch die HU aus. Ist seitens der Landesverkehrsbehörde sogar abgenickt worden. Wichtig ist: das alle benötigten Daten aus dem Brief hervorgehen. Und da ist mM nach eine Reihe von Briefen (wie bei meiner TS 150 - 1984) ausgeschlossen.

  • glaubt ihr was ihr wollt....


    auch wäre die zulassung mit einem brief aus der weimarer republik möglich nur mit hu !


    wenn du beim landesverkehrsministeriem nachfragst bei drei leuten wirst du 3 antworten erhalten die nicht zu einander passen...


    aus dem mz forum:


    Ganz krasses Beispiel gefällig?


    BSW100, Baujahr 1939, letztmalig in der französischen Besatzungszone zugelassen, Brief mit Hakenkreuzstempeln vorhanden.


    Ganz normale HU, dann zur Zulassungsstelle, den Hersteller gab es dort nicht
    (neu angelegt) und nach über 60 Jahren wieder zugelassen.


    wenn die leute sich an die vorschriften halten muss es so laufen !


    im moment ist der passus folgender: sobald ein deutscher brief vorliegt reicht eine normale hu... daran hat sich theoretisch deutlandweit jede zulassungsstelle zu halten, viele wollenn aber die mehrarbeit nicht...


    es war vor jahren mal anders als es noch die 7 jahre regelung gab das wurde aber vor einigen jahren neu geregelt und seitdem ist es halt so...

  • Vor Jahren die 7-Jahre Regelung? Jetzt bringst du was durcheinander, es waren bis vor einigen Jahren 18 Monate, danach war ne §21 nötig. ;)

    Matt ist das neue Hochglanz
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  • "glaubt ihr was ihr wollt..."


    Glaub du, was du willst.



    Ich weiß was ich will. Ich weiß sogar was ich mache. Und auch wie. Und bisher klappts recht gut....


    PS: Das ganze blabla ist solange theoretisch, bis ein Zulassungsstellenleiter sein OK gibt. Und ich bin bis dato ganz gut ohne Verwaltungsklagen gefahren.....


    Ich mag meine Zulassungsstellenleiter......