Käufer meldet erworbenes Kfz. nicht um...

  • @ Kampfdackel2006: Leider ist das Kurzeitkennzeichen inzwischen auch schwerer zu erhalten. Man muss auf die wohnortgebundene Zulassungsstelle. Früher konnte ich mir ein Auto begutachten und bin dann z.B. bei dir zur ZuLa und habe ein KKz erhalten. Das man das machen kann, braucht man heute vorsichtshalber eine Genehmigung seiner Behörde. Mehr Aufwand für uns alle und wem können wir das verdanken: unseren unzuverlässigen Ausländischen Händler. Könnte Kotzen ...

  • ".....unseren unzuverlässigen Ausländischen Händler....."


    Hmmm - verstehe ich nicht.

  • Leider ist das Kurzeitkennzeichen inzwischen auch schwerer zu erhalten. Man muss auf die wohnortgebundene Zulassungsstelle.


    Das ist mal komplett falsch! Als ich mein Renault verkauft habe, sind die Käufer nach Meißen und haben da problemlos mein 5-Tageskennzeichen geholt. Die Käufer kamen aus der Lausitz.
    Beispiel 2: Vor ein paar Jahren ist ein Kumpel von Rudolphstadt nach Anklam mit nem F8 gefahren. Da der Aufenthalt länger als eine Woche war, war er am Freitag einfach in Anklam auf der Zulassungsstelle und hat sich dort 5-Tageskennzeichen geholt.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • @ bakerman: Eben nicht. Hatte dazu mit meinem Versicherungsvertreter ein langes Gespräch. Mit Veräußerung geht der Vertrag sofort auf den Erwerber über. Zahlt dieser nicht oder meldet eben nicht um, handelt es sich um Fahren ohne Versicherungsschutz - leider ist das so.


    Daher melde ich meine Autos auch ab. Ausnahme sind Anhänger wie Qek gewesen, da es da eben Peanuts sind. Auch Steuer usw. ...


    Auch das kann ich so nicht im Raum stehen lassen, bei Veräusserung eines angemeldeten KFZ geht der Käufer keinen Vertrag mit der vorhandenen Versicherung ein. Wenn dem neuen Käufer auf der Heimfahrt ein Unfall passiert wird deine Haftpflicht die Ansprüche erstmal übernehmen. Wie das im nachinein alles geklärt und verrechnet wird ist eine andere Sache und nichts anderes habe ich auch vorher schon geschrieben. ;)

  • Beitrag von Deluxe ()

    Dieser Beitrag wurde gelöscht, Informationen über den Löschvorgang sind nicht verfügbar.
  • Ok. Ich will mal nicht mehr dagegen reden.


    Ich habe es anders in Erinnerung ...


    Ansonsten zum Thema KKZ:


    - entweder bei der ZuLa die für "mich" zuständig ist oder


    - KKZ auf Verkäufers Namen oder


    - Vorabgenehmigung von seiner ZuLa das es eine andere (muss namentlich benannt werden) ausgeben soll/darf


    Alles andere ist leider Geschicht.


    Begründung seitens des Bundes sind die vielen Missbräuche von Händler. Meistens sind es dann die ausländischen Kollegen ...


    Hoffe ist diesmal alles deutlich rüber gekommen ...